Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

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Ronny:
@ Reblaus

Ganz ehrlich: Ich weiss es nicht, aber die großen Vier sollen es - wohl - auch nicht sein. \"Stadtwerke\" heißen sie seit ein paar Tagen nicht mehr, sondern \"SW\", weil sie hierzu mehrere Urteile kassiert haben.

reblaus:
@Ronny
Das habe ich mir fast gedacht, dass das wettbewerbswidrig war. Als Kunde bin ich schon hellhörig, wenn man mir was weismachen will, was so nicht stimmt.

@Münsteraner
Zwischen dem Erdgas- und dem Strommarkt besteht ein ganz entscheidender Unterschied. Beim Strommarkt reichen die grenzüberschreitenden Leitungskapazitäten nicht aus, um beliebig Strom ins Bundesgebiet zu leiten. Hierdurch wird eine technische Knappheit erzeugt, die die Großen Vier  weidlich ausnutzen.

Beim Gasmarkt gehen zahlreiche internationale Transitpipelines durch das Bundesgebiet, so dass es jedem ausländischen Wettbewerber leicht möglich ist, große Mengen Gas ins Inland zu importieren und hier abzusetzen.

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von reblaus
Beim Gasmarkt gehen zahlreiche internationale Transitpipelines durch das Bundesgebiet, so dass es jedem ausländischen Wettbewerber leicht möglich ist, große Mengen Gas ins Inland zu importieren und hier abzusetzen.
--- Ende Zitat ---

Möchten Sie damit ausdrücken, dass auf den vorgelagerten Stufen der Preisbildung soviel Wettbewerb herrscht, dass keinesfalls von überhöhten Vorlieferantenpreisen ausgegangen werden kann??

courage:
@ Ronny

Es geht um zwei Dinge:

- erstens um Wettbewerb, den die mächtigen Energiekonzerne fürchten wie der Teufel das Weihwasser; den sie deshalb wo immer möglich verhindern; der, falls es ihn gäbe, die asozialen Profite schmelzen lassen würde.

- zweitens um die Bürgerpflicht, dem unberechtigten Abkassieren des örtlichen Versorgers einen Riegel vorzuschieben und sich einen Teil des abkassierten Geldes wieder zurück zu holen;

deshalb fahren manche die Taktik: erst dem eigenen Versorger kräftig ans Schienbein treten und erst später wechseln.

reblaus:
@Münsteraner
Probieren Sie es mal mit diesem Entwurf.


--- Zitat ---Ihr Unternehmen hat mich vom xxx bis zum xxx mit Gas versorgt. Grundlage hierfür war der zwischen uns am xxx geschlossene Erdgasliefervertrag. Wie ich kürzlich den Medien entnommen haben, hat der Bundesgerichtshof  die Preiserhöhungsklauseln in solchen Lieferverträgen dann für unwirksam erklärt, wenn der Versorger lediglich berechtigt und nicht verpflichtet ist, Preissenkungen nach den gleichen Maßstäben wie Preiserhöhungen weiterzugeben.

In unserem Vertrag war eine solche unwirksame „Kann“-Bestimmung enthalten. Dies hat zur Folge, dass die Jahresabrechnungen seit 1999 von Ihnen fehlerhaft erstellt wurden, da Sie mit Preisen rechneten, die wir vertraglich nie vereinbart haben. Aus diesem Grund habe ich seit 1999 die in der beiliegenden Aufstellung ersichtlichen Beträge ohne Grund bezahlt.

Bitte überweisen Sie den überzahlten Betrag in Höhe von xxx bis zum xxx auf mein unten angegebenes Konto.

Bitte beachten Sie, dass meine Ansprüche aus 1999 demnächst zu verjähren drohen. Ich kann Ihnen daher keine längere Frist einräumen, und wäre zur Wahrung meiner rechtlichen Interessen anderenfalls zur unverzüglichen Klageerhebung gezwungen.
--- Ende Zitat ---

Der Wettbewerb auf der Vorlieferantenebene wurde bisher hauptsächlich dadurch verhindert, dass einerseits die Ferngasgesellschaften ihr Leitungsnetz nicht für die Fremddurchleitung öffneten und andererseits zwischen den Ferngasgesellschaften und den Regionalversorgern langjährige Bezugsverträge abgeschlossen wurden. Dadurch konnten ausländische Anbieter nicht an die Kunden herankommen.

Die Durchleitung ist jetzt reguliert und die langjährigen Bezugsverträge wurden alle zum 1.10.2007 aufgehoben. Der Markt ist geöffnet und zahlreiche Stadtwerke nutzen die neuen Konditionen um günstig einzukaufen. Selbst die Ölpreisbindung liegt in den letzten Zügen.

An meinem Rechenbeispiel können Sie erkennen, dass man günstige Preise anbieten kann, wenn man will. Wollen tut man das als Kaufmann natürlich nur, wenn man die Kunden nicht anderweitig halten kann.

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