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Autor Thema: Widerspruch: ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung II  (Gelesen 3710 mal)

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Offline schmidol

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Entega weigert sich die Entscheidung des BFH + EUGH anzuerkennen. S. ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung Die Geschaeftsleitung ist darueber informiert und direkt involviert. http://www.entega.de/impressum/index.html

Demgem. hat ein Entega Prozessbevollmaechtigter der Mahnsache in letzter Sekunde (wie ueblich) widersprochen & nun geht die Sache seinen ueblichen Weg und an das zustaendige Amtsgericht. Nach Rue mit dem zustaendigen Finanzamt ist Entega der korrekte Antrags\"gegner\".

Die Begruendung des Widerspruchs (hier muss Eine erfolgen) werde ich wieder breit veroeffentlichen, ich bin mit einem Redakteur des HR in Kontakt. Ausserdem werde ich versuchen verschiedene Politiker die derzeit auf Wahlkampftour sind & in Darmstadt \"Halt machen\" zu involvieren.

Wenn das Beispiel Entega Schule macht, hoechstrichterliche Entscheidungen (die auf meinen Fall + der vieler Anderer 1:1 uebertragbar sind) ohne Konsequenz zu ignorieren, wird es fuer den R-Staat bedenklich.

Offline bjo

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Widerspruch: ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung II
« Antwort #1 am: 15. August 2009, 12:41:11 »
Zitat
Original von schmidol
Entega weigert sich die Entscheidung des BFH + EUGH anzuerkennen. S.

Wenn das Beispiel Entega Schule macht, hoechstrichterliche Entscheidungen (die auf meinen Fall + der vieler Anderer 1:1 uebertragbar sind) ohne Konsequenz zu ignorieren, wird es fuer den R-Staat bedenklich.


wenn die Sachlage eindeutig ist. Entega dieses nochmals mitteilen und die regelmäßigen Zahlungen kürzen! Soll Entega doch klagen!

PS: leider kann man Wasser zu meist ohne das Grundstück zu betreten abschalten!

 

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