Energiepreis-Protest > EnBW

Grundversorgung Strom wird teuerer

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RR-E-ft:
Betroffene Kunden können sich deshalb abgezockt fühlen

Betroffene Kunden sollten sich ggf. beim Bundeskartellamt beschweren, weil ein Preismissbrauch gem. § 29 GWB vorliegen kann, wenn bei sinkendenden Großhandels- und Grokundenpreisen die Preise für Kleinkunden erhöht werden.

Möglicherweise wird versucht, gesunkene Margen im Großhandelsbereich bei den Strompreisen der Grundversorgung wett zu machen, was kartellrechtlich unzulässig und unbillig wäre.

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