Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
EVU antwortet zum Nachweis der Billigkeit
wolters:
Die Preisgleitklausel vom GASMANN ist unter
Preisgleitklausel
zu finden.
Auch in meinem Erdgas-Lieferungsvertrag (Sondervertrag S 1) steht diese Formel wortgleich unter § 2 Gaspreise:
\"Die GASO ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GASO erfolgt.\"
Dies dürfte für alle Kunden mit Gasheizung im gesamten ostsächsischen Raum gelten. (Zusätzlich zu den bereits im Thread betroffenen Gebieten.)
Die \"Unwirksamkeit\" würde bedeuten, dass die meisten Verträge aus den frühen 90er Jahren (Gaserschließung in Ostsachsen) heute nur einen gültigen Gaspreis von -damals- 4,3 Pfennig pro kWh (netto) haben.
Zum einen kann dieser Vertrag jedoch jährlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist von einer der beiden Seiten gekündigt werden - d.h. man würde nach einer Kündigung einen neuen entschärften Vertrag erhalten.
Zum anderen sind vielleicht die weiteren \"Bestandteile des Vertrages\" hinderlich:
- soweit nicht anderes vereinbart, gelten die AVBGasV,
- Änderungen von Leistungen oder Preisen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Letzteres geschah bei jeder Preiserhöhung bzw. -senkung.
Alles Gute!
Wolters
RR-E-ft:
@wolters
Im liberalisierten Markt gibt es schon nicht den Vorlieferanten der GASO. Der Versorger muss grundsätzlich aktuell immer dort beziehen, wo das Gas günstig ist.
Unter http://www.thueringengas.de/449_1359.htm können Sie zum neuen Tarif \"constant\" erfahren, dass laufend Gasmengen auf dem Markt verfügbar sind, die keiner Ölpreisbindung unterliegen.
Solche Gasmengen muss auch die GASO einkaufen und kann sich deshalb nicht darauf berufen, die Preise ihres (einzigen) Vorlieferanten hätten sich erhöht....
Dann hat die GASO eben (noch) den falschen Vorlieferanten, was jedoch allein deren wirtschaftliches Risiko ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
Hallo Herr Fricke,
Lidl oder Aldi läßt grüßen!! :shock:
Wer zu spät kommt, bekommt nichts mehr. Kann also nach dem ersten Tag bereits ausverkauft sein :(
Die Konditionen sind doch wesentlich schlechter (Arbeitspreis), ca. 0,003ct/kwh über den zur zeit durchschnittlichen Preisen
Wie sieht es am Ende der Vertragslaufzeit aus? Wird die Thüringengas dem Kunden zu den \"alten\" Vertragskonditionen wieder übernehmen, worin ein Widerspruch gemäß § 315 BGB möglich ist? Oder wird den Kunden ein bis dahin völlig neues Tarifgefüge mit Vertragsbedingungen nur noch angeboten werden können.
Deshalb Vorsicht bei Annahme eines solchen vermeintlichen (Billig-) Angebotes, meine ich :!:
RR-E-ft:
@Cremer
Es besteht doch wohl Einigkeit darüber, dass ein Kunde, der auf so ein Fixpreisangebot eingeht seiner Einrede aus § 315 BGB verlustig geht.
Ein solcher Vertrag ist deshalb nicht zu empfehlen!!!
Damit ist aber nachgewiesen, dass die Gassversorger laufend (Thüringengas im Oktober schon wieder) Gasmengen auf dem Markt erstehen können, die gar keiner Ölpreisbindung unterliegen.
Welchen Anteil werden solche Gasmengen wohl am Gesamterdgasmarkt haben?
Woher wollen Sie wissen, dass Ihr Versorger nicht clever genug ist, ausschließlich solche Gasmengen, die keiner Ölpreisbindung unterliegen, zu beziehen?
Was, wenn es so wäre?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
Hallo Herr Fricke,
ich kann Ihnen da voll inhaltlich zustimmen. Die SW KH schreiben in Ihrem Geschäftsbericht 2004 auf Seite 9 ja, das sie um 11% günstiger das Gas eingekaufen konnten (als geplant?)
Vergleiche:
Stadtwerke Kreuznach, Geschäftsbericht ./. Gaspreiserhöhung
Also muss es doch freie Gasmarktkapazitäten und -preise geben. Erst kürzlich erklärte die BASF, dass sie auf den Gasmarkt einsteigen wollen und mit Russland entsprechende Verträge schließen. Die bisherigen 4 Gasgroßimporteure waren dadurch aufgeschreckt.
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