Hallo hzb,
ich vermute mal, dass Sie einem Mahnbescheid widersprochen haben. Wenn dem so ist, hat das zentrale Mahngericht nun den Vorgang an das aus seiner Sicht zuständige Gericht abgegeben.
Von diesem wird dann der Kläger aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist seinen Anspruch zu begründen. Tut er dieses nicht, was wohl häufiger vorkommt, gibt es ein sogenanntes Versäumnisurteil zu Ihren Gunsten und es wird für Sie nichts fällig. Macht er dieses doch, bekommen Sie diese Begründung ebenfalls mit einer Frist (meist um die 14 Tage) zur Klageerwiderung zugestellt. Auch hier gilt: Antworten Sie nicht innerhalb dieser Frist, ergeht ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers. Also unbedingt auf Fristeinhaltung achten. Sie sollten sich für letzteren Fall auch schon einmal für den Fall der Fälle einen Anwalt aussuchen, den Sie ggf. kurzfristig konsultieren können.
Ansonsten sollten Sie ruhig abwarten !!!
Gruß
bolli