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Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat jetzt dem Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) vorläufig untersagt, einer Kundin den Gashahn abzudrehen. Zugleich hat das Amtsgericht dem ZVB für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.Wie gestern im SÜDKURIER berichtet, hat der ZVB einer Kundin angedroht, am 16. Oktober 2009, das Gas abzustellen. Die Kundin hat vom ZVB die Preiserhöhungen der letzten Jahre zurückgefordert, nämlich rund 1300 Euro, weil die Preisanpassungsklauseln in den bis Ende 2008 bestehenden Gassonderverträgen nach Urteilen des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen und des Landgerichts Konstanz unwirksam sind. Weil der ZVB die Erstattung dieses Betrages ablehnte, zahlt die Kundin - wie auch einige anderen Kunden - seit Juli keine Abschlagszahlungen mehr, bis sie auf diese Weise die unberechtigten Preiserhöhungen zurückbekommen hat. Dies wollte der ZVB nicht hinnehmen und hat ihr deshalb angedroht, das Gas abzustellen. Dies ist dem ZVB nunmehr vom Amtsgericht untersagt worden. Der Beschluss enthält keine Begründung.
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