Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wettbewerb ermöglichen???

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ursel56:
Seit 2005 widerspreche ich den Gaspreisen. Inzwischen ist ein Gasanbieter auf dem Markt, der sogar noch einige Cent unter meinem akzeptierten Gaspreis liegt. Natürlich ist mir klar, dass dies nicht so bleiben wird. Für den Wettbewerb wäre es auf längere Sicht schon wichtig, einen Anbieterwechsel vorzunehmen, oder doch nicht???? Ein neuer Vertrag bedeutet ja wohl, dass man dann nicht mehr widersprechen kann. Ich stecke da ein wenig in der Zwickmühle. Wie würden sich andere Verbraucher entscheiden?
 
ursel56

bjo:
Hallo,
ich hab für mich entschieden bei meinem Widerspruch zu bleiben und
anderen nicht so \"mutigen\" Verbrauchern beim Anbieterwechsel zu helfen!

derzeitiger Stand:
RWE als Grundversorger hat 25 Kunden durch mich verloren!

nomos:

--- Zitat ---Original von ursel56
Für den Wettbewerb wäre es auf längere Sicht schon wichtig, einen Anbieterwechsel vorzunehmen, oder doch nicht????
--- Ende Zitat ---
So ist es! Ohne Wechsel gibt es keinen Wettbewerb. Wettbewerb wirkt nachhaltig. Gewonnene Rechtsstreite z.B. wegen ungültiger Preisklauseln sind nur für den Einzelnen und für den Moment ein Erfolg. Langfristig wirkt da wenig.  Ohne Wettbewerb werden die erstrittenen Rückzahlungen letztendlich wieder die Verbraucher bezahlen.

Die Entscheidung Wechsel/Widerspruch ist auch abhängig von der Sachlage und der eigenen Situation. Entscheiden muss das jeder für sich.

Energie gehört zum Grundbedarf, daher ist der Widerstand gegen unfaire Energiepreise wichtig.  Das Thema \"Wechsel\" ist nicht neu z.B.:

Gasmarkt unter Schock - Glos will sich bewegen
Rückkehrer
TWF FN liefern Erdgas innerhalb von Baden-Württemberg
Verbraucherminister Hauk empfiehlt Wechsel
Differenzen - Wechselprozesse - Preisgestaltung
Wechselfaule Baden-Württemberger
Differenzen - Wechselprozesse - Preisgestaltung
Plötzlich ohne Preisdeckel
[/list]

RR-E-ft:
Also wenn man einen Vertrag mit einem vereinbarten (akzeptierten) Preis hat, den man kraft dieser vertraglichen Vereinbarung zu zahlen hat und nun ein besseres Angebot am Markt vorfindet als den bisher vereinbarten Preis, dann sollte man zu dem günstigeren Anbieter wechseln, mit diesem also den günstigeren Preis vereinbaren.

Ob der neue Anbieter den Preis nach Vertragsabschluss einseitig ändern kann, richtet sich wieder danach, ob im Vertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist. Das ist zumeist nicht der Fall. Alle Verträge außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung sind Sonderverträge, vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.2009.

Ab und an sollte man sich die auf dem Markt bestehenden Angebote wieder neu ansehen und dann ggf. wiederum wechseln.

Ggf. hat man bei einem Wechsel die vereinbarte Kündigungsfrist im bisherigen Vertrag zu beachten.

bjo:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ggf. hat man bei einem Wechsel die vereinbarte Kündigungsfrist im bisherigen Vertrag zu beachten.
--- Ende Zitat ---


deshalb habe ich den meisten Wechslern denen ich geholfen habe Anbieter
mit einer Kündigungsfrist < 12 Monate empfohlen!

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