Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 26580 mal)

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Offline Resist

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Mahnbescheid
« am: 21. August 2009, 15:13:40 »
Hallo zusammen,

anschließend an das Thema \"letzte Zahlungserinnerung\" geht es nun weiter mit dem Mahnbescheid. So zumindest bei mir.

Ich habe seit 2005 den Gaspreiserhöhungen widersprochen, habe auch im Frühjahr die letzte Zahlungserinnerung erhalten. Auch hier habe ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten und habe nun (gestern) den Mahnbescheid erhalten.

Meine Fragen dazu:
- Wem ist es ebenso ergangen?
- Wer widerspricht erneut?
- Gibt es eine Interessengemeinschaft der man sich anschliessen kann?
- Ist jemand informiert, ob die N-Ergie nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Klage vorbereitet hat?

Danke für Rückmeldung und viele Grüße
resist

Offline staros

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Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 29. September 2009, 11:38:09 »
Anscheinend bin ich der erste, gegen den Klage erhoben wurde.

Habe auch den Erhöhungen seit 2005 widersprochen.

Heute kam die Klageschrift.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt in Nürnberg. Wer mir da helfen kann, bitte PN oder hier posten.

Der Mahnbescheid kam überigends 3 Monate zuvor, auch da war ich wohl der erste, wohl wil ich nun auch Strom von einem anderen Anbieter beziehe.


Staros

Offline DieAdmin

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Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 29. September 2009, 12:26:42 »
@staros,

vielleicht hilft die Karte : Anwälte a la Kart\'

Offline Resist

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Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2009, 15:33:01 »
Hallo zusammen,

in meinem Urlaub kam erneut ein Schreiben vom Mahngericht, ich nehme an, dass es auch die Klage war, nachdem ich dem Mahnbescheid widersprochen hatte. Das Schreiben wurde von meinem \"Postverwalter\" zurückgesendet mit der Bitte um erneute Zustellung, nach meinem Urlaub, d.h. ich warte nun täglich darauf.

Zum Thema Anwalt: es gab mal einen Artikel in den \"Nürnberger Nachrichten\" in dem die RA Ahrens erwähnt wurde (http://www.cornelia-ahrens-rechtsanwaeltin.de/), dass sie sich um solche Fälle der N-Ergie kümmert  

Viel Erfolg

Grüße
resist

Offline CInvest

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Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2009, 12:10:03 »
RA\'in Ahrens war nicht nur in Fällen der N-Ergie, sondern auch gegen andere Energieversorger in Bayern sehr erfolgreich.
Bemerkenswert ihr Aufsatz \"Juristische Diaspora: Die Untiefen der bayerischen Justiz\" in der Energiedepesche Dezember 2008.

Offline Grobschnitt

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Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2009, 15:19:37 »
Zitat
Original von CInvest
RA\'in Ahrens war nicht nur in Fällen der N-Ergie, sondern auch gegen andere Energieversorger in Bayern sehr erfolgreich.


Kann ich bestätigen, siehe ESB - Erdgas Südbayern :D

Grobschnitt

Offline DieAdmin

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Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 08. Oktober 2009, 15:21:29 »
Zitat
Original von CInvest
...
Bemerkenswert ihr Aufsatz \"Juristische Diaspora: Die Untiefen der bayerischen Justiz\" in der Energiedepesche Dezember 2008.

hier nachzulesen: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2008__2471/ContentDetail__8508/

Offline Resist

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Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2009, 21:05:47 »
Hallo zusamen,

was von Coburg gekommen ist weiß ich noch nicht, nach Rücksendung ist es mir noch nicht wieder zugestellt worden.

Unabhängig davon ist mir heute vom Amtsgericht Nürnberg mit Einwurfeinschreiben die Abschrift einer Verfügung zugegangen. Darin wird festgehalten, dasss ein Vorverfahren durchgeführt wird. Frist für Erwiderung 2 Wochen. Die Klage wird stellvertretend für die N-Ergie von den RAs Dr. Endress & Partner (RA Grünert) in Nürnberg durchgeführt.

Na, dann gute Nacht.

resist

Offline HDN1970

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Mahnbescheid
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2009, 16:01:35 »
Hallo zusammen,

was bedeutet denn Vorverfahren?

Scheinbar haben aber noch nicht alle Verweigerer einen Mahnbescheid bzw. folgende Klageschrift erhalten. Oder?

Schönen Sonntag allen Verweigerern.

Grüßle HDN

Offline Resist

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Mahnbescheid
« Antwort #9 am: 12. Oktober 2009, 14:40:02 »
In der Abschrift der Verfügung steht:

Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.
An die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO die folgenden Aufforderungen:
1. Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Klageschrift/ Anspruchsbegründung schriftlich 3-fach anzuzeigen.

2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb der selben Frist
2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich 3-fach zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

So viel dazu...

Grüße
resist

Offline egn

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Mahnbescheid
« Antwort #10 am: 12. Oktober 2009, 15:32:15 »
Wenden Sie sich an einen Anwalt/in, z.B. Frau Ahrens. Sie wird die Frist verlängern lassen und dann eine Stellungnahme zur Klageschrift schreiben. Bis es dann tatsächlich vor Gericht geht kann es durchaus noch einige Monate dauern.

Offline pferd1953

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Mahnbescheid
« Antwort #11 am: 21. Oktober 2009, 16:49:08 »
Hallo Leute,

hab mich leider erst heute bei Euch angemeldet, bin bisher zwar alleine zurechtgekommen, aber jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll.

Es geht um die N-Ergie, die mich inzwischen beim AG Nürnberg verklagt hat.
Ich habe ab 2006 meine Gasrechnung gekürzt. Ich hatte das Produkt Ideal. In der Hauptsache wird begründet ich zitiere:

„Im Rahmen der Erdgaslieferung im Produkt IDEAL wird der Klägerin gem. §4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt vgl. BGH Urt. V 13.06.2007, NJW 2007, 2540. Dies wird auch im Urteil des Landgericht Nbg-Fürth vom 25.04.2008 – A. Z. 4 HK O 8880/07- bestätigt. In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die in diesem Zeitraum liegende Preisänderung nicht unbillig sind. Mit Urteil vom 09,12.2008-1 U 1123/08-bestätigt das OLG Nürnberg die Entscheidung.“


Meine Fragen:
Soll ich die Forderungen lieber anerkennen?
Ich kann leider auch nicht mehr nachvollziehen ob „Gas IDEAL“ ein Sondervertrag oder ein Tarifkundenvertrag war, wer weiß dies?
Ich möchte, wenn ich mich dagegen verteidige, keinen Rechtsanwalt nehmen, die N-Ergie, vertreten durch Endress & Partner möchte die Sache zum Landgericht verwiesen haben, aber da könnte ich mich, nicht mehr selber vertreten (ANWALTSZWANG) Ihr seit doch kluge Köpfe, in diesem Forum was soll ich machen? Bitte nicht einfach sagen zum Anwalt gehen, das kann ich mir nicht erlauben.
LG
Pferd1953

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

Offline staros

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Mahnbescheid
« Antwort #12 am: 21. Oktober 2009, 17:03:28 »
Hallo Pferd1953,

ohne Anwalt wirst du das Verfahren so oder so verlieren. Also entweder mit Anwalt oder anerkennen. Lass dich auf jeden Fall durch z.B. Frau RA Ahrens beraten, das kostet erst mal nichts. Ob du den Prozess führen willst, sollte eine rationale Sache sein. Bei mir war der Streitwert (ca 400 Eur) so gering, dass sich ein Prozess mit allen seinen Risiken für mich nicht darstellen liess, da man ca. 200 Eur den Anwälten vorstrecken muss, die man auch nie mehr sieht. Also bestenfalls nur 200 Euro zahlen, schlechtensfalls einige Tausend Euro (Gutachten) in den Sand setzen. Da war mir die Anerkennung dann doch die bessere Alternative, auch wenn mich hier wahrscheinlich manche steinigen werden. Man konnte ja nicht ahnen, daß die n-ergie wirklich klagt. Aber anscheinend zieht die n-ergie das jetzt knallhart durch.

Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid
« Antwort #13 am: 21. Oktober 2009, 17:32:25 »
Grundsätzlich jeder  kann sich erlauben, zum Anwalt zu gehen, nötigenfalls unter Beantragung von Beratungshilfe, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, das Honorar für eine anwaltliche Beratung aufzubringen. Der Anwalt erbringt schon mit der Beratung eine Dienstleistung und geht ein Haftungsrisiko wegen Falschberatung ein, weshalb ein Anwalt auch dafür ein Honorar verlangen sollte. Schließlich entstehen ihm auch Kosten, um die Beratung überhaupt anbieten zu können und diese Kosten wollen schließlich gedeckt sein.

Offline Cremer

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Mahnbescheid
« Antwort #14 am: 21. Oktober 2009, 17:49:17 »
@pferd1953,

dann haben Sie aufs falsche Pferd gesetzt, wenn Sie sich nicht anwaltschaftlich vertreten lassen.

Dann ist ein Einlenken der günstigere Weg, der natürlich mit dem Anerkenntnis der gegnerischen, bisher aufgelaufenen Kosten und Forderungen, abschließt. Die Gegenseite wird es freuen und nicht unerhebliche Kosten im Bereich von mehreren Hundert Euro geltend machen.

Wie staros mitgeteilt, umgehend durch RA\'in Ahrens beraten lassen.

Es stehen nämlich durch das AG Nürnberg Fristen im Raum, siehe Thread von resist weiter oben  !!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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