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Autor Thema: Erdgas Schwaben gibt seinen Kunden Rätsel auf  (Gelesen 3788 mal)

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Offline RuRo

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Erdgas Schwaben gibt seinen Kunden Rätsel auf
« am: 14. Februar 2009, 11:32:29 »
In der \"Augsburger Allgemeinen\" vom 14.02.09 ist im Wirtschaftsteil ein halbseitiger Bericht über die aktuellen \"Problemfelder\" der EGS erschienen. Der Artikel ist Online nicht verfügbar, steht dort lediglich im Textarchiv.

Inhaltlich geht es um folgende Rätsel, die die AZ aufwirft:

1. Falsche Briefe

EGS hat Mitteilungen über Preissenkungen auch an Festpreiskunden verschickt. Ein Versehen aufgrund technischer Probleme, sagt der EGS-Chef. Kurioserweise sollen ausschließlich wechselwillige Kunden mit dieser Post bedacht worden sein.

Gedanken zum 1. Rätsel
Unberechtigte Sperrandrohungen, unberechtigte Mahnungen, fehlerhafte Preismitteilungen, fehlende öffentliche Preisbekanntgaben – die Kette der \"falschen\" Briefe und Informationen wurde nahezu mit jedem Jahr um ein oder mehrere Glieder länger.


Ergebnis:
Die Informationspolitik der EGS hat System. Nur \"Lieschen Unbedarft\" mag dies noch als Versehen anerkennen. Tatsächlich sind diese \"Stockfehler\" Ausdruck eines mangelhaften Rechte- und Pflichtbewusstseins. Bei Verträgen \"auf Augenhöhe\" sollte der gegenseitige Respekt im Vordergrund stehen.

2. Verweigerter Bonus

Es geht um das Verfahren beim Bundeskartellamt, siehe hier:

Erdgas Schwaben und das Kartellamt

Gedanken zum 2. Rätsel
Inhalt der kartellrechtlichen Ermittlungen waren wohl erhöhte Netzentgelte. Diese gehen selbstverständlich in den Kundenpreis (bestehend aus Service-Pauschale und Arbeitspreis) ein, wurden von den Verbrauchern bezahlt.

Unabhängig von Billigkeitskontrolle, Klausel-Wirrwarr, oder auf was man gedanklich noch kommen könnte. Nach meinen Recherchen hat EGS erstmals am 04.02.09 eine wirksame öffentliche Preisbekanntgabe in diesem Jahrtausen auf den Weg gebracht.

Noch steht das Urteil vom 27.01.09 mit dem Ergebnis - bis 2007 gab es nach dem Selbstverständnis von EGS überhaupt keine Sondervertragskunden im Haushaltskundensegment - im Raum.

Damit darf sich jeder die berechtigte Frage stellen, zu welchem Preis habe ich und werde ich bis 30.03.09 Gas abnehmen bzw. abgenommen haben.

Ggf. wäre ein juristischer Blick darauf, nicht der schlechteste Tipp, den man den Benachteiligten geben mag.


3. Vorwürfe der Rebellen

Siehe hier: LG Augsburg, Urt. v. 27.01.09 Az. 2 HK.O 1154/08 (Erdgas Schwaben)  Kunden unterliegen in I. Instanz

und hier: Allgäuer Zeitung - Rebellen machen keine Konzessionen

Gedanken zum 3. Rätsel Die Niederlage ist nicht besiegelt. Gehörsrüge wurde fristgerecht vorgebracht. Indizien, die auf eine strafrechtliche Relevanz hindeuten, werden ggf. geprüft. Ein entsprechender Antrag ist gestellt.  Den Skandal hat EGS provoziert und es ist auch einer.

Der \"Schwarze Freitag\" hat für EGS seit gestern eine ganz eigene Bedeutung  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Opferlamm

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Erdgas Schwaben gibt seinen Kunden Rätsel auf
« Antwort #1 am: 11. Mai 2009, 13:16:48 »
Zum Thema der ordnungsgemäßen Bekanntgabe der Preise habe ich u.a. EGS ein Schreiben übersandt, wie auch auf der Homepage der Verbraucherwehr empfohlen.
EGS antwortet mir dazu wie folgt:

\"... Es ist zutreffend, dass das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 27.01.2009 die Rechtmäßigkeit von Preisänderungen durch unsere Gesellschaft festgestellt hat.
Durch dieses Urteil beantwortet sich auch bereits ihre Fragestellung im Hinblick auf die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntgabe. Sie weisen zu Recht darauf hin, daß eine derartige öffentliche Bekanntgabe Voraussetzung für eine Preisänderung ist. Diese öffentlichen Bekanntgaben hat unsere Gesellschaft gegenüber dem Landgericht Augsburg nachgewiesen. Ansonsten hätte das Landgericht Augsburg - dies dürfte einleuchten - der Klage auch nicht stattgeben dürfen.
Die formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen für Preisänderungen seitens unserer Gesellschaft, seien es Preiserhöhungen oder Preissenkungen, lagen also stets vor.
Da somit bereits gerichtlich sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen geprüft sind, bitten wir um Verständnis, daß wir nicht Ihnen gegenüber oder gegenüber anderen Kunden über Jahre zurück derartige Wirksamkeitsvoraussetzungen nachweisen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht unsererseits auch nicht.\"

Abschließend schreibt Erdgas Schwaben noch u.a. \"... Weiteren Schriftverkehr zu den bereits diskutierten Punkten nehmen wir zwar zu Kenntnis, werden diesen jedoch nicht mehr beantworten.\"

Interessant zu beobachten, welche Schlüsse und Feststellungen EGS aus dem Gerichtsverfahren und dem nicht rechtskräftigen Urteil hierzu zieht.
Zudem hat das Gericht ja nicht den gesamten Zeitraum geprüft.

Auch der rauere Ton in den Antworten fällt auf :-)

Dies für Interessierte zur Kenntnis,

Grüße

 

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