Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Klageschrift erhalten
hajue:
--- Zitat ---Original von QE.2
Wäre nun meine Frage, welche Konsequenzen hat diese \"Sammelklage\" für mich als einzelner Beklagter? Wie arbeiten dann die einzelnen Verteidiger?
--- Ende Zitat ---
Hallo,
habe auch 3 (!) Klageschriften erhalten vom Amtsgericht Freiberg. Da auch hier weitere 9 Personen genannt werden, interessiert mich auch die Frage von QE.2
Ich soll innerhalb 14 Tagen anzeigen, dass ich mich verteidigen will.
Kann man das nun mit den anderen genannten Personen gemeinsam machen? Ist doch sinnlos, wenn sich einerseits die Beklagten einzeln verteidigen, die EGS aber eine \"Sammelklage\" durchführt, oder?
RuRo:
--- Zitat ---Original von hajue
Kann man das nun mit den anderen genannten Personen gemeinsam machen? Ist doch sinnlos, wenn sich einerseits die Beklagten einzeln verteidigen, die EGS aber eine \"Sammelklage\" durchführt, oder?
--- Ende Zitat ---
Machen kann man vieles.
Die Frage ist, ob es Sinn macht. Die Bildung einer Streitgenossenschaft hat für den Verbraucher m.E. den Haken, dass seine ureigenste persönliche Vertragsgeschichte in der Masse untergeht. Aus eigener Erfahrung würde ich diesem Gebilde entschieden entgegentreten. Sonst landen nachher Sondervertragskunden noch mit Tarifkunden in einem Topf :rolleyes:
Nachteil eines Einzelverfahrens könnte dagegen sein, dass die Berufungsgrenze von 600 EUR nicht erreicht wird. Dann bleibt ggf. noch der Weg über die Gehörsrüge nach § 321a ZPO. Evtl. sind Sie der Erste, der es erfolgreich bis nach Karlsruhe schafft ;)
Jedenfalls sollte auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und LG Köln verwiesen werden.
hajue:
--- Zitat ---Original von RuRo
Machen kann man vieles.
Die Frage ist, ob es Sinn macht. Die Bildung einer Streitgenossenschaft hat für den Verbraucher m.E. den Haken, dass seine ureigenste persönliche Vertragsgeschichte in der Masse untergeht. Aus eigener Erfahrung würde ich diesem Gebilde entschieden entgegentreten. Sonst landen nachher Sondervertragskunden noch mit Tarifkunden in einem Topf :rolleyes:
......
Jedenfalls sollte auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und LG Köln verwiesen werden.
--- Ende Zitat ---
Ja gut, dann profitieren ja andererseits evtl. die Tarifkunden, denn bei Sondervertragskunden gibt es ja etliche gewonnene Prozesse.
Um welche o.g. Rechtsprechungen handelt es sich? Bin leider kein Insider!
Vielen Dank!
fsgj6:
--- Zitat ---Original von Gebhardt :-)
Habe gestern nun auch die Klageschrift vom AG Marienberg erhalten. Erdgas Südsachsen strebt eine Sammelklage an und benennt noch weitere 6 Personen.
--- Ende Zitat ---
Hallo, ich bin einer von den 6 Personen (AZ 2C 0129/09)und kenne auch 3 weitere der in der Anspruchsbegründung Genannten.
Ich habe vom Richter nur eine Klageerwiderungsfrist (nicht Notfrist) von 3 Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung erhalten, was meines Wissens lt. ZPO rechtswidrig ist ( 2 Wochen Notfrist und dann mindestens 2 weitere Wochen). Auch muß ich in dieser Frist zu dem Verbindungs- und Verweisungsantrag (angeblich prozessökonomisch sinnvoll) Stellung nehmen, sonst legt das Gericht dies als Zustimmung aus. Dieses Verhalten des Richters bringt mich zu der Annahme, das dieser die Verfahren ganz schnell vom Tisch haben will.
Vielleicht kann sich RR-E-ft mal hierzu äußern.
RuRo:
--- Zitat ---Original von hajue
Um welche o.g. Rechtsprechungen handelt es sich? Bin leider kein Insider!
--- Ende Zitat ---
OLG Düsseldorf
Das Urteil setzt sich mit dem Status Tarifkunde/SV-Kunde auseinander, folgt dabei der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und \"watscht\" das Urteil des Landgerichts Augsburg als nicht nachvollziehbar ab.
LG Köln
Das Urteil enthält ab Seite 12 eine beispielhafte Widerlegung der gerne verwendeten Versorgerfloskel, dass lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden. Ferner wird auf den notwendigen Billigkeitsnachweis einer jeden vom Verfahren betroffen Preisanpassung abgestellt.
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