Original von reblaus
@Bolli
Der Kartellsenat ist für Kartellrecht zuständig. Und da hat er dem 8. Zivilsenat gehörig auf die Füße getreten, als dieser seinen Fehler mit dem Wärmemarkt und der Ölpreisbindung beging.
Das Kaufrecht ist ureigenstes Territorium des 8. Zivilsenats. Da hat der Kartellsenat keine Kompetenzen. Es ist überhaupt nicht ersichtlich warum er sich in anderer Senate Angelegenheiten einmischen sollte.
Nun, wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind die \'Kaufverträge\' zwischen Versorger und Kunden nun mal nicht ganz einfache Kaufverträge, sondern haben die Eigenheit, dass sie ein Gut betreffen, welchem der Gesetzgeber eine besondere Bedeutung zugemessen hat. Schließlich hat er für den Verkauf von Bananen etc. auch kein OWG (Obstwirtschaftsgesetz) erlassen, in dem Rahmenbedingungen für den Verkauf solcher Güter vorgeben sind.
Dazu kommt, dass es sich, zumindest derzeit, bei dem Gasmarkt eben nicht um einen
funktionierenden Markt der freien Marktwirtschaft handelt, da dort noch vielfach monopolisierte Strukturen vorhanden sind, die diesen freien Markt behindern.
Und dieses alles hat den Kartellsenat in der Vergangenheit sehr wohl schon, wie sie selbst festgestellt haben, dazu veranlasst, im Energiebereich Urteile zu sprechen, die Auswirkungen auf den Verbraucher und die Verträge mit den Versorgern haben. In seinen Urteilen
BGH, Urt. v. 04.03.2008 - KZR 29/06 und
Urt. v. 18.10.2005 Tz. 9 ff. hat der Kartellsenat erkennen lassen, dass er, im Gegensatz zum VIII Senat im Bereich der Anwendung des § 315 BGB nicht so sehr der Aufteilung des angemessenen Preises in einen Sockelpreis und einer Preiserhöhung anhängt, sondern den
Preis als Ganzes sieht.
RR-E-ft hat hierzu durchaus schon die Logikprobleme bei der derzeitigen Rechtslage aufgezeigt
siehe hier .
Wie Sie selbst schon mal gesagt haben, bedarf es des richtigen Falles (nämlich eines, der auf dem Kartellrecht basiert und einen Kunden in der gesetzlichen Grundversorgung betrifft und auch von Anfang an dem Preis in dieser Grundversorgung widersprochen hat, ggf. noch weitere Tatbestandsmerkmale beinhaltet) und dann könnte es sehr wohl eine Entscheidung geben, die mit der des VIII Senat nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Und dann werden wir ja sehen, wie es weitergeht.
Original von reblaus
Auch wenn Sie es sich noch so sehr wünschen. Es geht ihn eigentlich gar nichts an.
Das ihn (aus Ihrer Sicht) etwas nichts angeht, heißt nicht automatisch, dass er nicht auch in diesem Bereich eine Entscheidung trifft. Dafür gibts für die Vergangenheit doch auf den verschiedensten Instanzebenen genug Urteile, übrigens durchaus auch beim VIII. Senat.
Original von reblaus
Der Kartellsenat ist für Kartellrecht zuständig....Der 11. Senat ist für Bankrecht zuständig.
Da haben Sie Recht. Hab irgendwann in der Diskussion mal, fälschlicherweise, hergeleitet, der Kartellsenat sei ein Teil des XI. Senats. Kam wohl daher, dass mal ein bedeutsames Urteil aus dem Bankenbereich auf den Versorgungsbereich übertragen wurde. Habs jetzt mal nachgeschlagen und die Unterscheidung verstanden.

Original von reblaus
Daneben ist doch das Problem mit dem Sockelpreis ein ziemlich kleines. Wir sollten als Kunden nicht den gleichen Fehler machen wie so mancher Versorger: Habgier ist ein schlechter Ratgeber.
Es gilt doch mal festzuhalten, dass die Mehrzahl der Widerständler doch gar nichts gegen Gewinne bei den Versorgern hat und gewillt ist,
angemessene Preise zu bezahlen. Die müssen nicht BILLIG sein.
Aber wenn man sich die Energiepreise in den letzten 10 Jahre anschaut, haben diese VOR ALLEM seit ca. 6 Jahren Sprünge nach oben gemacht, dass jedem, der nicht absolut schwindelfrei war, übel werden musste. Eine nachvollziehbare Begründung sind die versorger bis heute schuldig geblieben und nicht umsonst wehren sie sich ja auch heftigst, die Billigkeit (angemessenheit) ihrer Preise offen zu legen.
Den Verbrauchern blieb doch fast gar nichts anderes übrig als zu protestieren und der eine oder andere hat eben auch angefangen einzubehalten, weil man der Meinung war, dass alles könne nicht mehr mit (ge)rechten Dingen zugehen, insbesondere unter Ansicht der exorbitanten Gewinne der Versorger.
Früher kalkulierte ein Unternehmer auf seine Produktionskosten einen bestimmten (angemessenen) Gewinn und bot sein Gut zu diesem Preis an. Im Rahmen des freien Marktes hat er dann bei seiner Gewinnspanne ggf. KLEINERE Korrekturen vorgenommen, wenn es der Wettbewerb erforderte.
Heute interessieren die Produktionskosten den Unternehmer nur insoweit, als das er diese in jedem Fall heraus bekommen will (was verständlich ist). Bei der Preisfestsetzung wird jedoch NUR geschaut: Was gibt der Markt, auf dem ich mich bewege, her. In einem vermeintlich wirtschaftlich starken Land wird ein Preis für ein Gut angesetzt, welches identisch auf einem anderen, vermeintlich schwächeren Markt, nur einen Bruchteil dessen kostet.
Black wird jetzt sagen: So funktioniert eben freie Marktwirtschaft.
Nur, wenn es um Güter der Daseinsvorsorge geht, bei denen ich nicht realistisch ausweichen kann und wenn dazu kommt, dass die Märkte nicht funktionieren (monopolisierte Strukturen etc.), dann hört halt der Spass auf.
Beim Handymarkt hab ich damals bei der Einführung eben die hohen Preise nicht bezahlt. Als die Hersteller merkten, dass sie ihre Teile nicht absetzen konnten, mussten sie wohl oder übel die Preise senken. Bei heute zu teuren Bananen esse ich halt Äpfel oder Birnen.
Nur auf dem Gasmarkt funktioniert das nicht so einfach und das wissen die Versorger genau und deshalb lehnen sich beim Geldzählen lächelnd zurück.
Aber nun, nachdem der Verbraucher sich die Maßlosigkeit und Korruptheit (wegen der deutlich überzogenen Preise) nicht mehr länger gefallen lässt, da fängt man das Knirschen an und versucht den Status Quo unbedingt zu halten, u.a. um sich nicht nachträglich unglaubwürdig zu machen.
Nochmals deutlich gesagt, gegen angemessene Preise habe ich nichts und die werden auch anstandslos bezahlt, incl. angemessenen Gewinns (und bitte jetzt nicht darüber lamentieren, was angemessen ist. 9 Mio EUR für ein kleines Stadtwerk halte ich als Bilanzgewinn auf jeden Fall für überzogen (keine Besonderheiten zu erkennen), von den Mrd. der großen Versorger wollen wir gar nicht erst reden). Aber ich bin auch nicht bereit, ohne Gegenwehr
angeblich billige (angemessene) Preise zu bezahlen, die aufgrund von überzogenen Vorlieferantenverträgen zustande gekommen sind, da diese Vorlieferanten oft selbst oder über Töchterunternehmen Anteilseigner der Endversorger sind oder sich die Verträge über anderweitige Leistungen (Boni, Reisen, etc. ) auf Kosten der Kunden erkauft haben. Und da ist mittlerweile bei mir ein Endpunkt erreicht.
Das wechseln zu einem der wenigen alternativen Anbieter bringt derzeit leider nur wenig, da es sich nicht um einen funktonierenden Markt handelt.
Ich kann nur
reblaus Recht geben:
Original von reblaus
Wir sollten als Kunden nicht den gleichen Fehler machen wie so mancher Versorger: Habgier ist ein schlechter Ratgeber.
Daher lasse ich mich nicht nur mit der Möglichkeit des Anbieterwechsels abspeisen, den angegriffene Versorger (und Versorgeranwälte) immer gerne ins Feld führen sondern wehre mich weiter gegen überhöhte Preise bis zum Nachweis deren Billigkeit.