Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
reblaus:
@Gas-Rebell
Vertraglich vereinbart bedeutet, dass Sie einen Vertrag schließen. Die Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag dann ergeben, müssen nicht unbedingt in der Vertragsurkunde stehen, oder mündlich im Einzelnen vereinbart worden sein. Auch das Gesetz schreibt solche Rechte und Pflichten vor.
Ich hoffe schwer, dass die immer genügend Investoren finden. Wir brauchen mehr günstige Versorger, und die die wir schon haben brauchen wir auch in Zukunft.
@Opa Ete
Genau das haben Sie mit der Vereinbarung eines Grundversorgungsvertrages getan. Wenn Sie einen Sondervertrag mit unwirksamer Klausel abgeschlossen haben, wollten Sie genau das tun, hat aber (zum Glück) nicht geklappt. Allerdings hat der Versorger kein Recht erhalten, die Preise wie er will zu erhöhen. Beim Sondervertrag hat er zwar versucht, das zu vereinbaren und Sie haben diesem Versuch auch zugestimmt. Der Gesetzgeber hat aber solche Versuche verboten.
Black:
--- Zitat ---Original von reblaus
@Black
Wenn der Sondervertrag über eine wirksame Preisanpassungsklausel verfügt, gibt es keinen Unterschied zur Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Interessant. Wenn also z.B. E.ON wie bei Akzent wirksam ein Preisänderungsrecht für den Fall gesetzlicher verteuerungen vereinbart, die Preisänderungen aber gar nicht auf den Vorgaben dieser Klausel beruhen, dann soll also auch nach ihrer Auffassug die Preisneuvereinbarung durch fehlenden Widerspruch greifen.
--- Zitat ---Original von reblaus
Wenn die Preisanpassungsklausel aber unwirksam ist, ist auch die unterjährig vorgenommene einseitige Preisanpassung des Versorgers unwirksam, nicht vorhanden. Der Preis über den die Parteien nach der Jahresabrechnung eine Vereinbarung treffen wollen, existiert dann gar nicht.
--- Ende Zitat ---
Hier unterliegen Sie gleich zwei Denkfehlern.
1. der unbillige Preis in der GV existiert laut Gesetz auch nicht, trotzdem können die Parteien sich auf ihn einigen
2. die vertragliche Einigung soll ja gerade dem ohne Einigung zunächst unwirksamen Neupreis zur Legitimation verhelfen. Der Neupreis existiert nur weil sich die Parteien darauf einigen.
[/quote]
Opa Ete:
@Reblaus
wie schließe ich denn einen Sondervertrag mit unwirksamer Klausel ab? Ich kenne niemanden, der einen Vertrag abgeschlossen hat und schon bei Vertragsabschluss wusste, dass die Klausel ungültig ist. Da könnte man ja schon Betrug unterstellen.
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von reblaus
Ich hoffe schwer, dass die immer genügend Investoren finden. Wir brauchen mehr günstige Versorger, und die die wir schon haben brauchen wir auch in Zukunft.
--- Ende Zitat ---
Da müsste doch eigentlich die Gründung einer Genossenschaft von Endverbrauchern die Finanzierungslösung sein.
Black:
--- Zitat ---Original von Opa Ete
@Reblaus
wie schließe ich denn einen Sondervertrag mit unwirksamer Klausel ab? Ich kenne niemanden, der einen Vertrag abgeschlossen hat und schon bei Vertragsabschluss wusste, dass die Klausel ungültig ist. Da könnte man ja schon Betrug unterstellen.
--- Ende Zitat ---
Sie schließen einen Vertrag mit Klausel X ab. Jahre später urteilt ein Gericht, dass Klausel X unwirksam ist. Dann war diese Klausel schon bei Vertragsschluss unwirksam (es wusste nur niemand).
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