Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Androhung Versorgungssperre  (Gelesen 12246 mal)

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Offline Spiky

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Androhung Versorgungssperre
« am: 17. Juli 2009, 15:18:00 »
Hallo,

ich bin auf der Suche nach Hilfe im Internet auf dieses Forum gestoßen und hoffe ein paar Meinungen zu meinen Streitfall mit meinem Energieversorger DREWAG zu erhalten

Mit meinem Energieversorger, DREWAG,  bestand seit Oktober 2006 ein Sonderlieferungsvertrag \"Dresdner Kombi Privat\". Mit Schreiben vom 17.09.2008 bestätigte mir die Drewag jedoch eine mit mir getroffene Vereinbarung zur Einstufung in die Grundversorgung Heizgas.

Auf meinen Wiederspruch dazu vom 22.09.2008 wurde mir mitgeteilt, dass im Juli 2008 diese Sonderverträge gekündigt wurden und ein neues Angebot unterbreitet wurde. Da ich dieses nicht angenommen hätte würde ich in die Grundversorgung eingestuft.

Mit Schreiben vom 30.11.2008 legte ich dagegen Wiederspruch ein, da ich eine Kündigung nie erhalten habe und keine Vereinbarung mit der DREWAG getroffen habe. Gleichzeitig kündigte ich die Einzugsermächtigung. Der später von der DREWAG vorgelegte Jahresabrechnung wiedersprach ich ebenfalls und kürzte die Jahresendabrechnung um den durch die Einstufung in die Grundversorgung überhöht abgerechneten Betrag. Sämtliche folgenden Abschlagszahlungen wurde bisher von mir auf die ursprüngliche Höhe des Sondervertrages gekürzt und bezahlt. Die Drewag erhielt dazu von mir eine Rechnungsbearbeitung aus der die Höhe der Kürzung und die Höhe zukünftiger Abschlagszahlungen ersichtlich ist.

Mahnungen der Drewag wurden als gegenstandslos mit Verweis auf den Rücklauf der Rechnungsbearbeitung zurückgewiesen.

Zum heutigen Tag erhielt ich von der Drewag aufgrund von Forderungsrückständen in Höhe von 217,93 € die Androhung der Versorgungsunterbrechung ab dem 17.08.2009 für Gas, Elektro und Wasser.

Dagegen will ich erneut Wiederspruch einlegen.


Über Ratschläge zu meinem bisherigen und noch wichtiger zukünftigen Umgang mit der Drewag würde ich mich freuen.

Offline tangocharly

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #1 am: 17. Juli 2009, 16:55:46 »
Mit diesem Problem sollten Sie sich entweder an einen Rechtsanwalt wenden oder wenigstens an eine Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht.
Es wird wohl nicht ohne einstweilige Verfügung abgehen.

Auf der Website des Bundes finden Sie auch Musterbriefe, wodurch Sie den gierigen Versorger auf Unterlassung abmahnen können. Wenn das nichts nützt, dann gilt Satz 1.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RR-E-ft

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #2 am: 17. Juli 2009, 17:03:50 »
Meist reicht ein Anruf beim Versorger, so jedenfalls meine Erfahrung.

Die meisten Sperrandrohungen gegen Widerspruchskunden erfolgen wegen angeblichem Systemversagen des automatischen Abrechnungs- und Mahnsystems oder einem Missverständnis bei den Mitarbeitern.

Oft ist also eine einfache und schnelle Klärung möglich, ohne gleich die Geschütze aufzufahren. Freundlich sein sollte man dabei allerdings schon mit den EVU- Mitarbeitern, die gewissenhaft ihren Dienst verrichten.

Die Rücknahme der Sperrandrohung muss man sich vom Versorger schriftlich bestätigen lassen.

Offline RuRo

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #3 am: 17. Juli 2009, 21:20:00 »
@spiky

Die DREWAG ist rechtlich überhaupt nicht zur Sperrung befugt. Die Ausführung der Sperrhandlung hat ausschließlich der Netzbetreiber. In deinem Fall ist das die DREWAG-Netz GmbH.

Ich hör es schon:
*stöhn* *ächz* *keuch* - wo ist denn da der Unterschied? - stecken doch eh\' unter einer Decke. Aber der Huber ist der Huber und nicht der Meier  ;)

Ob es dann überhaupt geht und unter welchen haftungsfreistellenden Voraussetzungen siehe hier: § 24 NDAV
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Offline Spiky

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #4 am: 19. Juli 2009, 23:03:49 »
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Beiträge,

Also erstens, den Weg zum Rechtsanwalt wollte ich als letzte Möglichkeit wählen, meine Erfahrungen dazu sind nicht sehr positiv.

zweitens, ich habe beide Wiedersprüche an die Geschäftsführer persönlich gesendet, habe beide höflich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keine Kündigung erhalten habe und bekam dazu Antworten der untergeordneten Belegschaft, es tue ihnen Leid aber gekündigt wäre gekündigt und ich soll bezahlen.
Das entspricht dann doch wohl nicht ganz der Rechtslage, nachdem die Kündigung nur wirksam ist wenn sie nachweislich zugestellt wurde. Den Nachweis ist man mir bisher schuldig geblieben.

drittens, nichts mit stöhn, achzs und keuch. Es war mein Fehler den Hinweis auf den Netzbetreiber nicht zu erwähnen, steht natürlich in dem Drohschreiben drin. Leider kommt bei dem angegebenen Link kein Gesetztext sonder nur die Überschrift.

Also, freundlich kommt man mit der DREWAG nicht weiter, den Anwaltsweg wollte ich als letzte Option wählen. Welche Schritte kann ich eventl. noch selber veranlassen? Bzw. weist mein bisheriges Handeln  einen Fehler auf.

Ich würde mich sehr über weitere Ratschläge freuen.

Offline HHeinz

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #5 am: 25. Juli 2009, 21:04:19 »
Nachdem der Versorger neben Strom auch Gas und Wasser sperren möchte deutet das darauf hin das Sie evtl. nicht klar angegeben haben welche Kürzungen Sie für welche Tarife vorgenommen haben. Im Forum wird immer darauf verwiesen dies möglichst auch auf der Überweisung zu vermerken.
Ohne Anwalt oder Recherche hier im Forum kann man leider viele Fehler machen. In der Grundversorgung kann man wohl den gesamten Preis als unbillig rügen, als Sondervertragskunde sind die Verträge oft unwirksam da diese Klauseln enthalten welche den Kunden einseitig benachteiligen. Prinzipiell bestehen nicht gekündigte Verträge natürlich weiter. Mit einer Sperrandrohung ist aber nicht zu spaßen. Stellt sich der Versorger stur kann das eine stressige Angelegenheit werden.

Offline RuRo

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #6 am: 26. Juli 2009, 21:36:17 »
Zitat
Original von HHeinz
In der Grundversorgung kann man wohl den gesamten Preis als unbillig rügen, als Sondervertragskunde sind die Verträge oft unwirksam da diese Klauseln enthalten welche den Kunden einseitig benachteiligen.

Der Vertrag ist wirksam, nur die Preisanpassungsklausel ist unwirksam. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis bleibt weiterhin geschuldet.
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Offline Spiky

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #7 am: 26. Juli 2009, 23:22:52 »
Aus meinem Wiederspruch als auch aus der Bearbeitungsmitteilung der Jahresendabrechnung zu der von der DREWAG vorgenommenen Vertragsbestätigung in der Grundversorgung Heizgas geht eindeutig hervor, dass ich die Rechnungssumme und die zukünftig von der DREWAG verlangten Abschlagszahlungen um die für mich unberechtigt verlangten Forderungen der Gasabrechnung gekürzt habe.

Das Hauptproblem an sich, an der sich der ganze Streit aufgebaut hat ist doch die Frage, ist die DREWAG berechtigt eine mit Ihr nicht getroffenen Vereinbarung als Forderung durchzusetzen. Und ist die Kündigung des Sonderlieferungsvetrages überhaupt gültig, da ich diese Kündigung nie erhalten habe. Die DREWAG behauptet jedenfalls, dass die Kündigung rechtsgültig ausgesprochen wurde. Den Nachweis der Zustellung ist man mir jedoch bisher schuldig geblieben.

Ich habe jedenfalls nach Durchsicht des Forums einige Dinge auf den Weg gebracht, sollte die DREWAG daraufhin nicht einsichtig werden, nehme ich den hier erhaltenen Rat an und werde einen Anwalt mit der Sache beauftragen.

Nicht das mich hier jemand falsch versteht, mir geht es nicht um das Geld das von der DREWAG gefordert wird. Mir geht es um die arrogante Verhaltensweise wie diese Firma mit ihren Kunden umgeht. Meine Schreiben an die Geschäftsführer persönlich, blieben direkt unbeantwortet. Statt dessen kamen Antwortschreiben der Sachbearbeiter die inhaltlich nicht auf meine Widersprüche eingingen sondern nur die von der DREWAG vorgenommenen  Maßnahmen erklärend wiederholten und als verbindlich hingestellt wurden.

Ich danke den bisher aktiv gewordenen Forumsmitgliedern für Ihre Meinungen und Ratschläge, wundere mich aber, dass in einem so interessanten Forum nicht mehr Meinungen geäußert wurden. Anhand der Leserzahl dieses Themas hätte ich dann doch etwas mehr Meinungen erwartet.

Offline Pedro

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #8 am: 27. Juli 2009, 10:39:07 »
Zitat
@Spiky:....wundere mich aber, dass in einem so interessanten Forum nicht mehr Meinungen geäußert wurden. Anhand der Leserzahl dieses Themas hätte ich dann doch etwas mehr Meinungen erwartet.

Vielleicht liegt es daran, weil die Frage der \'\'Sperrandrohungen\'\' hier im Forum schon unzählige Male diskutiert worden ist u. viele brauchbare Ratschläge anhand praktischer Fälle vorhanden sind.
Bitte mal \'\'Versorgungssperre\'\' im Feld  Suchmaske eingeben.

Offline Spiky

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #9 am: 27. Juli 2009, 22:28:48 »
Hallo Pedro

Die vorgeschlagene Suche habe ich genutzt und intensiv gelesen. Die bisherigen Themen betreffen aber immer Sperren, hervorgerufen durch Rechnungskürzungen nach §315 BGB.

In meinem Fall geht es um Kürzungen der Grundversorgung, da ich einen Vertrag in der Grundversorgung nicht vereinbart habe. Die angebliche Kündigung meines Sondervertrages Heizgas habe ich von der DREWAG nicht erhalten und habe daher die rechtmäßigkeit der Kündigung nicht anerkannt.
Da die DREWAG trotzdem die Grundversorgung abgerechnet hat, habe ich die Kürzungen vorgenommen und wegen dieser Kürzungen droht jetzt die Sperrung.

Offline RuRo

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #10 am: 28. Juli 2009, 21:20:01 »
@spiky

Grundversorgung und § 315 BGB geht zusammen, dass passt.

Nach deiner Rechtsauffassung besteht der ehem. SV fort. Nun bis du unsicher, ob damit das Sperrverbot greift?! Da hilft ein Blick in die AGB. Wahrscheinlich steht dazu nichts drin. Ergo, besteht auch keine Berechtigung zur Sperrung. Ggf. meint der Versorger, er habe die GasGVV oder AVBGasV wirksam als AGB in das Vertragsverhältnis einbezogen. Dann muss er konsequenterweise auch danach handeln, siehe hier: § 17 GasGVV

Aus Sicht des Versorgers besteht die Sperrberechtigung schon überhaupt nicht, weil du dich ja nach seiner Lesart in der Grundversorgung befindest.

Ich würde die zuständige Verbraucherzentrale und Regulierungsbehörde über das Versorgertreiben informieren.
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Offline u.h.

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Androhung Versorgungssperre
« Antwort #11 am: 24. August 2009, 16:42:59 »
Zitat
Original von RuRo
... Ich würde die zuständige Verbraucherzentrale und Regulierungsbehörde über das Versorgertreiben informieren.
Erfolgsaussichten dürften gegen Null tendieren - siehe Kündigung Sondervertrag (Gas)

 

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