Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH entscheidet für Gaskunden
Cremer:
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die folgende von einem Versorgungsunternehmen in einem Gasversorgungs-Sondervertrag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist:
\"Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist die G. (Bekl.) berechtigt, die Gaspreise … auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten der G. anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein.\"
hier mehr:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009&Sort=3&nr=48640&linked=pm&Blank=1
ben100:
Hatte der Kläger einen Sondervertrag oder eine Bestabrechnung ähnlich wie bei NGW?
eislud:
Das Urteile gilt für Sonderverträge.
Versoger ist wohl Gasag.
Gas-Kunden können sich besser wehren
RR-E-ft:
Die heutige Entscheidung in Sachen Gasag enthält einen Skandal zu Lasten der Gaskunden.
Siehe hier.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die heutige Entscheidung in Sachen Gasag enthält einen Skandal zu Lasten der Gaskunden.
Siehe hier.
--- Ende Zitat ---
Komisch, ich lese allerorten von einem tollen Sieg der Verbraucher :D
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