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Autor Thema: Mainova verlangt Servicepauschale  (Gelesen 38514 mal)

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Offline alej

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #15 am: 19. August 2009, 00:39:29 »
Hallo,

@bjo
Um Grundversorgung handelt es sich wohl nicht, dass dürfte der folgende Tarif sein

http://www.mainova.de/privatkunden/29.jsp

Offline Energierebell

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #16 am: 19. August 2009, 08:33:18 »
@m00265ENTEGA erhebt zwar keine Servicepauschale, aber die Sonderverträge setzen eine Einzugsermöchtigung voraus, sonst kommt man gar nicht in den den Genuss der extrem günstigen Konditionen (Achtung, Sarkasmus).Ich kann nur sagen, weg von ENTEGA, die landen bei Verivox doch immer im letzten Drittel......ein anderer Beitrag beschriebt das Unternehmen hervorragend: Dreist und kundenfeindlich!GrußEnergierebell

Offline nomos

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #17 am: 19. August 2009, 12:33:07 »
Zitat
Original von jroettges
Darf ein EVU überhaupt von vorn herein und ausnahmslos auf der Zahlungsweise \"Abbuchungsermächtigung\" bestehen bzw. für die vorgeschrieben alternative Zahlungsweise zusätzliche Gebühren verlangen?
    @jroettges, nein! Aber Vorsicht, nicht die Begriffe vermischen.

    Eine Einzugsermächtigung wird dem Versorger erteilt. Der dann vom Konto des Verbrauchers einzieht. Dieser Belastung kann widersprochen werden.

    Ein Abbuchungsauftrag erteilt man seiner Bank, die das Vorliegen des ordnungsgemäßen Auftrags bei jeder Abbuchung prüfen muss. Die Banken akzeptieren Abbuchungsaufträge daher nicht gerne. Einer solchen Abbuchung kann
nicht widersprochen werden. [/list]

Offline bjo

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #18 am: 19. August 2009, 13:11:52 »
Zitat
Original von alej
Hallo,

@bjo
Um Grundversorgung handelt es sich wohl nicht, dass dürfte der folgende Tarif sein

http://www.mainova.de/privatkunden/29.jsp

dann handelt Mainova korrekt, nur bei der Grundversorgung müssen
gleichberechtigt zwei Zahlungsarten angeboten werden!

Offline jroettges

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #19 am: 19. August 2009, 15:09:11 »
Zitat
bjo schrieb:
 ... dann handelt Mainova korrekt, nur bei der Grundversorgung müssen gleichberechtigt zwei Zahlungsarten angeboten werden!

Der §41 EnWG gilt ausdrücklich für Vertragsverhältnisse außerhalb der Grundversorgung!

Offline Black

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #20 am: 19. August 2009, 15:19:10 »
Die Pflicht eines Versorgers mindestens zwei verschiedene Zahlungsarten anzubieten ergibt sich für die Grundversorgung aus § 16 Abs. 3 Strom/GasGVV und für Sonderverträge mit Haushaltskunden aus § 41 EnWG.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline alej

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #21 am: 20. August 2009, 22:03:24 »
Zitat
Original von Black
Die Pflicht eines Versorgers mindestens zwei verschiedene Zahlungsarten anzubieten ergibt sich für die Grundversorgung aus § 16 Abs. 3 Strom/GasGVV und für Sonderverträge mit Haushaltskunden aus § 41 EnWG.

Heist das jetzt, dass die Mainova auch in meinem Fall eine Überweisung meinerseits akzepieren müsste und diese nicht in Form einer Servicepauschale in Rechnung stellen dürfte? Oder habe ich da jetzt was vollkommen falsch verstanden?

MfG

Offline Black

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #22 am: 21. August 2009, 00:09:00 »
Mainova akzeptiert die Überweisung ja, sie kostet nur mehr als die Einzugsermächtigung.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jroettges

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #23 am: 21. August 2009, 08:28:22 »
Zitat
Mainova akzeptiert die Überweisung ja, sie kostet nur mehr als die Einzugsermächtigung.

Womit sich die Frage stellt, worin denn die Mehrkosten der Mainova liegen, eine Überweisung anzunehmen.
Das müsste einfach mal jemand (BdEV, VZ ?) von einem Gericht prüfen lassen.

Offline reblaus

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #24 am: 21. August 2009, 08:48:23 »
@jroettges
Die Verbuchung von Einzelüberweisungen ist personell aufwändiger als die Verbuchung von Lastschriftdatensätzen, die das eigene Rechnersystem erzeugt hat. Das geht automatisch. Bei der Einzelüberweisung muss bei nicht maschinenlesbaren Verwendungszwecken manuell nachgesteuert werden. Hier könnte man zur Auflage machen, dass nur die vom Versorger vorgefertigten Überweisungsträger verwendet werden dürfen. Dann entstehen auch keine Zusatzkosten.

Das Problem liegt aber nicht an den Kosten, sondern daran, dass die Zahlung des Entgelts eine Hauptpflicht des Kunden darstellt, und der Versorger vertraglich verpflichtet ist, die Zahlung auch anzunehmen. Die Mainova lässt sich ein besonderes Entgelt dafür versprechen lässt, dass der Kunde seiner Erfüllungspflicht in einer vertraglich vereinbarten Weise nachkommen kann. Das verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen § 307 BGB.

Offline Black

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #25 am: 21. August 2009, 09:52:12 »
Zitat
§ 41 I 2 verlangt nicht das kostenneutrale Angebot verschiedener Zahlungsweisen. Verschiedene Zahlungsweisen können unterschiedliche Kosten beim EVU verursachen. § 41 I 2 steht nicht entgegen, wenn das EVU mit einem Vertragsangebot mehrere Zahlungsweisen und dabei unterschiedliche Preisgestaltungen anbietet, die lediglich die unterschiedlichen Kosten der Zahlungsweisen widerspiegeln.
 
Britz/Hellermann/Hermes, Kommentar zum EnWG, 2008, zu § 41, Rdn.16
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Cremer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #26 am: 21. August 2009, 10:25:10 »
auch die SW KH hatten einen Tarif (Kreuznacher Stradtstrom oder Kreuznacher Stadtgas), welcher eine Einzugsermächtigung voraussetzte.

Dies wurde aber durch die Landeskartellbehörde vorboten, man kann jetzt auch per Dauerauftrag zahlen.

Insofern kann ich der Argumentation der Mainova nicht ganz verstehen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline reblaus

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #27 am: 21. August 2009, 10:43:57 »
Es ist schon so manche Rechtsauffassung aus einem Kommentar vom BGH vom Tisch gewischt worden.

Was mich interessiert ist, ob die Mainova einen separaten Mitarbeiterstab gebildet hat, dessen Aufgabe ist, durch schikanöse Behandlung die Kunden möglichst zu vergraulen, um die Arbeitsbelastung im Unternehmen zu verringern.

Bei Ryanair kann ich mir solche schwachsinnigen Ideen ja noch damit erklären, dass dem Kunden signalisiert werden soll, dass im Interesse saubilliger Preise an jedem Fitzelchen gespart wird, so auch an ausreichend  Bordtoiletten.

Will sich die Mainova ein ebensolches Preisdrückerimage zulegen?

Es wäre ja denkbar den Kunden zu verpflichten, vom Versorger vorgedruckte Überweisungsträger zu verwenden, oder dafür zu sorgen, dass die dort aufgedruckte Kundennummer fehlerfrei übermittelt wird (z. B. beim Online-Banking). Dann erhält der Versorger einen Datensatz seiner Bank, den die EDV selbsttätig verarbeiten kann. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.

Lediglich für den Fall fehlerhafter Kundenangaben in der Überweisung könnte ein pauschaler Schadensersatz für die manuelle Korrektur vereinbart werden.

Offline Christian Guhl

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #28 am: 21. August 2009, 11:28:28 »
Das ist doch schizophren !Man stelle sich nur mal vor, der Bäcker würde eine Gebühr für das bezahlen der Brötchen erheben. Im übrigen erspare ich dem Versorger Kosten, wenn ich selbst per Überweisung zahle. Das Erfassen und Pflegen der Abbuchungsdaten ist doch auch nicht umsonst. In einem Wettbewerb wären derartige Geschäftsgebaren nicht möglich. Aber vielleicht werden wir es ja noch erleben, dass der Kunde beim Abschluß eines Energieliefervertrages ein Handy oder LCD-Fernseher dazubekommt. Erst dann sind die EVUs in der Wirklichkeit angekommen !

Offline Black

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #29 am: 21. August 2009, 12:53:50 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Das ist doch schizophren !Man stelle sich nur mal vor, der Bäcker würde eine Gebühr für das bezahlen der Brötchen erheben.

Auch der Bäcker gibt  eine von ihm gewünschte Zahlungsweise vor. Er verkauft nur gegen Barzahlung. Wenn der Kunde verlangen würde, der Bäcker solle doch das Geld für die Brötchen bitte per Einzugsermächtigung vom einziehen und der Bäcker möge dafür doch bitte eine entsprechende Buchungsabteilung aufbauen, würde der Bäcker sehr wahrscheinlich entweder ablehnen oder die ihm entstehenden Kosten für diese Zahlungsart anteilig umlegen.
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