In der Presseerklärung vom 31.03.2009 erklären die Stadtwerke Villingen-Schwenningen, dass \" die Peisänderungsklauseln der SVS und des ZVB, die vom Landgericht Konstanz geprüft wurden , nahezu identisch sind mit der Formulierung, die der gesetzgeber in der Grundversorgung für Gas (GVV GAS) vorgegeben hat\".
Kann jemand den genauen Wortlaut der Preisänderungsklauseln , die bis zum Jahresende 2008 bei der SVS und dem ZVB Anwendung fanden, hier mitteilen?