Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus
reblaus:
Eine verbraucherfreundliche Liberalisierung der Energiemärkte traue ich am ehesten FDP und CDU zu. Die haben das bei den Telefonmärkten auch ordentlich hingekriegt.
Soll daneben auch der Atomausstieg nicht angetastet werden, müsste man das schwarz-grüne Experiment wagen.
Lediglich die SPD wird die Privilegien ihrer Ruhrindustrie mit Klauen und Zähnen verteidigen.
RR-E-ft:
§ 36 EnWG enthält eine gesetzliche Verpflichtung, Allgemeine Preise der Grundversorgung aufzustellen (festzulegen und zu bestimmen). §§ 2, 1 EnWG enthalten eine konkrete gesetzliche Verpflichtung zur u. a. möglichst preisgünstigen Versorgung. Die Allgemeinen Preise sind zudem gesetzlich an den Maßstab der Billigkeit gebunden. § 310 Abs. 2 BGB verhält sich ausdrücklich nur zu §§ 308 und 309 BGB, mithin gerade nicht zu § 307 BGB. All dies, weil der Bundestag es so mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hatte.
In §§ 39 Abs. 2 und 41 Abs. 2 EnWG enthalten Verordnungsermächtigungen.
Der Verordnungsgeber selbst steht nicht zur Wahl.
Auf die Allgemeinen Preise gem. §§ 36, 38 EnWG findet die gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB Anwendung, so der Verordnungsgeber in § 17 Abs. 1 Satz 3 GVV.
Die Richter eines Bundesgerichts stehen für den Bürger nicht zur Wahl.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von reblaus
.... In diesem Land geschieht nichts, was das Wahlvolk gegen seinen Willen dulden müsste.
--- Ende Zitat ---
Wenn CDU oder SPD jeweils stärkste Fraktion werden, dann werden die Ministerköpfe ausgetauscht. Das gesamte übrige Regierungsvolk - die ganzen Beamten, Staatssekretäre und Referenten - bleiben aber genau da wo sie sind. Es sei denn sie haben sich bei einem Großkonzern beliebt gemacht und erhalten nun dort einen lukrativen Job.
Natürlich bleiben auch die externen Mitarbeiter (a.k.a. \"Leihbeamte\") in den Ministerien erhalten. Die müssen sich ggf. nur daran gewöhnen, nun eben einen CDU- anstelle eines SPD-Politikers zu \"betreuen\". Auch die 4500 Hausausweise der Wirtschaftsvertreter und Lobbyisten werden natürlich nicht ausgetauscht geschweige denn eingezogen.
Wer regiert Deutschland
LIcht in den Lobby-Dschungel
Lobbyisten-Liste enthüllt Einfluss in Ministerien
Gruss,
ESG-Rebell
reblaus:
... dann leben wir vielleicht doch in einer Energiediktatur mit Bernotat an der Spitze, und nur ich Depp habe es noch nicht bemerkt :D.
Die Gasrebellen sind doch schon unter den Gasverbrauchern eine kleine Minderheit. Wenn noch nicht einmal die Mehrheit der Gasverbraucher ernsthaft an diesem Thema interessiert ist, so kann es doch durchaus sein, dass diese Frage allein deshalb nicht geklärt wird, weil das Wahlvolk in seiner Mehrheit kein Interesse daran hat. Das ist auch Demokratie.
Um auch auf den halbklugen Einwand von RR-E-ft einzugehen. Die Bundesregierung erlässt die Verordnung. Diese wird vom Bundestag bestimmt, den wir im September wählen. Der Bundesrat, welcher der Verordnung zustimmen muss, wird von uns nicht direkt gewählt. Wir wählen auch keine Bundesrichter. Diese erlassen aber auch keine Gesetze und Verordnungen sondern legen sie aus. Wem die Auslegung nicht passt, der fange nochmals an, diesen Text zu lesen und er wird auch für dieses Problem eine Lösung finden.
bolli:
--- Zitat ---Original von reblaus
... dann leben wir vielleicht doch in einer Energiediktatur mit Bernotat an der Spitze, und nur ich Depp habe es noch nicht bemerkt :D.
--- Ende Zitat ---
Na ja, nicht gerade das, aber Ihre Bemerkung forderte die Entgegnung geradezu heraus. ;)
--- Zitat ---Original von reblaus
Die Gasrebellen sind doch schon unter den Gasverbrauchern eine kleine Minderheit. Wenn noch nicht einmal die Mehrheit der Gasverbraucher ernsthaft an diesem Thema interessiert ist, so kann es doch durchaus sein, dass diese Frage allein deshalb nicht geklärt wird, weil das Wahlvolk in seiner Mehrheit kein Interesse daran hat. Das ist auch Demokratie.
--- Ende Zitat ---
Eins muss mal klar sein. Nicht jeder im Wahlvolk ist Jurist und wer dieses nicht ist, hat, sobald es etwas differenzierter wird, Probleme, den verschiedenen Argumentationen zu folgen bzw. sie zu bewerten, zumal sie im Laufe der Zeit auch noch durch die Rechtsprechung geändert oder verwässert werden.
Das da Liesschen Müller, obwohl sie subjektiv der Meinung ist, dass Energie zu teuer ist und die Konzerne zu viel verdienen, bei ein bisschen Gegenwind umfällt, ist doch nicht verwunderlich. Es gibt schließlich noch ne Menge anderer Probleme im täglichen Leben, mit denen man sich als Verbraucher rumschlagen muss, und die ebenfalls Zeit und (Körper-)Energie benötigen. Nicht jeder hat die Kraft, permanent gegen die Windmühlen anzukämpfen. Es gilt halt, eine größere Menge Menschen möglichst zeitnah zusammen zu bringen, die dieses Thema betrifft bzw. die sich betroffen fühlen und die dagegen angehen können und wollen und die Hoffnung zu haben, dass dadurch genug Druck aufgebaut werden kann, um Rahmenbedingungen neu festzusetzen bzw. für Verbraucher zu optimieren. Durch den teilweise sehr langatmigen Verfahrensablauf ist dieses aber leider sehr schwierig, weil viele zu unterschiedlichen Zeitpunkten mal mehr und mal weniger betroffen sind.
Daher gilt es, kontinuierlich weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben und nicht nachzulassen in dem Bestreben, die Energiewirtschaft in die Schranken zurückzuweisen, aus denen sie entkommen sind, nämlich der Daseinsvorsorge. Sicherlich ist es nicht pimär der Wirtschaft sondern eher den Politikern anzulasten, dass man diesen Part seinerzeit aus der staatlichen Kontrolle in die \"freie Wirtschaft\" entlassen hat und nun wir Verbraucher die Zeche zahlen müssen, aber das sollte uns nicht hindern, zu versuchen, die Schraube wieder etwas zurück zu drehen. Denn in dem ganzen Prozess isnd doch immer wieder zahlreiche Umgereimtheiten, die letztlich fast alle zu unserem Nachteil ausgehen.
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