Hallo und guten Abend liebe Mitstreitenden,
nachdem ich seit 12/2004 den Gaspreiserhöhungen mit den jeweiligen Musterschreiben widersprochen habe, die Jahresendabrechnungen mit meinen Gegenrechnungen gekürzt und auch sonst alle rechtlichen Register eines juristischen Laien
gezogen habe (vielen Dank an alle, die sich hier Mühe machen und so unbedarften Leuten wie mir helfen), wende ich mich heute mit einer neuen Frage an die Forumsgemeinde...
Heute bekam ich ein Schreiben der GVW, in dem Sie mir mitteilt, daß...
\"... der mit Ihnen geschlossene Erdgasversorgungsvertrag läuft zum 21.12.2008 aus und kann von uns über dieses Daum hinaus nicht fortgesetzt werden. Wir bieten ihnen deshalb den Abschluss
einen neuen Sondervertrages an, bei dem Sie zwischen unseren beiden Produkten GVW Komfort und GVW Komfort Eco auswählen können. Wenn Sie sich für eine dieser beiden Sonderpreisregelungen entscheiden, bitten wir Sie, eine unterschriebene Ausfertigung des beigefügten Auftrages an uns zurückzusenden\"
Es ist vollkommen klar, daß ich keinen neuen Vertrag an die GVW zurücksenden werde...
\" Sollten wir bis zum 22.12.2008 keinen Auftrag für das Sonderprodukt Erdgas erhalten, werden wir Sie von diesem Zeitpunkt an im Rahmen der Grundversorgung weiterversorgen. \"
In meinem am 22.12.2003 abgeschlossenen Sondervertrag ist zur Vertragsdauer folgendes vermerkt:
\"Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (diese endete im Dezember 2005) verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende von einem der Partner gekündigt wird.\"
Nachdem ich hier im Forum gesucht habe, bin ich zuerst auf folgendes gestossen
guckst Du hierDiesen Formfehler (Unterschriften sind aufgedruckt) hat die GVW schon mal begangen, so das die Kündigung schon aus formellen Gründen unwirksam ist. Muß ich das der GVW mitteilen, oder soll ich diese Sache (zumindest bis nächste Woche, dann kann erst wieder 2009 gekündigt werden
) auf sich beruhen lassen?
Wenn ich der Kündigung aus o.a. Grund widerspreche, gehe ich davon aus, daß ich ein Kündigungsschreiben gleichen Inhalts mit Originalunterschriften bekommen werde.
Für mich stellt sich dann die Frage, ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder \" einen Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung\" darstellt, der lt. Bundeskartellamt unzulässig ist...
Wie sollte ich sinnvollerweise reagieren?
Für alle Antworten schon vorab vielen Dank!