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Autor Thema: Einrede der Verjährung?  (Gelesen 11372 mal)

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Offline aranblau

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Einrede der Verjährung?
« am: 21. Juli 2009, 15:27:39 »
Nachdem ich schon der seit 2005 den Preiserhöhungen widersprochen (§ 315) habe, ist nach meiner Berechnung des Jahresabschlusses 2005 erheblich weniger zu zahlen gewesen, als mein Versorger mir in Rechnung gestellt hat. Der Rechnungsbetrag wäre nach wie vor offen und wurde auch nicht gerichtlich angemahnt, so dass er nun eigentlich vor Kurzem verjährt wäre, wenn ich nicht den Fehler gemacht hätte, in 2008 eine Abschlagszahlung (gedacht für 2008) geleistet zu haben, die in dem Abrechnungsmonat nicht mehr fällig war. Diese Überzahlung hat mein Versorger flugs (noch vor Verjährungseintritt) auf die nach Ansicht meines Versorgers noch offene Rechnung aus 2005 angerechnet, obwohl ich seit meinen Widersprüchen gegen die Preiserhöhungen auch ausdrücklich der Verrechnung von Überzahlungen auf angeblich offene Rechnungsbeträge widersprochen habe. Mein Versorger ist natürlich der Ansicht, die Verrechnung ist rechtens. Kann ich mich dennoch auf die Verjährung berufen und deswegen die Zahlung zurückverlangen?

 

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