Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

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Münsteraner:

--- Zitat ---Original von courage

Die Frage, welcher Preissockel denn korrekterweise anzusetzen wäre, wird u.a. dann relevant, wenn der Versorger einen Sondervertrag kündigt und den widerspenstigen Kunden gegen seinen erklärten Willen in die Grundversorgung einsortiert.

--- Ende Zitat ---

Stimmt auffallend. ;)

Ebenso wie wohl, dass Preissockel der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vom Versorger angebotene Grundversorgungspreis ist. Und nu?

\"Gegen seinen Willen\" geht aber wohl nicht. Der Verbraucher kann ja widersprechen. So wie es aussieht, kommt dann aber kein Grundversorgungsvertrag zustande, sondern es findet für 3 Monate Ersatzversorgung statt. Und dann?

reblaus:
...dann kommen Sie halt nach drei Monaten in die Grundversorgung.


--- Zitat ---§ 2 GasGVV Vertragsschluss

(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversorgungsunternehmen begründet hat.
--- Ende Zitat ---

Münsteraner:
Genau. Und zwar zu dem dann gültigen Anfangspreis - den ich dann zwar nicht als billig ansehe, aber trotzdem keine Rügemöglichkeit nach 315 BGB haben soll, da ich diesen Sockel ja lt. BGH konkludent vereinbart habe.

Und schon sind wir wieder mittendrin in der zentralen Frage: Welche Rechtsargumentation lässt sich der unseligen Entscheidung des 8. Zivilsenats entgegen setzen?

Denn ohne eine solche dürfte es ein Husarenritt werden, in Bezug auf den Gesamtpreis dennoch Billigkeitsrüge zu erheben, die Preise zu kürzen und sich auf einen Rechtsstreit mit dem Versorger einzulassen.

nomos:

--- Zitat ---Original von Münsteraner

Und schon sind wir wieder mittendrin in der zentralen Frage: Welche Rechtsargumentation lässt sich der unseligen Entscheidung des 8. Zivilsenats entgegen setzen?
--- Ende Zitat ---
@Münsteraner, die Argumentation ist eigentlich simpel, der Rest ist schwierig:

Dieser Senat hat einen gesetzeswidrigen Kardinal-Irrtum begangen:

Kardinal-Irrtum: § 315 BGB zur Wahrung eines Äquivalenzverhältnisses?

Die Motive und der Wille des Gesetzgebers wurden nicht beachtet. [/list]

reblaus:
@nomos
Der BGH hat sich an das Gesetz gehalten. Sie wissen nur nicht an welches.

@Münsteraner
Prozesse die man nicht gewinnen kann, sollte man nicht führen. Sie werden keinen Sachverhalt vortragen können, der den BGH vielleicht nochmal umstimmen könnte. Sie sollten sich einfach mit dieser Rechtsprechung abfinden, und im Falle der Kündigung den Versorger wechseln.

Anderenfalls werden Sie böse auf die Nase fallen. Und glauben Sie nicht diesen Verschwörungstheorien, der BGH hielte sich nicht an das Gesetz. Dieses Urteil ist haarklein auf Grundlage des Gesetzes und auf Grundlage jahrzehntalter Rechtsgrundsätze ergangen. Diese wurden bisher lediglich nicht auf den Sachverhalt angewendet.

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