Von einem Gaskunden aus Taunusstein wurde gegen die Gaswerksverband Rheingau AG Strafanzeige wegen Betrugs beim Staatsanwaltschaft / Landgericht Wiesbaden erstattet.
Grund sind die nachgewiesenen unterschiedlichen Ausweise der Versorgungsverträge des Kunden gegenüber der Stadt Taunusstein und im Prozess der Gaswerksverband Rheingau AG gegen den Kunden um die Widersprüche gegen die Billigkeit der Preise bzw. der Einstufung der Verträge als Sonder- oder Tarifverträge.
Das AG Bad Schwalbach hat mit Urteil bestätigt, dass die Verträge Tarifverträge sind, was der Gaswerksverband so vorgetragen hat. Gegenüber der Stadt Taunusstein wurden seitens des Gaswerksverbandes jedoch Sonderverträge reklamiert und entsprechende Konzessionsabgaben abgeführt.