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Autor Thema: RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif  (Gelesen 13271 mal)

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Offline Cremer

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« am: 12. Juli 2009, 17:48:23 »
Die RWE Rhein Ruhr hat einen Kunden mit Rechnung vom 12.4.09 in 55576 Zotzenheim ab dem 1.9.2008 einfach, entgegen seinem wissen, in den Tarif RWE Erdgas Optimo Fix eingestuft, nachdem der alte Tarif angeblich nicht mehr weiter verfügbar war.

RWE schreibt auch noch so schön auf der Rechnung:
\"Der ermittelte Energieverbrauch wurde im Rahmen der Rechnungserstellung nach der günstigsten Preiskategorie innerhalb Ihres Vertrages abgerechnet.\"

Würde der kunde weiterhin nach dem Tarif Optimo maxi beliefert werden, so würde er für den Zeitraum 1.9.08 bis 23.3.09 über 1.000 € weniger zahlen.
Ich kann nur sagen: A b z o c k e
So ist die RWE, eben gewinnmaximierend.

Der Kunde hat Widerspruch eingelegt, laut der Mahnung vom 13.5.09 wurde dem Kunden eine Sperre angedroht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zeus

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #1 am: 12. Juli 2009, 19:40:32 »
@Cremer

Ich blicke nicht ganz durch. Was hat sich  RWE Rhein-Ruhr hier wirklich geleistet ? Für die Einstufung in den Tarif Erdgas Optimo Fix wäre doch wohl ein neuer, vom Kunden unterzeichneten Vertrag, notwendig gewesen. Ein Einstufung des Kunden, ohne seines Wissens, wäre,  meines Erachtens, schlicht und einfach rechtswidrig. Entweder RWE kann einen solche Vereinbarung vorlegen oder nicht. Wenn nicht, erübrigt sich jede weitere Diskussion, und RWE  kann dem Kunden den zuviel angeforderten Betrag nicht abverlangen. Oder der Kunde wurde durch eine falsche Aussage ( \"die alte Tarife seien nicht mehr verfügbar\" ) dazu verführt einen solchen Vertrag abzuschliessen. Dies wäre dann eine bewusste, schwer nachweisbare, Irreführung.
RWE scheint sich aber ziemlich sicher zu sein, ansonsten würde nicht mit der Sperrung gedroht werden. Zunächst RWE auffordern,  den vom Kunde  unterzeichneten Vertrag vorzulegen.

Offline Cremer

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #2 am: 12. Juli 2009, 19:50:25 »
@Zeus,

Auf meine Nachfrage hin bekräftigte der Kunde, dass er in keinster Weise auf eine Tarifänderung angesprochen wurde.

Er kam jetzt nur hilfesuchend bezüglich der hohen Nachforderung von 3.849,08 € zu mir.

Ebensowurde im die Abschlagshöhe auf sage und schreibe 402 € \"hochgeschraubt\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #3 am: 12. Juli 2009, 19:51:59 »
Zitat
Original von Zeus
@Cremer

RWE scheint sich aber ziemlich sicher zu sein, ansonsten würde nicht mit der Sperrung gedroht werden. Zunächst RWE auffordern,  den vom Kunde  unterzeichneten Vertrag vorzulegen.

dem muß nicht sein denn

laut Homepage gibt es keinen Optimo FIX

http://www.rwe.com/web/cms/de/65366/rwe/angebote-services/privatkunden/gas/rwe-erdgas-optimo-maxi/

Ich finde überhaupt keine Vertragslauftzeiten für irgendeinen Optimo Vertrag?!

Offline nomos

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #4 am: 12. Juli 2009, 20:02:23 »
Dazu die Verbraucherzentrale


Das war sogar ein Vorzugsangebot!

Zitat
Allerdings kann nicht jeder Verbraucher einen solchen Vertrag abschließen. Bei RWE Rhein-Ruhr galt ursprünglich eine Anmeldefrist bis Mitte August, die man jedoch kurzfristig bis zum 15.9. verlängert hat. Nach Angaben von RWE handelt es sich um ein „Treue-Angebot, das sich exklusiv an unsere Bestandskunden richtet.“ Zudem sollte dieses „Aktionsangebot“ nur gelten, „solange der Vorrat reicht“. Damit hätte nur kleiner Teil der RWE-Kunden einen solchen Vertrag abschließen können.
    Das \"Sonderfestpreisangebot\" war wohl offensichtlich wenig vorteilhaft.

Offline bjo

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #5 am: 12. Juli 2009, 20:52:19 »
Zitat
Das \"Sonderfestpreisangebot\" war wohl offensichtlich wenig vorteilhaft.

RWE Westfalen Weser EMS hatte auch son Ding 2011

Offline Zeus

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #6 am: 13. Juli 2009, 01:07:59 »
@bjo, Cremer

RWE Rheinruhr hat 2008 einen Tarif Ergas Optimo Fix angeboten, der dem Kunden einen Festpreis für die Zeit vom 1.September 2008 bis 30.September 2011 garantierte. Als besonderes Merkmal bei diesem Angebot war zu verzeichnen, dass für den Kunde eine Vertragsbindung von nur 2 Jahre gelten sollte, während für RWE  auf  jeden Fall die Preisbindung bis 30.September 2011 beibehalten würde. Die Kunden hatten die Möglichkeit, wie von Nomos bereits mitgeteilt, eine solche Vereinbarung bis 15. August 2008 abzuschließen. Die Warnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz  vor einem Abschluß  eines solchen Vertrages war eindeutig. Siehe auch hier den Hinweis von Nomos.
Da eine solche Vereinbarung der schriftlichen Fixierung bedarf, und der Kunde behauptet nie darauf angesprochen worden zu sein, dürfte es für ihn nicht schwierig sein in dieser Angelegenheit unbeschadet davon zu kommen.

Offline DieAdmin

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #7 am: 13. Juli 2009, 08:11:51 »
Vielleicht hilft die Pressemitteilung (09. Juli 2009) vom :bdev: da weiter:

Vertragsumstellung ohne Kundenzustimmung rechtswidrig

In dem Urteil gings um einen \"ProKlima Strom 2011\"

Offline Cremer

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #8 am: 13. Juli 2009, 10:23:32 »
herzlichen Dank,

den Hinweis der Verbraucherzentrale RP kenne ich.

Es handelt sich aber hier um einen Fall, dass der Kunde überhaupt keinen Antrag auf Otimo Fix gestellt, geschweige denn unterschrieben hatte.
MFG
Gerd Cremer
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Offline DieAdmin

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #9 am: 13. Juli 2009, 10:43:03 »
@Cremer,

dann les mal die Pressemitteilung des BdEV, zu der ich verlinkt hab, und welche Aussage diese trifft.
Die bezieht sich auf ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil am LG Leipzig, und leite mal weiter ab ;)

Eine automatische Umstellung auf einen Sondervertrag geht nicht. Und derjenige kann sich, wenn er nix unterschrieben hat, auf das Urteil beziehen

Offline Cremer

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RWE stuft Kunde einfach in einen Fix-Preis-Tarif
« Antwort #10 am: 13. Juli 2009, 11:05:22 »
@Evi,

hab schon gelesen.

Nun kommt hinzu, dass der Kunde zur Zeit Hartz IV ist. Das Arbeitsamt hat den geschuldeten Betrag in Höhe von ca. 3.849,08 € an RWE geleistet.  :(

Insofern hat der Kunde zunächst eine Schuldenlast vom Hals.

Was bleibt ist allerdings:

- die hohe Abschlagsforderung künftig in Höhe von 402 € monatlich

- der Steuerzahler hat hier aufgrund der schnellen Reaktion/Zahlung des Arbeitsamtes \"geblutet\"

Der Kunde müßte jetzt mit dem Arbeitsamt verhandeln, damit der Betrag vom RWE zurückerstattet wird, bzw. auf der Basis des alten Tarifes eine neue Jahresrechnung erstellt wird.

Ich meine, er sollte der RWE schriftlich mitteilen, dass der Widerspruch weiterhin bestehen bleibt und er zunächst deshalb die Abschlagsforderungen ganz einstellt.

Auslöser des Ganzen war zunächst ein über 50% tiger höherer Verbrauch, trotz Einbau eines Brennwertkessels im April 2008. All die Jahre war der Verbrauch zwischen 38.000 und 40.000 kWh.
Im Zeitraum April 2008 bis März 2009 betrug der Verbrauch plötzlich über 67.000 kWh. Deshalb wurde Widerspruch gemäß § 17 der GasGVV eingelegt. Hilfesuchend kam deshalb der Kunde an die BIFEP. Da wurde dann auch die Einstufung in den anderen Tarif festgestellt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline nomos

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« Antwort #11 am: 13. Juli 2009, 11:37:36 »
Zitat
Original von Cremer
Auslöser des Ganzen war zunächst ein über 50% tiger höherer Verbrauch, trotz Einbau eines Brennwertkessels im April 2008. All die Jahre war der Verbrauch zwischen 38.000 und 40.000 kWh.
Im Zeitraum April 2008 bis März 2009 betrug der Verbrauch plötzlich über 67.000 kWh. Deshalb wurde Widerspruch gemäß § 17 der GasGVV eingelegt. Hilfesuchend kam deshalb der Kunde an die BIFEP. Da wurde dann auch die Einstufung in den anderen Tarif festgestellt.
    @Cremer, das ist ja schon in jeder Hinsicht
ein besonderer Fall, der wohl nur am Rande  mit dem Preisprotest zu tun hat. Bezahlt wird ja bei HartzIV eigentlich nur eine angemessene Wohnung und  übernommen werden ebenfalls nur angemessene Heizungskosten. Alles andere wäre rechtswidrig und im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenszahler auch kaum in Ordnung.

Da ergeben sich Fragen an den Träger (Arbeitsamt/ARGE).
Wenn das so wie beschrieben ist, dann wurde nicht nur ungeprüft, sondern unberechtigt bezahlt. Richtig wäre ein Hinweis an den Träger und eine Klärung durch diesen.

Grundsätzlich hat das Ganze ein \"Gschmäckle\". Hätte sich die Preisentwicklung in die andere Richtung bewegt, hätte das Arbeitsamt wohl auch bezahlt und es würde jetzt kein Hahn dazu krähen.

Steht wirklich auf der Abrechnung oder in einem Schriftstück, dass die Einstufung automatisch auf Optimo Fix erfolgt ist, weil der alte Tarif nicht mehr verfügbar war?  usw ...

Fakten klären ist da zunächst angesagt![/list]

Offline Cremer

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« Antwort #12 am: 13. Juli 2009, 12:05:34 »
@nomos

natürlich sind die Fakten weiter zu klären.

Aber da sieht man, wie sich so manche Fälle entwickeln.

Ich werde weiter berichten.
Der Kunde ist zunächst (oberflächlich betrachtet) sehr froh, dass das Arbeitsamt ihm den unendlich hohen Geldbetrag von ca. 3.800 € abgenommen hat. Ich frage mich aber, warum da das Arbeitsamt/ARGE so schnell gezahlt hat. Da ein Freund der stellv. ARGE -Geschäftführer ist, werde ich natürlich in diesem Fall nachfassen.

Auf meine dreimalige Befragung des Kunden hatte dieser weder einen neuen Vertrag unterschrieben, fand weder eine telefonische Werbung statt, noch sein Einverständnis wurde hierzu erteilt.

Er kann sich nicht erklären, warum er in einen anderen Tarif gekommen ist.

Ich habe bereits im ersten Beitrag von der Rechnung wörtlich zitiert:
\"Der ermittelte Energieverbrauch wurde im Rahmen der Rechnungserstellung nach der günstigsten Preiskategorie innerhalb Ihres Vertrages abgerechnet.\"


.
MFG
Gerd Cremer
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