Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH entscheidet für Gaskunden

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Cremer:
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die folgende von einem Versorgungsunternehmen in einem Gasversorgungs-Sondervertrag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist:

\"Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist die G. (Bekl.) berechtigt, die Gaspreise … auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten der G. anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein.\"

hier mehr:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009&Sort=3&nr=48640&linked=pm&Blank=1

ben100:
Hatte der Kläger einen Sondervertrag oder eine Bestabrechnung ähnlich wie bei NGW?

eislud:
Das Urteile gilt für Sonderverträge.
Versoger ist wohl Gasag.
Gas-Kunden können sich besser wehren

RR-E-ft:
Die heutige Entscheidung in Sachen  Gasag enthält einen Skandal zu Lasten der Gaskunden.

Siehe hier.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die heutige Entscheidung in Sachen  Gasag enthält einen Skandal zu Lasten der Gaskunden.

Siehe hier.
--- Ende Zitat ---

Komisch, ich lese allerorten von einem tollen Sieg der Verbraucher  :D

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