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Autor Thema: Gemeinschaftstank - wie abrechnen?  (Gelesen 10398 mal)

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Offline BSEshop

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« am: 19. Juli 2009, 16:14:18 »
in den nächsten Tagen wird mein Knebelvertrag-Gastank abgeholt. Bin endlich frei.

Habe nun Angebote für überholte Gastanks erhalten, 2,1 und 2,8 t.

Mein Nachbar hat auch noch einen Knebelvertrag. Würde diesen gerne beenden, da sein Gaser 56 will und mein freier 36.

Dachte mir nun, dass wir uns einen Gastank teilen können. T-Stück von meiner Gasleitung zu seinem Haus. Liegt alles sehr geschickt.

Wie rechnet man dann das Gas ab? Jeder kriegt eine Gasuhr, das ist klar. Aber z.B. jetzt tanken wir für 36€/100l voll. Am Ende der kommenden Heizperiode stellen sich dann unterschiedliche Verbräuche raus. Dann wird zu einem neuen Preis wieder vollgetankt. Wie bringt man die unterschiedlichen Verbräuche bei unterschiedlichen Einkaufspreisen ordentlich aufgeteilt?

Hat jemand einen Vertrag für so ein Konstrukt? Gastank könnte optisch am besten bei mir auf dem Grundstück stehen. Die Zufahrt zum betanken würde über den Weg des Nachbarn besser funktionieren.

Kann man die Leitung zu unserem Haus einfach mit einem T-Stück und dem Abzweig zum Nachbarn versehen (ein Profi na klar) oder könnte die Leitung vom Gastank biz zur Verzweigung für 2 Abnehmer zu dünn sein?

Offline Watzl

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #1 am: 19. Juli 2009, 17:48:37 »
Die Sache mit dem T-Stück und dann ab zum Nachbarn, wird so evtl. nicht ganz funktionieren. Klären sie das mit einem Fachmann (Heizungsbauer). Im Winter bei 15 Grad unter Null und bei gleichzeitiger intensiver Nutzung der Duschen und den Häuser, wird der Brenner u.U. auf Höchstlast laufen und dann kann der kleine Querschnitt doch etwas eng werden.

Abrechnung:

Vorschlag:

Nach dem ersten Volltanken bezahlt jeder die Hälfte: z.B. von 1000,- €  jeder 500,- €
Unmittelbar nach der 2. Befüllung wird der jeweilige Verbrauch an der Gasuhr abgelesen. Wenn nun der eine 60% des Gases und der andere 40% verbraucht hat, werden die Kosten im gleichen Verhältnis geteilt.

Die Wartungskosten ( 2 jährige Sichtprüfung und 10 jährige Prüfung) werden jeweils halbiert. Hinweis: die 2-jährige Prüfung wird von vielen Händlern oft als kostenlose Serviceleistung  angeboten)

Wenn man nach 10 Jahren einen durchschnittlichen Verbrauch von 50 zu 60 festellt, kann man dann diese Kosten auch wieder anteilig aufrechnen.

Ausgefeilten mathematischen Rechenmodellen ist hier keine Grenze gesetzt. Aber je besser sie sich mit ihrem Nachbarn vertehen, umso einfacher wird das alles zu erledigen sein.

H. Watzl

Offline BSEshop

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #2 am: 19. Juli 2009, 19:24:09 »
Danke soweit.

Morgen kommt eh ein Gaser um die Therme zu warten. Werde ihn wegen der Querschnitte befragen.

Mit den Fixkosten habe ich kein Problem. 50:50. Wir teilen uns schon eine gemeinsamme Kläranlage (mit seinem Vorbesitzer). Da fallen nur Fixkosten an (ob die viel kacken oder wenig).

Mit der Variablen muß ich mir was überlegen. Das Problem ist hier die Einfüllmenge in Flüssigliter, die Verbrauchsmenge an den Gasuhren in Gas-Litern, die unterschiedlichen Verbräuche und die unterschiedlichen Bezugskosten.

Da der Nachbar noch recht neu ist und keine Freundschaft besteht, würde ich schon gerne ein tragfähiges Konzept zur fairen Abrechnung einsetzen (Gas-Beschiss überlasse ich gerne den PrimaGas et al), damit daraus nicht ein zukünftiger Streit erwächst.

Mein Vorteil durch diese Kooperation wirkt sich monetär kaum aus (100 € am größeren, dann gemeinsammen Gastank gespart und nur 50% der 10-jährigen Prüfung zu bezahlen). Ich möchte wegen der gesparten 200€/10 Jahre keine potentiellen Probleme kreieren und mir ans Bein binden.

Aber vielleicht hat jemand einen Gasabrechnungsmodus für diese Lösung - neben der von Watzl.

Danke soweit.

Offline BSEshop

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #3 am: 20. Juli 2009, 17:29:07 »
Hier möchte ich die neuesten Informationen meines Gasmannes wiedergeben:

Es spricht nichts gegen eine Gemeinschaftsanlage. Ein Abzweig von meiner Gasleitung zum Nachbarn ist möglich. Es bedarf keiner größeren Leitungsquerschnitte. Aber: bisher wird die Anlage im Niederdruckbereich betrieben: Regler am Tank 0,5bar. Damit das System auch bei 2 Abnehmern funktioniert, muß die Anlage im Mitteldruckbereich gefahren werden. Das bedeutet: am Gastank ein Regler mit 0,7 bar und jeweils an jedem Haus ein Regler mit 0,5 bar.

Zur Abrechnung meinte er, dass meine Gasuhr genügt: den Verbrauch anhand meiner Gasuhr in Flüssig-Liter umrechnen. Beim neuen befüllen diese Menge mir anrechnen und den Rest der Füllmenge dem Nachbarn aufbürden.

Soweit mein Heizungsmann.

Offline stereo

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #4 am: 20. Juli 2009, 18:56:55 »
Re. Gemeinschaftstank-wie abrechnen

Der Heizungsfachmann hat schon recht, was die regler betrifft. Allerdings sollte die vom Tank wegführende Leitung einen Durchmesser von 18 mm haben.
Für die Abrechnung würde ich in diesem Fall empfehlen, den Gaszähler beim Nachbarn einzubauen, da ja sowieso die kompltte Gasanlage auf Ihrem Grundstück steht. Sie bezahlen dann die komplette Gasrechnung und der Nachbar würde dann z.B. 2x Jährlich Ihnen das verbrauchte Gas nach abgelesenem Zählerstand erstatten.Umrechnungsfaktor: 1 Kubikmeter Flüssiggas entspricht ~3,93 Liter Flüssiggas

stereo

Offline BSEshop

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #5 am: 20. Juli 2009, 19:21:26 »
Danke für die Info.

Die wegführende Leitung hat nach dem Fitting gemessen einen Aussendurchmesser von 16mm. Ist dadurch das Ganze hinfällig?

Ich habe vor meinem Verbraucher bereits eine Gasuhr sitzen, der Nachbar hat keine. Also wäre es doch wirtschaftlicher, er zahlt die ganze Rechnung und ich gebe ihm das Geld entsprechend meiner Zählerstände. Dann würde er sich eine Uhr ersparen.

Offline stereo

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #6 am: 20. Juli 2009, 20:21:24 »
Re:

Also mit einem Innendurchmesser von 15mm (Außen 16mm) könnte es unter Umständen, wenn z.B. der Weg vom Tank zur Heizung ziemlich lang ist und die beiden Heizungen eine höhere Heizleistung haben und dann noch gleichzeitig in Betrieb gehen, ziemlich eng werden. Um dem vorzubeugen,würde ich empfehlen, vom Tank weg bis zum T-Stück ein 18 er Rohr zu nehmen. Da ja zum Nachbarn eh eine neue Gasltg. verlegt werden muß (mind. bis zur vorh. Ltg.) kann ich da auch nur empfehlen ein 18er Rohr zu nehmen.
Mit Abrechnungen ohne Zähler beim Nachbarn ist alles so lange gut und schön solange es nicht zum Streit kommt. In Ihrem Fall sind Sie der Betreiber der Anlage und nicht der Nachbar. Im Prinzip sind Sie dann ein Zwischenhändler und verkaufen Ihr Gas an den Nachbarn. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen eine Uhr da einzubauen und wenn es Ihre mom. Zähleranlage ist. Dann können Sie ordentlich abrechnen und sollte es ja mal Streitigkeiten wegen dem Gas geben, haben Sie alles nach abgelesem Zählerstand nachweislich berechnet/verrechnet.
Wissen Sie wie es mal in 5,10 oder 20 Jahren ist oder der Nachbar verkauft das Haus wieder, was dann?

Offline BSEshop

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Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #7 am: 20. Juli 2009, 20:39:44 »
Zitat
Um dem vorzubeugen,würde ich empfehlen, vom Tank weg bis zum T-Stück ein 18 er Rohr zu nehmen. Da ja zum Nachbarn eh eine neue Gasltg. verlegt werden muß (mind. bis zur vorh. Ltg.) kann ich da auch nur empfehlen ein 18er Rohr zu nehmen.

Vom Gastank bis zum T-Stück sind es 25 Meter. Von dort zum Nachbarn nochmals 5 Meter. Vom T-Stück bis zu mir um die 20 Meter. Ich wollte es mir ersparen, diese 25 Meter vom Gastank bis zum T-Stück neu zu verlegen, weil ich dafür u.a. 12 Meter meine Zufahrt aufnehmen müsste (Verbundsteine).

Wenn man diese Pipeline-Kosten aufaddiert plus des Nachbarns Gasuhr plus für beide Häuser je einen 0,5 bar Druckregler, dann wird das Ganze finanziell wohl langsam uninteressant. Dann sollte ich wohl eher nur einen günstigen Tank für mich setzen lassen, die vorhandene Infrastrukktur wie gehabt verwenden und gut ist.

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #8 am: 04. März 2014, 22:27:36 »
Zum Thema Abrechnung von Gemeinschaftstanks gibt es unter http://www.fluessiggas-gemeinsam-kaufen.de/abrechnung-von-fl%C3%BCssiggas-im-gemeinschaftstank-nach-volumen eine Anleitung mit Beispiel.

Offline reisender

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Re: Gemeinschaftstank - wie abrechnen?
« Antwort #9 am: 04. Juli 2014, 15:32:07 »
hallo

kleine korrektur

es wurde geschrieben umbau von niederdruck 0,5bar .......

richtig würde es heißen niederdruck 0,05bar, handelsüblicherweise 50millibar

und richtig, ist der querschnitt zu klein kann man am tank auf 0,7bar mitteldruck
runterregeln und dann am haus an der hauseinführung auf 50millibar niederdruck regeln.


 

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