Offensichtlich ist der Beratungsbedarf der Versorger sehr groß, so dass sich ein lukrativer Markt für entsprechende Seminare entwickelt hat:
http://www.iir.de/preisanpassung/content/4234Bei dieser Veranstaltung soll der aktuelle Stand der Dinge aus Versorgersicht dargestellt werden. Es sollen auch Zahlen über das Ausmaß der Kunden- \"Rebellion\" = Widerstand der Kunden gegen Energiepreiserhöhungen genannt werden.
Die Seminarleitung macht darauf aufmerksam, dass sich Versorger im Zusammenhang mit den Preiserhöhungen auch mit der Rechtsprechung zum Tatbestand des
sittenwidrigen Wuchers und zum Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung auseinanderzusetzen haben.
Wer hätte das gedacht?
Es lässt aufhorchen, denn was schon unbillig ist, ist noch lange kein Wucher. Wenn sich Versorger also schon mit dem Wuchertatbestand befassen müssen, kann von Billigkeit schon lange keine Rede mehr sein.
Die Kanzlei Becker Büttner Held (Standorte Marburg, Berlin, München, Wien), zu welcher Herr Kollege Dr. von der Wense gehört, vertritt zumeist die kommunalen Stadtwerke und den Spitzenverband VKU.
Dabei werden auch Interessen gegenüber Regionalversorgern wahrgenommen.
Auch die Fernwärmelieferanten werden entsprechend geschult:
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/ver/2005/1._Halbjahr/Programme/Programm_13519.pdfFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt