Energiepreis-Protest > WEV - Warendorfer Energieversorgung
Gaspreisstreit am Amtsgericht
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RR-E-ft:
Amtsgericht will im Gasstreit Sachverständigengutachten einholen
--- Zitat ---Ein Gutachten soll nun klären, ob die WEV wirklich nur die Erhöhungen ihrer eigenen Bezugspreise der RWE an die Kunden weitergegeben hat. „Das, was ich bislang an Beweisen vorliegen habe, ist mir zu dünn“, erläuterte Richter Andreas Hornung gestern Morgen. Das Gutachten soll dann auch als Anhaltspunkt für die anderen drei parallel geführten Gaspreis-Verfahren dienen, hoffen die Richter, um die Prozesskosten niedrig zu halten.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
Sondervertrag ohne Preisänderungsklausel
Der Versorger muss beweisen, dass in den Vertrag eine Preisänderungsklausel gem. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 305 II BGB wirksam einbezogen wurde.
Dafür muss der Kunde die Klausel gekannt und mit deren Einbeziehung einverstanden gewesen sein (LG Gera, Urt. v. 07.11.08 2 HK O 95/08].
In ähnlicher Konstellation hatten u.a. das AG Hohenstein-Ernstthal, Urt. v. 22.06.09, Az. 4 C 1215/08; AG Starnberg, Urt. v. 22.10.09, Az. 6 C 2038/08, die Zahlungsklagen des Gasversorgers jeweils vollständig abgewiesen.
DieAdmin:
dazu passt evtl. dieses 19seitige Urteil in der Entscheidungssammlung zu finden ist:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2593/
Netznutzer:
http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/warendorf/Erste-Vergleiche-mit-Gaspreisrebellen-6dc0a120-71c0-4b16-aa8a-9cdaac11ad34-ds
Gruß
NN
PLUS:
--- Zitat von: Netznutzer am 21. Februar 2013, 11:37:39 ---http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/warendorf/Erste-Vergleiche-mit-Gaspreisrebellen-6dc0a120-71c0-4b16-aa8a-9cdaac11ad34-ds
--- Ende Zitat ---
Das war wohl die eine Ausnahme, die dem Vergleich nicht zugestimmt hat. Wie man sieht, ein Vergleich ist manchmal gut, aber nicht immer.
LG Münster - Gaspreise wie 1993
--- Zitat ---Eine Niederlage musste jetzt die Warendorfer Energieversorgung (WEV) vor dem Landgericht Münster einstecken. Das Gericht gab einem ehemaligen Gaskunden recht, der seit 2004 seine Abschlagssummen gekürzt hatte. Insgesamt ging es um eine strittige Summe von 2356,72 Euro. Der Gasrebell braucht diese Summe nun nicht mehr nachzuzahlen – bis auf einen geringen Betrag in Höhe von 110 Euro, wie das Landgericht ausgerechnet hat. Geld, dass der Gasrebell bei den eingeklagten Rechnungen der Jahre 2008 bis 2011 zu viel gekürzt hatte. Die Verfahrenskosten trägt in vollem Umfang die WEV. Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen. ...
--- Ende Zitat ---
Quelle Westfälische Nachrichten
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