@Nanette
Gehen Sie mit der letzten Gehaltsabrechnung Ihres Mannes, soweit Sie auch berufstätig sind, auch mit Ihrer Abrechnung, dem Mietvertrag und mit den Nachweisen für sonstige Ratenzahlungsverpflichtungen zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. Dort wird man Ihnen ausrechnen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Dies sollte bei einem Nettoeinkommen bis mindestens 2.500 € so sein, wahrscheinlich dürfen Sie bei fünf Kindern auch mehr verdienen. Dann wird man Ihnen einen Beratungsschein ausstellen, mit dem Sie zu einem Anwalt gehen können, der die Sache für Sie prüft. Die Kosten zahlt dann der Staat.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Schlussendlich wird Ihnen aber nur ein Anwalt weiterhelfen können.
Die Vorauszahlung von 250 € kommt zustande, weil die Wemag den durchschnittlichen Verbrauch seit Beginn der Belieferung zu Grunde legt. Das halte ich für unzulässig.
Sie haben noch nicht mitgeteilt, wer den Anfangsbestand des Zählers abgelesen hat. Hier scheint mir nämlich die logischste Ursache des Problems zu liegen. Wenn der Zähler nicht richtig funktioniert, oder versteckte Stromfresser vorhanden sind, müsste sich das nämlich auch auf den Zeitraum ab Februar auswirken, und Ihren Stromverbrauch dauerhaft erhöhen. Tut es aber nicht.