@nomos
Das Urteil spricht für sich. Es orientiert sich offensichtlich am Niveau dieses Regelungsmurkses.
Das erscheint mir sehr vermessen.
Sie haben das Urteil sicher noch nicht im Wortlaut gelesen, sehen sich indes bemüßigt, es zum Anlass für eine KA- Schelte zu nehmen.
Diskutieren Sie Ihren Standpunkt zu Konzessionsabgaben bitte - wie bisher - an anderer Stelle weiter.
Es ist doch noch gar nicht ausgemacht, dass auch das Berufungsgericht den betroffenen Vertrag als
Tarifkundenvertrag einordnet.
Er ist wohl auch keiner, was sich ggf. an weiteren Umständen festmachen lässt.