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Autor Thema: Mainova verlangt Servicepauschale  (Gelesen 38338 mal)

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Offline alej

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Mainova verlangt Servicepauschale
« am: 18. August 2009, 13:34:02 »
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig...

Ich habe am 12.08.2009 von der Mainova die Jahresrechnung erhalten, das positive war, ich musste nichts nachzahlen :-)

Als ich mir die Rechnung etwas genauer ansah, musste ich allerdings feststellen das ich eine Servicepauschale in Höhe von 11,90 EUR an die Mainova entrichtet habe (eine Begründung wofür die Pauschale ist stand leider nicht in der Rechnung).

Also rief ich Mainova an, die Servicepauschale wurde damit begründet das ich der Mainova keine Einzugsermächtigung erteilt habe und ich dies laut der mit meinem Tarif verbunden AGB hätte tun müssen.

Tarif: Mainova Strom Direkt

Ich habe stets pünktlich bezahlt (Dauerauftrag) und immer die geforderte Abschlagshöhe.

Ich finde das ganze ziemlich unverschämt, für etwas Geld zu verlangen ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben, ja ich weiß AGB immer vorher lesen aber trotzdem.

Als ich die freundliche Dame der Mainova am Telefon darum bat wenigstens meine Abschlagszahlungen etwas nach unten zu korrigieren, da ich die neue Summe für etwas zu hoch hielt, erhielt ich nur die Antwort, das können Sie selber online machen...

Na super, ich kann meine Abschlagszahlungen online selber korrigieren, kann mein Zählerstand selber ablesen aber wenn ich selber und pünktlich überweise werde ich dafür bestraft.

Soll ich da Widerspruch einreichen oder ist da eher mit wenig Erfolg vernbunden...

Viele Grüße
aus Frankfurt

Offline Netznutzer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #1 am: 18. August 2009, 13:46:03 »
Mainova weisst in FETTDRUCK auf die Servicepauschale(n) hin, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt und/bzw. eine Papierrechnung fordert. Offensichtlicher geht es nicht. Eine DIN A 4 Seite Zusatz-AGB\'s in 6 Paragrafen. Welch ein Hexenwerk.

Gruß

NN

Offline alej

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #2 am: 18. August 2009, 13:49:37 »
Wie ich bereits schrieb,

ich habe die AGB gelesen, leider erst später, selber schuld, ich weiß.

Unverschämt ist es trotzdem und man hätte bei dem Angebot auch extra darauf hinweisen können...

http://www.mainova.de/privatkunden/21897.jsp

Offline Netznutzer

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #3 am: 18. August 2009, 14:26:28 »
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE

Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

Gruß

NN

Offline AKW NEE

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #4 am: 18. August 2009, 14:35:12 »
@ Netznutzer     

Was mach denn die menschen mit einem Preiswiderspruch, die auch noch die Zahlungen kürzen?

Offline m00652

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #5 am: 18. August 2009, 14:41:45 »
Zitat
Original von Netznutzer
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE

Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

Gruß

NN
Kann es sein, dass Sie (Netznutzer) für Mainova arbeiten? Eine Servicepauschale ist eine Dreistigkeit, was selbst mein (kundenunfreundlicher) Gasversorger Entega nicht wagt zu erheben. Ich würde diese Pauschale nicht zahlen und weiterhin meine Abschlagzahlungen selbst überweisen. Diese Servicepauschale ist lediglich eine versteckte Preisanhebung!!

Offline alej

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #6 am: 18. August 2009, 14:51:58 »
Hi,

mit Einzugsermächtigungen habe ich bereits meine Erfahrungen gemacht (leider ein paar schlechte) deshalb sehe ich gerne davon ab.

Was mich halt stört ist nur das ich wirklich all das gemacht habe was sonst die Mainova macht, Stromzähler ablesen, mir meine Rechnung selber ausdrucken, meine Rechnung bezahlen (und wirklich immer pünktlich und das schon seit Jahren ohne ein einziges mal im Verzug zu sein).

Dadurch das ich überweise entstehen der Mainova ja keine kosten...

MfG

Kleiner Nachtrag:

Das mit dem einbehalten der Servicepauschale wird leider nichts, diese wurde bereits mit meinen Abschlagszahlungen verrechnet, somit bekomme ich von der Mainova nur 7,48 EUR statt der knapp 20 EUR zurück.

Offline reblaus

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #7 am: 18. August 2009, 16:41:36 »
@alej
Der Lastschrifteinzug hat für ein Unternehmen den Vorteil, dass es die Zahlungsdaten einheitlich erfassen und in das Buchhaltungssystem einspeichern kann. Dadurch entstehen keinerlei Personalkosten. Bei eingehenden Überweisungen muss der Verwendungszweck immer den Anforderungen der EDV angepasst werden, so dass dadurch ein zusätzlicher Personalaufwand entsteht.

In anderen Branchen wird das dadurch gelöst, dass für Lastschrifteinzüge Skonto gewährt wird. Der wirtschaftliche Effekt ist der gleiche.

Wer auf Überweisungen besteht, bezahlt oft mehr.

Offline nomos

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #8 am: 18. August 2009, 16:53:22 »
@reblaus, viele Widersprüchler erleben aber, dass wenn sie ihre Abschlagszahlung kürzen und die Einzugsermächtigung entsprechend beschränken, der Versorger gerade auf die Einzelüberweisung besteht.

Das entsteht sowohl Aufwand beim Versorger als auch beim Verbraucher.
An der EDV liegt es sicher nicht. So rückschrittliche Systeme gibt es nicht mehr; hat es vermutlich nie gegeben.

Es liegt am Unvermögen der Verantwortlichen. Die Mitarbeiter bei den Versorgern dürfen nicht.  Ich vermute eher, dass man den Widersprüchlern absichtlich Hindernis bauen will.  Wer sich zum Widerspruch entschlossen hat, lässt sich davon sicher nicht abhalten. Der Versorger schadet sich selbst mit.

Offline bjo

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #9 am: 18. August 2009, 19:06:11 »
Zitat
Original von Netznutzer
Ist doch korrekt, Mainova schreibt: IHRE VORTEILE

Servicepauschalen sind nun mal Nachteile. Wenn der Vertrag so geschlossen wird, wie er auch für Mainova vorteilhaft ist, fallen die Pauschalen nicht an. Wenn sowieso gezahlt wird, warum nicht einfach die Einzugsermächtigung erteilen? Sie kann ja jederzeit widerrufen werden, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

Gruß

NN

Servicepauschale bei Dauerauftrag ist die nackte Gier denn!
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
- ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht!

Offline Black

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #10 am: 18. August 2009, 19:22:39 »
Zitat
Original von bjo
Servicepauschale bei Dauerauftrag ist die nackte Gier denn!
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
- ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht!

Dann stimmen Sie doch der Einzugsermächtigung zu, denn Sie gewinnen ja doppelt:

- keine Servicegebühr
- Einzugsermächtigung kann widerrufen werden
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline ben100

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #11 am: 18. August 2009, 19:57:48 »
Das Urteil ist zwar aus 1996 aber das was Mainova macht scheint ok zu sein, wenns in den AGB stand.

http://www.rechtsanwalt.com/179-6891-urteil-einzugsermaechtigung-durch-agb/

Offline reblaus

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #12 am: 18. August 2009, 20:33:10 »
@ben100
Dieses Urteil ist nicht einschlägig. Es behandelt den Fall, dass der Kunde mittels AGB verpflichtet wird, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Hier geht es aber um ein erhöhtes Entgelt für den Fall, dass keine Einzugsermächtigung erteilt wird.

@bjo
Ich stimme Ihnen zu, dass das nicht sehr kundenfreundlich rüber kommt. Die Idee mit einer Gutschrift für ersparte Verwaltungskosten ist doch gleich viel freundlicher und macht die Kunden glücklich. Aber Marketing müssen die Versorger erst noch lernen, haben sie ja bisher nicht gebraucht.

In unserem Geldbeutel ist das Ergebnis allerdings dasselbe.

Offline jroettges

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #13 am: 18. August 2009, 22:59:34 »
Zitat
ENGW 2008 schreibt:

§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(1) Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
1. ...
2. ...
3. die Zahlungsweise,
4. ...
5. ...
6. ...
Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsabschluss verschiedene Regelungen nach Satz 1 Nr. 3 anzubieten.
(2) ...

Verschiedene Regeln ... das sind IMHO mindestens zwei.

Darf ein EVU überhaupt von vorn herein und ausnahmslos auf der Zahlungsweise \"Abbuchungsermächtigung\" bestehen bzw. für die vorgeschrieben alternative Zahlungsweise zusätzliche Gebühren verlangen?

Offline bjo

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Mainova verlangt Servicepauschale
« Antwort #14 am: 18. August 2009, 23:22:19 »
Zitat
Original von jroettges
Zitat
ENGW 2008 schreibt:

Verschiedene Regeln ... das sind IMHO mindestens zwei.


ich hab mal bei RWE geschaut

1. RWE Gas Grundversorgung
- Einzugsermächtigung
ODER
- Überweisung

2. RWE Gas PUR Sondervertrag
- Einzugsermächtigung
ODER
Zitat!
Erteilen Sie RWE keine Einzugsermächtigung, behält RWE sich vor, eine Bearbeitungspauschale von 2,- € (brutto) pro Überweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.
Zitat ende!

Handelt es sich bei dem Mainova-Tarif um Grundversorgung dürfte die Pauschale nicht OK sein.
Bei allen anderen Tarifen JA!

 

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