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Autor Thema: Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren  (Gelesen 22254 mal)

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Offline alfmelmag

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« am: 16. August 2009, 22:42:05 »
Hallo Leute,

Ich hatte die überhöhten Preise der Badenova satt und habe gewechselt.

Nach einigen Wochen bekam ich Post mit der Aufforderung meinen Hausgasanschluss mit Baukostenzuschuss der schon seit über 6 Jahren besteht zu bezahlen.
Nach Rücksprache mit einem Badenova Kundenberater hat er mit erklärt das bis jetzt noch keine Rechnung gestellt wurde.Aber jetzt da ich den Gasversorger wechseln will plötzlich noch eine offene Rechnung über 2600€ zufällig gefunden wurde.Die ich jetzt begleichen soll.

den Einspruch der Verjährung haben sie abgeleht mit der Begründung das es in diesem Fall keine Verjährung und nach aktueller Rechtssprechung ist das Recht auf ihre Seite.

Inzwischen haben sie einen Anwalt beauftragt der auch gleich seine Rechnung mitgeschickt hat mit der Aufforderung sofort zu zahlen sonst werden sie das ganze vor Gericht bringen.

Ich brauche dringend Hilfe was soll /kann ich tun.
Wer hat Erfahrung mit einer solchen Thematik und kann mir helfen

Offline AKW NEE

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #1 am: 17. August 2009, 09:02:08 »
Gehen Sie zu einem Anwalt, wenn möglich Fachanwalt für Vertragsrecht!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie diese in Anspruch.

Offline Ronny

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #2 am: 17. August 2009, 14:49:41 »
Ich bin Versorgerjurist. Daher ist meine Auskunft natürlich mit Vorsicht zu genießen.

Aber laut § 23 Abs. 1 Satz 1 Niederdruckanschlussverordnung wird die HA-Rechnung erst mit Rechnungslegung bzw. 14 Tage später fällig, nicht bereits mit der Erbringung der Leistung. Bis zur Verjährung dauert es also noch 3 Jahre.

Diese Besonderheit im Vergleich zu vielen sonstigen Rechnungen stößt bei Verbrauchern
oft auf Unverständnis.

Sie könnten sich aber eventuell auf Verwirkung berufen, falls Sie nachweisen können, dass Sie die Erstellung der Rechnung angemahnt haben. Das müssen Sie dann aber beweisen.

Falls sie die Rechnungserstellung nicht angemahnt, sondern darauf gehofft haben, dass keine Rechnung mehr kommen wird, dann ist diese Hoffnung sich durchzumogeln, rechtlich nicht geschützt.

Offline reblaus

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #3 am: 17. August 2009, 17:08:05 »
@alfmelmag
Haben Sie seinerzeit von der Badenova Zuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf Gas erhalten?

Nach § 9 Niederdruckanschlussverordnung ist der Versorger nur berechtigt, die ihm bei effizienter Betriebsführung entstehenden Kosten an den Kunden weiterzugeben. Hierbei hat er eine Abrechnung zu erstellen, die bestimmten Kriterien zu entsprechen hat.

Wenn Sie von der Badenova seinerzeit Zuschüsse erhalten haben, können Sie damit argumentieren, dass die Badenova dadurch konkludent auf die Erstattungspflicht verzichtet hat. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Abrechnung überhaupt den gesetzlichen Anforderungen genügt. Es ist zu prüfen, ob nicht der Anspruch auf Abrechnung der entstandenen Kosten der Verjährung unterliegt, und dann verjährt wäre. Es stellt sich die Frage, ob die Badenova diese Abrechnung nur von Ihnen fordert, oder ob diese Beträge von anderen Hauseigentümern auch eingefordert werden. Sollte dies nicht so sein, wäre zusätzlich zu prüfen, ob die Badenova solche Forderungen systematisch bei wechselwilligen Kunden erhebt, und damit ihre marktbeherrschende Stellung ausbeutet. Eine entsprechende Mitteilung an das Landeskartellamt ist in jedem Fall unschädlich.

Sie sollten das Geschäftsgebaren der Badenova äußerst kritisch einschätzen. Es handelt sich bei diesem Unternehmen mit Sicherheit um keinen ehrbaren Kaufmann. Die Kunden über den Tisch zu ziehen, hat dort eine gewisse Methode.

Haben Sie eigentlich schon Ihren Sondervertrag geprüft, ob die dortige Preisanpassungsklaussel den höchstrichterlichen Vorgaben entspricht?

Ein Rechtsanwalt hat bei Ihnen einige Ansatzpunkte, um gegen die Forderung vorzugehen. Erhöhen Sie erst mal Ihren Lästigkeitsfaktor.

Offline nomos

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #4 am: 17. August 2009, 17:26:58 »
Zitat
Original von Ronny
........
Sie könnten sich aber eventuell auf Verwirkung berufen, falls Sie nachweisen können, dass Sie die Erstellung der Rechnung angemahnt haben. Das müssen Sie dann aber beweisen.

Falls sie die Rechnungserstellung nicht angemahnt, sondern darauf gehofft haben, dass keine Rechnung mehr kommen wird, dann ist diese Hoffnung sich durchzumogeln, rechtlich nicht geschützt.
    Mogeln!? Wer die Rechnung nicht erstellt ist doch hier wohl im Verzug und nicht der Verbraucher.

    @alfmelmag, es gibt da in aller Regel noch Ergänzende Bestimmungen. Mal nachsehen ob da nicht folgender Satz steht:

    Die Rechnung wird nach Fertigstellung der beauftragten Maßnahme gestellt.

    Sofern \"die Maßnahme\" seit 6 Jahren fertiggestellt ist, wird die spannende Frage sein, ob nach diesem Zeitablauf noch mit  einer Rechnung gerechnet werden muss.

    Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss sind aber eventuell zwei Paar Stiefel. Die Frage der Verjährung würde ich immer prüfen lassen.

    Außerdem stellt sich die Frage der Billigkeit der geforderten Preise. Auch da sollte der Anwalt tätig werden.

Offline reblaus

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #5 am: 17. August 2009, 18:12:48 »
@alfmelmag

Laden Sie sich diesen Link herunter. Das könnte bei der Einrede der Verwirkung nutzen. Solche Programme hat die Badenova seit Jahren. Damit lässt sich sehr gut mit der Verwirkung des Anspruchs argumentieren.

Offline Netznutzer

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #6 am: 17. August 2009, 18:57:24 »
@ reblaus

Der Flyer zeigt klar auf Seite 2, dass der Vertrieb das Förderprogramm anbietet. Abgerechnet wird der Anschluss vom Netz. Diese beiden Dinge stehen somit in keinem direkten Zusammenhang.

Gruß

NN

Offline reblaus

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #7 am: 17. August 2009, 19:01:47 »
@Netznutzer
Die Badenova-Netz GmbH hat ihre Tätigkeit erst zum 1.01.2007 aufgenommen. Die Forderung resultiert aber bereits aus dem Jahr 2003.

Offline alfmelmag

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #8 am: 17. August 2009, 19:04:56 »
Ja in der NDAV der Badenova steht folgender Satz.

Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen (§§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 5 NDAV) und
Fälligkeit

Der Baukostenzuschuss wird zugleich mit den Netzanschlusskosten bei Fertigstellung
des Netzanschlusses – spätestens vor Inbetriebnahme - fällig.
Und as war vor über 6 Jahren .

Offline Netznutzer

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #9 am: 17. August 2009, 19:09:07 »
@ reblaus

Völlig unerheblich. Wer hat die Rechnung geschrieben? Mit Sicherheit die Netz GmbH.

Gruß

NN

Offline alfmelmag

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #10 am: 17. August 2009, 19:10:56 »
Rechnung kommt von Badenova

Offline nomos

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #11 am: 17. August 2009, 19:13:58 »
Zitat
Original von alfmelmag
Der Baukostenzuschuss wird zugleich mit den Netzanschlusskosten bei Fertigstellung
des Netzanschlusses – spätestens vor Inbetriebnahme - fällig.
Und as war vor über 6 Jahren .
    @alfmelmag, wie ich schon oben geschrieben habe, da wird man unterschiedliche prüfen müssen. Der Baukostenzuschuss ist vermutlich bereits verjährt und es genügt die Einrede der Verjährung.

    Einrede und  Bestreiten nicht vergessen! Da sollte ein fachkundiger Anwalt ran!

Offline reblaus

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #12 am: 17. August 2009, 19:14:50 »
Die Badenova-Netz könnte auch nur mittels einer Forderungsabtretung Inhaberin der Forderung geworden sein.

Wenn Sie sich auf die Verjährung berufen wollen, müssen Sie dies gegen den Anspruch, eine Abrechnung zu erstellen, tun, nicht gegen den Zahlungsanspruch, der sich aus der Abrechnung ergibt.

Heißt es in der Klausel wirklich vor Inbetriebnahme? Wenn ich diese Klausel richtig lese, ist der Anspruch definitiv verjährt.

Offline alfmelmag

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #13 am: 17. August 2009, 19:19:35 »
Die Einrede der Verjährung habe ich erhoben

haben sie aber abgelehnt. Mit der Aussage es gibt in diesem Fall keine.

Und Ja da steht vor Inbetriebnahme

Die NDAV kann bei Badenova Netz AG eingesehen werden

Offline nomos

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Hausgasanschlussrechnung nach 6 Jahren
« Antwort #14 am: 17. August 2009, 19:23:57 »
Zitat
Original von reblaus
Wenn Sie sich auf die Verjährung berufen wollen, müssen Sie dies gegen den Anspruch, eine Abrechnung zu erstellen, tun, nicht gegen den Zahlungsanspruch, der sich aus der Abrechnung ergibt.
    Das dürfte für den Baukostenzuschuss nicht zutreffen, da die Fälligkeit dieses Anspruchs nicht von der Erteilung einer Rechnung abhängt. Gehen Sie zu einem fachkundigen Anwalt!
PS:
Also ich habe da mal recherchiert. Mit der Verjährung sieht das offensichtlich auch für die Hausanschlusskosten gut aus:

Zitat
Baukostenzuschuss gemäß § 9 AVBGasV
1. Der Anschlussnehmer zahlt bei Anschluss an das Leitungsnetz der badenova AG & Co. KG (nachstehend badenova genannt) einen Baukostenzuschuss zu den Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen.
.......

Fälligkeit
Der Baukostenzuschuss wird zugleich mit den Hausanschlusskosten bei Fertigstellung des Hausanschlusses - spätestens vor Inbetriebnahme - fällig.
hier die Quelle

 

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