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Autor Thema: EGS und das Kartellamt  (Gelesen 3856 mal)

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Offline Krüml

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EGS und das Kartellamt
« am: 22. Juli 2009, 10:33:57 »
EGS ist doch im Dezember letzten Jahres vom Kartelamt verdonnert worden, ihren Kunden einen Betrag in Höhe von ca. 40,00 € zukommen zu lassen.
So war es jedenfalls in der Presse zu lesen.
Nachdem auf meiner letzte Abrechnung nicht zu erkennen war, ob irgendeine Summe verrechnet worden ist, habe ich an EGS geschrieben.

Antwort:\" Laut Beschluss des Bundeskartellamtes sollen wir unsere Kunden in Laufe des Jahres 2009 nicht durch eine Rückerstattung, sondern durch eine Preissenkung unserer variablen Preise zusätzlich entlasten. eine andere Möglichkeit existiert für uns leider nicht.
Diese Forderung haben wir dadurch erfüllt, dass wir nach unserer Preissenkung zum ersten Januar 2009 unsere Preise zu ersten April noch stärker gesenkt haben, als ursprüglich kalkuliert. Am ersten Juli konnten wir eine weitere Preissenkung an unsere Kunden weitergeben.\"

Muss ich das so hinnehmen oder sollte ich mich nochmal rühren. Woher weiß ich wie EGS kalkuliert hat?
Die Summe die zusätzlich gesenkt wurde , möchte ich doch schon gerne wissen.

Liebe Grüße Krümel

Offline RuRo

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EGS und das Kartellamt
« Antwort #1 am: 23. Juli 2009, 21:07:38 »
Hallo Krüml,

diese Frage beschäftigte uns auch beim letzten Treffen. Ich habe nochmals nachgeschaut und folgende Äusserung dazu gefunden, die ich auszugsweise aus einem größeren Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 04.02.09 zitiere.

Der Artikel erschien leider nie im Online-Angebot. In der Druckversion lautete der Titel \"Erdgas Schwaben gibt seinen Kunden Rätsel auf\"

2. Rätsel: Verweigerter Bonus
Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr unter anderem gegen Erdgas Schwaben ermittelt. Der Vorwurf: Kunden sollen zu viel für Gas bezahlt haben. Unter der Bedingung, dass die Verbraucher finanziell entschädigt werden, haben die Wettbewerbshüter das Verfahren schließlich eingestellt.

Pflichtgemäß verkündete Erdgas Schwaben eine zusätzliche Preissenkung um gut zwei Prozent ab April. Doch was ist mit den Kunden, die dem Unternehmen inzwischen den Rücken gekehrt hatten? Sie gehen leer aus, sagt Dietmayer und erhält Rückendeckung vom Bundeskartellamt.

„Wir haben massenweise Briefe von Verbrauchern mit diesem Problem bekommen“, räumt Kay Weidner von der Bonner Behörde ein. Diese Benachteiligung einiger Haushalte habe man in Kauf nehmen müssen. Ein rückwirkender Bonus für ehemalige Kunden hätte so hohe Verwaltungskosten verursacht, dass vom Rückzahlungsbetrag kaum mehr etwas übrig geblieben wäre, erklärt Weidner.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Krüml

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EGS und das Kartellamt
« Antwort #2 am: 24. Juli 2009, 10:32:06 »
Hallo RuRo und Danke,

ja wer hat sich den dann das Geld eingesackt????
Ein Schelm wer böses denkt.
Es wird doch nicht etwa in der 2%tigen Preissenkung von April enthalten sein?
Den ehemaligen Kunden von GV wäre es bestimmt lieber gewesen ein paar Cent zu bekommen, als es ihrem ehemaligen Versorger in den Rachen zu schmeissen.
Denn ohne Grund haben die meisten ja wohl nicht gewechselt.
Gruß Krüml

Offline RuRo

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EGS und das Kartellamt
« Antwort #3 am: 24. Juli 2009, 20:16:35 »
@Krüml

\"Das Schweigegeld der Lämmer\" - unmittelbar können nur Kunden profitieren, die
[list=1]
  • keinen Preiswiderstand führen. Die Kunden, die ihn führen, würden nur etwas merken, wenn sie verurteilt würden.
  • wechselresistent sind. Des werd scho pass\'n. So hat auch der zögerliche Kunde einen Nutzen aus dem Preiswiderstand der anderen.
  • [/list=1]

    Diejenigen, die sich engagiert haben bleiben erst einmal aussen vor, müssen sich evtl. noch mit der Gerichtsbarkeit ärgern.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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