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Autor Thema: Laufzeit bei Lieferverträgen mit unterird. Tank 2 Jahre?  (Gelesen 4009 mal)

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Offline Leiser

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Wir haben vor zwei Jahren gebaut und uns damals (leider einfach zu wenig informiert) einen unterirdischen Tank gemietet mit einem Liefervertrag der eine Laufzeit hat von 6 Jahren. Jetzt sind wir darauf gestossen, dass eigentlich nur 2-Jahre rechtens sind und wollten den Liefervertrag vorzeitig kündigen. Jetzt hat unser Gasvertreter gemeint, diese 2-Jahre gelten nur für oberirdische Tanks und bei unterirdischen gelten andere Zeiten. Stimmt das? Und wenn, wie lange sind diese Verträge.

Offline Watzl

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Laufzeit bei Lieferverträgen mit unterird. Tank 2 Jahre?
« Antwort #1 am: 19. Juli 2005, 09:23:31 »
Reden sie nicht lange mit dem Gasvertreter, sondern kündigen sie den Vertrag schriftlich mit dem Hinweis auf die rechtliche Situation. Dann ist zumindest die Vetragsfirma gezwungen, sich schrifltich dazu zu äußern. Dann sehen sie erst einmal weiter.

Eines muss ihen aber bewußt sein. Wenn die den Vertrag (Miete, Gaslieferung) kündigen, dann wird man ihnnen folgende Rechung aufmachen:
Der Tank wird ausgebuddelt, das Restgas vorher evtl. abgesaugt, der Tank wird abtransportiert,.....    Und alle dafür anfallenden Kosten haben sie zu tragen. Spätestens dann wird ihnen bewußt werden, dass es nie und nimmer irgend einen Grund gegeben haben würde, der sie so einen Vertrag hätte unterschreiben lassen. hätten sie damals gewußt, was auf sie zukommt.

Leider gibt es keine aufmunternden Worte für diese Situation.

Ob es bei oberirdischen und erdegedeckten Tanks hinsichtlich der Laufzeit von Verträgen einen Unterschied gibt, wage ich zu bezweifeln. Hier sind die Juristen gefragt.
Wenden sie sich daher an einen Fachanwalt. Zu empfehlen ist hier der Kontakt mit dem Bund der Energieverbraucher. Er kann bei der Suche nach einem passenden Anwalt sehr behilflich sein.

Guten Erfolg. Berichten sie über den weiteren Verlauf ihrer Geschichte.

H. Watzl

 

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