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Autor Thema: EMB - Mahnbescheid vom Amtsgericht  (Gelesen 5952 mal)

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Offline eHonkey

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EMB - Mahnbescheid vom Amtsgericht
« am: 15. August 2009, 14:13:23 »
Hallo zusammen,

jetzt scheint es die EMB ernst zu meinen. Ich habe heute einen Mahnbescheid des zuständigen Amtsgerichts bekommen mit der rückwirkenden Forderung von rund 1.500 Euro. Durch Umzug bin ich nun nicht mehr Kunde der EMB.

Bis dahin habe ich nach jeder Preisrunde den Preisen laut Musterschreiben (inkl. den von RR-E-ft vorgeschlagenen Änderungen) widersprochen.

Was ist nun als nächstes zu tun? Ein Widerspruch sollte - so weit ich meine - so schnell wie möglich erfolgen. Sollte er dem Anspruch insgesamt oder dem anteiligen Anspruch gelten?

Wie gehe ich vor, und kennt jemand einen in dieser Sache erfahrenen Anwalt im Berliner Raum? Hilft die Rechtsschutzversicherung?

Vielen Dank für eine rasche Antwort
Frank A., Berlin.

Offline reblaus

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EMB - Mahnbescheid vom Amtsgericht
« Antwort #1 am: 15. August 2009, 14:30:50 »
Schauen Sie in der Anwaltsliste nach, ob ein passender Anwalt in Ihrer Nähe praktiziert.

Sie haben 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Ob Sie dem gesamten Anspruch widersprechen sollten, kommt auf Ihren persönlichen Fall an. Das kann Ihnen nur Ihr Anwalt beantworten.

Sollten Sie vor Ablauf der Frist keinen Anwalt organisiert haben, so empfiehlt es sich erst einmal dem gesamten Anspruch zu widersprechen. Falls Beträge offensichtlich zu Recht geltend gemacht werden, kann man die später immer noch anerkennen.

Offline Wansdorfer

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EMB - Mahnbescheid vom Amtsgericht
« Antwort #2 am: 17. August 2009, 21:56:03 »
Hallo,
auch wenn es kein Trost: auch wir haben heute einen Mahnbescheid von der EMB bekommen - mal schauen, was bei rauskommt, wir werden wohl erst einmal Widerspruch einlegen...
Jetzt muss ich mich erst einmal in die verwirrende Thematik \"Sonderkunde\" einarbeiten (und dann wahrscheinlich doch zu einem Anwalt laufen). Zumindest über dem Vertrag von 1996 steht groß \"Gaslieferungsvertag für Sonderkunden\" drüber.
Und ob eine Preisänderungsklausel wirksam ist, die so lautet:
\"Ändern sich die allgemein veröffentlichten Tarifpreise der EMB, so ist die EMB berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die  Änderung wird zu dem in der öffentlichen Bekannmachung angegebenen Zeitpunkt wirksam. EMB ist berechtigt, bei der Preisänderung neue Preisschlüssel zu bilden bzw. bestehende Preisschlüssel aufzugeben. Der Kunden kann jeweils bestimmen, nach welchem Preisschlüssel sein Verbrauch abgerechnet werden soll. Die Wahl der Preisschlüssels ist mindestens für das laufende Abrechnungsjahr wirksam. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so stuft EMB ihn in den voraussichtlich günstigsten Preisschlüssel ein\"
wird sich möglicherweise erst vor Gericht erweisen...
Auf jeden Fall haben sie den Einspruch gegen die Verrechnung der Vorjahresforderungen mit den laufenden Forderungen ignoriert, d.h. 2004 und 2005 müssten auf jeden Fall mittlerweile verjährt sein?!

Offline bolli

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EMB - Mahnbescheid vom Amtsgericht
« Antwort #3 am: 18. August 2009, 09:30:17 »
Zitat
Original von eHonkey
Hallo zusammen,

jetzt scheint es die EMB ernst zu meinen. Ich habe heute einen Mahnbescheid des zuständigen Amtsgerichts bekommen mit der rückwirkenden Forderung von rund 1.500 Euro. Durch Umzug bin ich nun nicht mehr Kunde der EMB.

Bis dahin habe ich nach jeder Preisrunde den Preisen laut Musterschreiben (inkl. den von RR-E-ft vorgeschlagenen Änderungen) widersprochen.

Was ist nun als nächstes zu tun? Ein Widerspruch sollte - so weit ich meine - so schnell wie möglich erfolgen. Sollte er dem Anspruch insgesamt oder dem anteiligen Anspruch gelten?

Wie gehe ich vor, und kennt jemand einen in dieser Sache erfahrenen Anwalt im Berliner Raum? Hilft die Rechtsschutzversicherung?

Vielen Dank für eine rasche Antwort
Frank A., Berlin.

Sagen wir mal so: Die EMB geht konsequent einen Schritt  weiter, der den Druck auf die Kunden erhöhen soll. Das kostet erstmal nicht viel und beeindruckt doch eine Reihe Kunden, die dann den Widerstand aufgeben.

Ich würde an dieser Stelle noch nicht nervös werden. Dem Mahnbescheid ggf. komplett widersprechen und abwarten. Höchstens schon mal einen Anwalt ausgucken. Erst wenn aufgrund des widersprochenen Mahnbescheides Klage erhoben wird, wird es Ernst. Dann muss nämlich vom Kläger beründet werden und der Beklagte muss in der Klageerwiederung seine Gegenmeinung kundtun. Spätestens da sollte dann ein Anwalt hinzugezogen werden. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass zwischen Mahnbescheid und Klage oft Jahre vergehen, so sie denn überhaupt schon erhoben wurde (wird). Also, immer ruhig Blut bewahren.
Ggf. von der Rechtsschutzversicherung eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung ausstellen lassen.

Wenn Sie die gleiche Preisänderungsklausel wie Wansdorfer unten haben, ist meine Meinung, dass Sie keinen schlechten Chancen haben, dass die Klausel nicht den Ansprüchen an § 307 BGB genügt und daher unwirksam ist.

Gruß
bolli

Offline Emile Bronte

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EMB - Mahnbescheid vom Amtsgericht
« Antwort #4 am: 06. September 2009, 17:33:36 »
Komisch, ich habe seit Jahren reduziert und die EMB hat mir zwar ein Mahnverfahren angedroht, aber ich habe keinen Mahnbescheid bekommen.

 

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