Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Neue Masche der Stadtwerke München
superhaase:
@Claus:
Das Ignorieren ist die normale Vorgehensweise der SWM.
Einfach hartnäckig bleiben und immer auf derselben Forderng nach einer korrekten Rechnung bestehen.
Solange nicht zahlen.
Die SWM werden dann sehr lange Mahnungen schicken.
Irgendwann, bevor sie zum Kadi gehen müssten, geben sie dann klein bei, wenn der Fall so eindeutig ist.
Bei mir war das so. Ich habe über zwei Jahre lang mit der SWM wegen meinem Versorgerwechsel, den die SWM verschleppen wollten, gestritten. Am Ende haben sie einen kompletten Rückzieher gemacht und alle Forderungen und Mahn- und Inkassogebühren fallen lassen und den Versorgerwechsel zu meinem ursprünglich angegebenen Termin rückwirkend akzeptiert.
Standhaft bleiben! Und cool bleiben! 8)
ciao,
sh
sonnewirdsiegen:
Hi Claus
Genau wie du kürze ich seit 2004/2005. Seitdem warte auf eine gerichtliche Bestätigung der Billigkeit der SWM-Gaspreise.
Ende Mai 2009 habe ich ebenfalls eine an den Haaren herbeigezogene Zahlungsaufforderung wegen nicht beglichener Schmutzwassergebühren erhalten ... (Bezug: wie bei dir, eine ordentliche Abrechnung Sept/2006.)
Ich habe nicht erkennen können ob sich das Schreiben um die übliche schikanöse SWM-Taktik handelte oder um ein legitimes Versehen. Daraufhin rief ich das SWM-Forderungsmanagement an ... (durch den Kundenstammsatz wußte die SWM natürlich sofort, dass es sich um einen §315-Bezugnehmender handelt). Der Sachbearbeiter war ausnahmsweise höflich und hat um Zeit gebeten um die Angelegenheit mit der Mü-Entwässerungsverwaltung abzuklären. Einige Stunden später hat es sich herausgestellt, dass ein Fehler vorlag.
I.d.R. jedoch erledige ich auch lieber alles schriftlich um sicher zu gehen ... diesmal ist es vielleicht \"ohne\" gelungen.
Bemerkung: heute habe ich ein (Rück)Schreiben vom Amtsgericht Coburg erhalten. (bezogen auf meinem Widerspruch vom 01.09.2008) Wortlaut ...
„Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung der streitigen Verfahrens an das Amtsgericht München abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten“ ...
Könnte es sein, daß durch diese Standortwechsel der Zuständigkeiten die SWM-Anforderungen für das Jahr 2005 evtl. nicht verjährt sind, d.h. aufrechterhalten sind??? bzw. was hat es zu bedeuten?.
Gruß
Sonnewirdsiegen (bin gespannt was aus \"Desertec\" am 13.07 wird)
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