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VZ HH: Vorsicht Falle!

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RR-E-ft:
VZ HH: Vorsicht Falle!

faun:
So, Brief abgeschickt, mal sehen , was von E.ON kommt

Docker:
Vielen Dank für den Hinweis, das beweist, dass e.on hanse nur \"Trickreich und unlauter\" unterwegs ist.  Hier meine Mail an e.on, mit Hinweis was der Begriff \"Kunde\" bedeutet, als MUSTER:


ABSENDER

Vertragskontonummer: xxxxxxxxxxxx

An

E.ON Hanse Vertrieb GmbH
Kühnehöfe 1-5
22761 Hamburg

Ihr Schreiben vom 10.08.2009 - Preissenkung zum 01.10.2009

In Ihrem oben genanntem Schreiben, ist ein Preisinformationsblatt beigefügt, in dem es nach Hinweis auf das bei Preisänderungen bestehende Sonderkündigungsrecht des Kunden heißt: „Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart“.
Hiermit widerspreche ich, wie schon in allen voran gegangenen Widersprüchen,  Ihrer einseitigen Preisfestlegung und weise Sie darauf hin, dass die neuen Preise nicht als vereinbart gelten.

Diesen Widerspruch bestätigen Sie mir bitte innerhalb von 14 Tagen, im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.

MfG
xxxxx xxxxx

* Ein Kunde ist jeder Mensch, der Interesse an den Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens oder an deren potenzieller Nutzung hat - sowohl in Bezug auf Erwerb bzw. Kauf, wie auch in Bezug auf deren Vermarktung.

Begriffsdefinition „Kunde“ im Unternehmensleitbild:

Ein Kunde ist die wichtigste Person im Unternehmen, ganz gleich, ob er persönlich da ist, schreibt oder telefoniert. (!)

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Docker
Begriffsdefinition „Kunde“ im Unternehmensleitbild:

Ein Kunde ist die wichtigste Person im Unternehmen, ganz gleich, ob er persönlich da ist, schreibt oder telefoniert. (!)
--- Ende Zitat ---
Finde ich vollkommen passend.

Ich würde den Geldgeber meines Unternehmens auch stets als wichtigste Person bezeichnen. ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

AKW NEE:

--- Zitat --- Original von VZ HH
\"Die Klausel ist überraschend und verstößt gegen Rechtsgrundsätze für Allgemeinen Geschäftsbedingungen\",
--- Ende Zitat ---


--- Zitat --- Original von VZ HH
...schreibt in der Kundeninformation nach Hinweis auf das bei Preisänderungen bestehende Sonderkündigungsrecht: \"Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart.\"
--- Ende Zitat ---

Werden Behauptungen aus Kundeninformationen zu einer Klausel, von was eigentlich, die eine Rechtskraft entwickelt, ähnlich der AGB?

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