Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?

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hinkel11:
Hallo,

ich bin derzeit am Verfassen meiner Diplomarbeit in der es u.a. auch um die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen geht.
Nun bin ich dabei auf das Wort \"Einspeisevergütung\" gestoßen, welches mich zunehmend verwirrt.
Ich versteh nicht wer an wen die Einspeisevergütung bezahlen muss.
Ich dachte eigentlich dass die Anlagenhersteller wie Vestas oder Enercon diese Vergütung von den großen Anlagenbetreibern wie E.ON oder Vattenfall erhalten würden.

Nur steht auf einigen Webseiten, E.ON erhält die Einspeisevergütung und auch anderen steht wiederum, dass E.ON die Einspeisevergütung bezahlen muss .... ?????? Was ist nun richtig?

Laut Definition muss ja der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen. Aber da ja das deutsche Stromnetz unter den \"4 Großen\" (Vattenfall, RWE, EnBW, E.ON) aufgeteilt ist, sind diese Unternehmen ja gleichzeitig Stromerzeuger und Netzbetreiber.

Bitte klärt mich auf. Danke.

Pedro:
Eine erste \'\'Lebenshilfe für die Diplomarbeit\'\': siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz

Sicherlich gibt es hier im Forum noch zahlreiche weitere und praktische Infos. Einfach mal \'\'Einspeisevergütung\'\' eingeben und die zahlreichen Fundstellen abarbeiten. Viel Erfolg !

nomos:

--- Zitat ---Original von hinkel11
........
Laut Definition muss ja der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen.
--- Ende Zitat ---
@hinkel11, @Pedro hat es ja schon empfohlen, Suchfunktion  hier im Forum oder im www mit Google und Co nutzen, da gibt es viel zu finden und zu lesen.

Die EEG-Beschaffungsmehrkosten bezahlt letztendlich der Verbraucher. Sie stellen eine zusätzliche Kostenbelastung für die Endverbraucher dar, da sie für den EEG-Strom mehr zahlen müssen, als sie für konventionell erzeugten Strom müssten (Differenzkosten).

Die Kosten legt der Netzbetreiber über seine Durchleitungsgebühren auf alle Stromkunden um. Ein bundesweiter Ausgleich vereinheitlicht den Aufpreis.

hinkel11:
Wenn ich mir den ersten Absatz vom EEG (also Prinzip) anschaue, sind nach meinem Verständnis schon Widersprüche zu erkennnen.

Dort heisst es einerseits:
\"...,dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird...\"
->d.h. für mich, dass E.ON oder Vattenfall, die ja die Betreiber der Windkraftanlagen sind, die Vergütung erhalten

Doch andererseits steht etwas weiter unten:
\"Der zuständige Netzbetreiber ist aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung der festgelegten Vergütung verpflichtet.\"
->d.h. wiederum, dass E.ON oder Vattenfall, die ja zusammen mit RWE, EnBW und ein paar kleinen, auch Betreiber der Netze sind, diese Vergütung zahlen müssen.

Versteh\' ich das nun richtig, wenn z.B. Vattenfall dem Hersteller Vestas den Bau von meinetwegen 5 Windrädern in Auftrag gibt, Vattenfall keine Einspeisevergütung an Vestas zu entrichten hat, sondern nur diejenigen Netzbetreiber, wie RWE oder E.ON, die Strom aus dem Netz von Vattenfall beziehen möchten diese Vergütung an Vattenfall bezahlen müssen um den Strom in nihr eigenes Netz einspeisen zu können?

Gridpem:
@ hinkel11

letztendlich bezahlt der Endkunde den EEG-Strom und die daraus entstandenen Mehrkosten mit.
Eine ganz einfache Übertsicht findest Du hier:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/merkblaetter/zusatzinformation_iv_2.pdf

Auf Seite 3 ist eine recht einfache Grafik

Gruß aus Meck-Pomm

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