Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

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courage:

--- Zitat ---Original von Black
... Den Sockel selber hat man nach Ansicht des BGH vertraglich vereinbart. ...
--- Ende Zitat ---
Danach wäre es doch wohl zutreffend, dass ein Kunde vor Abschluss des Vertrages ein Recht auf Preisverhandlungen hat mit dem Ziel, den billigen Preis zu vereinbaren.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn der Versorger diese Preisverhandlung verweigert?

reblaus:
@Courage
Gehen Sie zu Ihrem Bäcker und sagen Sie ihm, dass Sie ein Recht hätten, den Brötchenpreis zu verhandeln, anderenfalls erginge es ihm schlecht. Der Bäcker wird Sie hochkant aus dem Laden werfen - zu Recht. Oder sind Sie anderer Ansicht?

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Münsteraner

Und schon sind wir wieder mittendrin in der zentralen Frage: Welche Rechtsargumentation lässt sich der unseligen Entscheidung des 8. Zivilsenats entgegen setzen?
--- Ende Zitat ---
@Münsteraner, die Argumentation ist eigentlich simpel, der Rest ist schwierig:

Dieser Senat hat einen gesetzeswidrigen Kardinal-Irrtum begangen:

Kardinal-Irrtum: § 315 BGB zur Wahrung eines Äquivalenzverhältnisses?

Die Motive und der Wille des Gesetzgebers wurden nicht beachtet. [/list]
--- Ende Zitat ---

Da würde mich doch mal interessieren, wie wohl der 8. Senat reagieren würde, wenn ihm jemand schriftlich konkret darlegte, dass und aus welchen Gründen seine Entscheidung auf einem Kardinalirrtum beruhe und Motiv und Wille des Gesetzgebers nicht beachte.

Keine Reaktion? \"Missachtung des Gerichts\"? \"Der Richter ist frei in seiner Entscheidung\"? Oder irgendeine Auseinandersetzung mit dem Thema?

reblaus:
@Münsteraner
Da müsste einer der Vertreter dieser Theorie erst einmal konkret darlegen, dass und aus welchen Gründen die Entscheidung des BGH auf einem Kardinalirrtum beruhe und Motiv und Wille des Gesetzgebers nicht beachte.

Die Darlegung hätte zum Ergebnis, dass konkret feststünde, dass dieser Vertreter mangelhafte Gesetzeskenntnisse hätte. Dies könnte er dann dem BGH schriftlich darlegen  :D.

courage:
@reblaus
Ich bin anderer Ansicht:

Erstens: Der Brötchenpreis wird durch echten Wettbewerb im relevanten Markt reguliert, das ist beim Gasversorger anders. Den Brötchenpreis empfinde ich im übrigen bei meinem Bäcker als \"billig\". Deswegen habe ich dort kein Bedürfnis auf Preisverhandlungen.

Zweitens: Wenn ich als guter, treuer Kunde regelmäßig eine merkliche Anzahl Brötchen abnehme, könnte ich mir vorstellen, dass mich mein Bäcker nicht aus seinem Laden wirft, wenn ich mit ihm über den Brötchenpreis sprechen will. Das ist beim Gasversorger anders.

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