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Kosten Absaugung und Rücktransport

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Ulli67:
Hallo,
habe meinen Gaszählervertrag nun endlich bei Fa. Scharr gekündigt. Nun ist der alte Gastank abgesaugt und abtransport worden. Kann der ehemalige Lieferant einen beliebigen Betrag für Transport und Absaugung verlangen?
Die Firma, welche den Tank abtransportiert hat, hat auch meinen neuen Tank geliefert und hierfür mußte ich 150 euro bezahlen.
Fa. Scharr wil jedoch für den Rücktransport sage und schreibe 535 euro.
Fa. Transgas hat den alten Tank vorher abgesaugt. Fa. Scharr verlangt hierfür 200 euro ohne den Beleg von der Fa. Transgas beizulegen.
Was kann ich tun? Für den Rücktransport lediglich 150 euro bezahlen und den Beleg von der Fa.Trangas als Nachweis fordern?

Watzl:
Lassen sie sich im Detail aufstellen, wofür man dieses Geld haben will.

Das Absaugen dauert je nach Gasmenge unterschiedlich lange. 400 Liter sind schnell weggeschnorchelt, bei 2000 Lit dauert das schon etwas länger.

Auch hier verlangen sie den Nachweis über die abgesaugte Menge. Evtl. war der Tank ja sogar leer!

Bei Gaszählerverträgen ist es doch so, dass der Kunde nur die Menge an Gas zu bezahlen hat, die über den Zähler gelaufen ist. Das Gas im Tank ist nicht über ihren Zähler gelaufen, sie müssen es daher auch nicht bezahlen. Zu klären wäre nun, ob sie mit dem Gas im Tank überhaupt etwas zu tun haben, das sie ja erst nach der Gasuhr zahlen. Hier würde ich mich etwas stur stellen und darauf pochen, dass sie mit dem Absaugen überhaupt nichts zu tun haben.
Lesen sie hierzu noch einmal ganau ihren Vertrag.

H. Watzl

Ulli67:
Im Vertrag steht
:Nach Beendigung des Gaszählervertrages ist Scharr berechtigt, die Versorgungsanlage........auf Kosten des Kunden gegen Nachweis zu entfernen.
Von Transgas haben wir die Bestätigung, daß 47% (ca.2280 l) in 24 min. abgesaugt wurden.

Ulli67:
Hallo,
nun haben wir von Scharr die Aufforderung bekommen für die Absaugung (200€ netto) und Rücktransport (435 € netto) zu bezahlen, nachdem sie uns lediglich den Lieferschein (Bestätigung) der Transgas für die Absaugung und die Bestätigung des Rücktransports des Transportunternehmens zugesendet haben.
Aber ein Lieferschein ist keine Rechnung.
Was tun?

Watzl:
In welcher Form haben sie diese Aufforderung bekommen?

Verlangen sie auf jeden Fall eine Rechnung (oder warten sie, bis sie eine solche bekommen).
Verlangen sie auch eine genaue Aufstellung der Leistungen, die diese Beträge rechtfertigen. Die entsprechenden Belge gehören natürlich dazu.

Bleiben sie ruhig und lassen sie sich nicht in die Enge treiben.

Verdeutlichen sie dem Vertragslieferanten auch, dass sie durchaus gewillt sind, Rechtsmittel einzulegen.


H. Watzl

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