Energiepreis-Protest > Stadtwerke Achim
Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
AlienLifeForm:
Wir haben nach mehrjährigen Protest gegen die Gaspreise nun die Kündigung unseres Normsondervertrages erhalten. Begründet wird die Kündigung mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes am 25. Oktober 2008. Danach sind die Energieversorger in § 40 Abs. 2 Satz 2 verpflichtet, ihren Kunden eine unterjährige Abrechnung der Energielieferung anzubieten. Ferner verpflichtet §41 sie, den Kunden mehrere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Diese Vorschriften könnten mit dem bestehenden Vertragswerk nicht erfüllt werden.
Als Angebot kommt ein neuer Vertrag über den aktuellen Normsondervertrag.
Wenn ich die Novellierung richtig gelesen habe, muss der Energieversorger auf Wunsch des Kunden dieses einräumen oder irre ich mich jetzt?
bjo:
hallo,
Fragen wie immer
- erfolgte die Kündigung Form und Fristgerecht
- hat der Versorger überhaupt ein Kündigungsrecht
= > bereits eine der Fragen mit JA dann >= Widerspruch
RR-E-ft:
Der Versorger reagiert wohl auf die BGH- Entscheidungen vom 15.07.2009. Die gegebene Begründung darf als vorgeschoben gelten.
AlienLifeForm:
@bjo Der Versorger hat ein Kündigungsrecht und die Kündigung erfolgte fristgerecht aber nicht formgerecht.
Also habe ich der Kündigung widersprochen, da nicht formgerecht und das ich aus der in der Begründung angegebenen Novellierung keinen Grund für eine Änderungskündigung erkennen kann.
Als Antwort kam ein Vorab-Fax eines Einwurfeinschreibens (noch nicht eingegangen). Darin wird von den SWA darauf verwiesen, dass der Vertragstyp bei allen Kunden gekündigt wurde, um die unterjährige Abrechnung bei allen Kunden umzusetzen.
Im alten Vertrag steht unter Punkt 2. Abrechnung: \"Der Grundpreis wird für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres angegeben und für jeden Zähler berechnet. Maßgebend für für den anzuwendenden Tarif ist die jeweils über einen Zähler abgenommene Gasmenge. Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt über monatliche Teilbeträge mit einer Jahresabrechnung. [... Einzugsermächtigung]\"
Im Vertragsangebot steht unter Punkt 2. Abrechnung: \"Der Grundpreis wird für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres angegeben und für jeden Zähler berechnet. Maßgebend ist die jeweils über einen Zähler abgenommene Gasmenge. Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt über monatliche Teilbeträge mit einer Jahresabrechnung. [... Einzugsermächtigung]\"
Das Einzige, wo auf die Möglichkeit der unterjährige Abrechnung hingewiesen wird, ist in den neuen \"Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Achim AG (SWA)\" gültig ab dem 01.09.2009.
Und die AGB wurde auf die GasGVV geändert.
Ach ja und wenn ich nicht rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließe, werde ich laut SWA ab dem 01.09. nach den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung beliefert.
AlienLifeForm:
Mittlerweile ist die Kündigung natürlich auch formgerecht angekommen.
Nach einem erneuten Widerspruch meinerseits kam eine Schreiben zurück, in dem es u.a. heißt: \"[...], um unserer Ansicht nach nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechende Lieferverträge zu beenden und den Kunden neue Lieferverträge anbieten zu können. Hiervon sollen gerade auch unsere Kunden profitieren, so dass unser Handeln nicht darauf ausgerichtet ist, Ihnen Schaden zuzufügen.\"
In meinem Widerspruch hatte ich die Kündigung als Änderungskündigung bezeichnet. In dem Antwortschreiben der SWA steht folgender Satz: \"Es handelt sich gerade nicht um eine Vertragsänderung.\"
Beendet wird das Antwortschreiben mit dem Absatz: \"Wir sind gerne bereit, Sie ab dem ... auf der Grundlage des angebotenen neuen Liefervertrags oder, sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung zu beliefern. Die Entscheidung über Ihre zukünftige Belieferung leigt insofern bei Ihnen.\"
Jetzt bin ich auf der Suche nach weiteren Argumentationshilfen, denn ich wollte eigentlich an meinem Widerspruch gegen die Kündigung festhalten.
Achja, die Schreiben der SWA kommen jetzt alle als Einwurfeinschreiben.
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