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Autor Thema: GEW besteht weiterhin auf die Einstufung in den Grundtarif  (Gelesen 5398 mal)

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Offline Nordlicht31

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Nach dem Urteil vorm LG Oldenburg hat mein Rechtsanwalt die Korrespondenz mit der GEW wieder aufgenommen. Festgestellt werden sollte, dass der Alte Erdgaslieferungsvertrag im Tarif ES fortgeführt werden muß. Den neuen Vertrag haben wir aufgrund der Möglichkeit der einseitigen Preiserhöhung nicht unterzeichnet, hatten jedoch angeboten wenn die betreffenden AGB´s geändert werden diesen zu unterzeichnen. Das hat die GEW allerdings abgelehnt!

Die GEW lehnt in einem weiteren Schreiben von dieser Woche erneut eine Fortführung des Vertrages im Tarif \"ES\" ab und schreibt das es völlig unverständlich wäre das der neue Vertrag mit den günstigeren Konditionen nicht unterschrieben wird! Sämtliche Forderungen werden abgelehnt!

Könnt ihr mir vll schildern wie das derzeit bei Euch ist? Wie gesagt ich würde ja den neuen Vertrag unterschreiben, wenn die AGB´s endlich wieder geändert würden. Viele Gerichte hatten ja schon die Unwirksamkeit dieser AGB´s geregelt.

Offline RR-E-ft

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GEW besteht weiterhin auf die Einstufung in den Grundtarif
« Antwort #1 am: 08. August 2009, 13:20:54 »
@Nordlicht31

Wenn der jetzt angebotene Preis in Ordnung erscheint, sollte man daran denken, dass unwirksame Preisändrungsklauseln für die Kunden zumeist vorteilhaft waren. Wer über Klausel gesondert verhandelt, läuft Gefahr, den Schutz durch §§ 305 ff. BGB zu verlieren.

 

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