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Autor Thema: Mainova verlangt Servicepauschale  (Gelesen 38347 mal)

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Offline Cremer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #45 am: 22. August 2009, 10:28:32 »
....und eine dritte Zahlungsart ist die der Vorkasse mit Chipkarte über elektronischen Gebührenzähler, was den Versorgern künftig am Liebsten wäre.  ;)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Netznutzer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #46 am: 22. August 2009, 10:45:57 »
@ Cremer

Dann warten Sie mal ab, was Smart Meeter mit sich bringen wird, da sind Sie mit Ihrer Vision gar nicht weit von entfernt.
 
Gruß

NN

Offline Netznutzer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #47 am: 22. August 2009, 21:52:26 »
@ nomos

Genau, weil bei Ihnen anscheinend das Jahr im August beginnt. Im restl. Dutschland i.d.R. im Januar. Und bei ca 90 % ist die Ablesung Ende 3. Quartal bzw. Ende 4. Quartal. Die neuen Abschlagszahlungen beginnen dann im warmen Oktober/Januar. Nomos, Sie brauchen mir hier nichts vorzurechnen, ich rechne Ihnen das in der Einheit vor, die Sie verstehen. Oktober Bedarf 17 Brötchen, 10 bezahlt. Gleiche Menegen und Zahlungen von November bis März. April bis September Bedarf 3 10 bezahlt. Dere Brötchenkäfer ging also in Vorlage. Klar, weil er die Brötchen, die er den ganzen Monat mitnahm, erst am Monatsende mit seinem Abschlag bezahlte. Sie sollten sich nicht nach Pipi Langstrumpf die Welt so zu Recht bauen, wie sie Ihnen gefällt, sondern einfach mal bei den Fakten bleiben. Wenn doch (die Pipi Welt), dann macht natürlich auch 2x3 4, und mit Glück regnet es auch mal Brötchen, im Winter mehr, im Sommer weniger.

Gruß ins Schlaraffenland sendet

NN

Offline nomos

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #48 am: 23. August 2009, 10:21:27 »
Zitat
Original von Netznutzer
@ nomos

Genau, weil bei Ihnen anscheinend das Jahr im August beginnt. Im restl. Dutschland i.d.R. im Januar. Und bei ca 90 % ist die Ablesung Ende 3. Quartal bzw. Ende 4. Quartal. Die neuen Abschlagszahlungen beginnen dann im warmen Oktober/Januar. Nomos, Sie brauchen mir hier nichts vorzurechnen, ich rechne Ihnen das in der Einheit vor, die Sie verstehen. Oktober Bedarf 17 Brötchen, 10 bezahlt. Gleiche Menegen und Zahlungen von November bis März. April bis September Bedarf 3 10 bezahlt. Dere Brötchenkäfer ging also in Vorlage. Klar, weil er die Brötchen, die er den ganzen Monat mitnahm, erst am Monatsende mit seinem Abschlag bezahlte. Sie sollten sich nicht nach Pipi Langstrumpf die Welt so zu Recht bauen, wie sie Ihnen gefällt, sondern einfach mal bei den Fakten bleiben. Wenn doch (die Pipi Welt), dann macht natürlich auch 2x3 4, und mit Glück regnet es auch mal Brötchen, im Winter mehr, im Sommer weniger.

Gruß ins Schlaraffenland sendet

NN
    @NN, noch so eine tolle Brötchenrechnung.  ;)  Hier geht es aber nicht um Märchen und nicht um die \"Pipi-Welt\" oder das Schlaraffenland für Versorger.

    Wann hat denn Ihre eigene Versorgung mit Gas begonnen, am 1. Januar? Es kommt nicht auf das Kalenderjahr an, sondern auf das Abrechnungsjahr und das ist bei den Versorgern nicht einheitlich. An Ihre \"90 %\" glaube ich nicht. Bei meinen Stadtwerken gibt es 12 Abrechnungsturnusse. An jedem Monatsanfang beginnt einer und an jedem Monatsende wird einer beendet.  Nicht immer ist das Kalenderjahr gleich dem Abrechnungsturnus. Das spielt aber auch keine Rolle.  Wenn der Abschlag billig festgelegt wurde, dann tritt innerhalb der Abrechnungperiode ein Ausgleich ein. Die Behauptung der Versorger würde im gesamten Zeitraum einseitig in Vorleistung treten ist falsch. Das gleicht sich innerhalb der Abrechnungsperiode aus!

Offline Netznutzer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #49 am: 23. August 2009, 10:30:09 »
@ Nomos

Mittlerweile wird mir klar, warum Sie auch so einen Stress mit anderen Themen haben, z.B. KA. Ich spare mir hier weitere Erläuterungen, denn Sie wollen anscheinend nicht erkennen, dass Sie daneben liegen. Ist mir eigentlich auch egal, mit den Brötchen zu rechnen habe ich nicht begonnen, sehen Sie sich IHRE Antwort auf mein Statement an. Mein Tip: Auch mal erkennen, dass es zwei Seiten einer Sache zu betrachten gibt. Manchmal stimmt auch die der anderen Seite.

Gruß

NN

Offline nomos

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #50 am: 23. August 2009, 10:40:48 »
Zitat
Original von Netznutzer
@ Nomos

Mittlerweile wird mir klar, warum Sie auch so einen Stress mit anderen Themen haben, z.B. KA. Ich spare mir hier weitere Erläuterungen, denn Sie wollen anscheinend nicht erkennen, dass Sie daneben liegen. Ist mir eigentlich auch egal, mit den Brötchen zu rechnen habe ich nicht begonnen, sehen Sie sich IHRE Antwort auf mein Statement an. Mein Tip: Auch mal erkennen, dass es zwei Seiten einer Sache zu betrachten gibt. Manchmal stimmt auch die der anderen Seite.

Gruß

NN
    @NN, ich habe keinen Stress und ich habe auch nicht mit dem Bäcker- und Brötchenbeispiel begonnen. Ich halte mich an Fakten. Wenn die andere Seite stimmt habe ich damit kein Problem. Davon wurde ich  aber weder hier noch bei der KA überzeugt.  Mit der Zeit werden Fehler korrigiert. Rechnen basiert noch nicht auf  Auslegung.  Wir können gerne darauf zurückkommen.

Offline Ronny

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #51 am: 24. August 2009, 07:38:55 »
@ Netznutzer

Ich bin eher selten Nomos´ Meinung, aber diesmal schon.

1. Die meisten Versorgungsunternehmen - jedenfalls die größeren - verwenden das \"rollierende Abrechnungsverfahren\", d.h. lesen in den verschiedenen Gebieten zu unterschiedlichen Zeiten ab. Was sollte man auch mit den ganzen Ablesern im Rest des Jahres machen. Bei ganz kleinen Stadtwerken mag das etas anderes sein. Da werden alle Mitarbeiter einmal im Jahr rausgeschickt - etwas übertrieben formuliert.

2. Wenn man nun mit dem Abschlagzahlen direkt vor oder während der Heizperiode anfängt, dann zahlt man zunächst weniger an Abschlägen als eine verbrauchsscharfe Abrechnung ergeben wurde. Das ist gut für den Verbraucher. Fängt man mit den Abschlägen nach der Heizperiode an, dann sind die Abschläge höher als der Verbrauch. Am Ende des Verbrauchsjahres gleicht sich das bei jedem Kunden aber natürlich aus.

3. Jetzt man man einwenden, dass für einige Kunden Zinsverluste entstehen. Dafür entstehen für die anderen Zinsgewinne. Auf die Gesamtheit verteilt, gleicht sich das für Kunden und Versorgungsunternehmen aus.

4. Falls jemandendem das nicht passt, dann kann er

a) sich einen anderen Versorger suchen (auch da hat Nomos recht)

b) vom Versorger monatlich eine Abrechnung verlangen (§ 40 II EnWG), darf sich aber nicht wundern, wenn das richtig teuer wird, denn der Versorger hat dann den 11fachen Aufwand für die Abrechnung und für die Ablesung. Wenn ein Ableser nur Ihretwegen nach Was-weiss-ich-wohin fahren muss, wenn es doch eigentlich am anderen Ende Stadtt zu tun hat, dann kostet das natürlich richtig was. Das dürfte den Zinsnachteil auffressen (Und kommen Sie nicht damit, dass das EVU die zusätzlichen Ablesungen umsonst anbieten müsste. Davon steht nichts im Gesetz.)

 

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