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Autor Thema: Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)  (Gelesen 3307 mal)

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Offline hzb

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Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
« am: 16. Juni 2009, 23:21:50 »
wer hat denn sonst noch so ein Schreiben bekommen?
Und wie seht ihr die Sache?
Habs heute in der Post gehabt
???

Nachtrag: es geht ja um eine bestimmte Summe (die fuer mich so nicht nachvollziebar ist, weil es schon viele Jahre laeuft).
Kommt es zur Klage: muss diese Forderung von EON nicht nochmal dezidiert aufgelistet werden?
Oder wie sieht das aus?

Offline bolli

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Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
« Antwort #1 am: 17. Juni 2009, 07:39:36 »
Hallo hzb,

ich vermute mal, dass Sie einem Mahnbescheid widersprochen haben. Wenn dem so ist, hat das zentrale Mahngericht nun den Vorgang an das aus seiner Sicht zuständige Gericht abgegeben.
Von diesem wird dann der Kläger aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist seinen Anspruch zu begründen. Tut er dieses nicht, was wohl häufiger vorkommt, gibt es ein sogenanntes Versäumnisurteil zu Ihren Gunsten und es wird für Sie nichts fällig. Macht er dieses doch, bekommen Sie diese Begründung ebenfalls mit einer Frist (meist um die 14 Tage) zur Klageerwiderung zugestellt. Auch hier gilt: Antworten Sie nicht innerhalb dieser Frist, ergeht ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers. Also unbedingt auf Fristeinhaltung achten. Sie sollten sich für letzteren Fall auch schon einmal für den Fall der Fälle einen Anwalt aussuchen, den Sie ggf. kurzfristig konsultieren können.

Ansonsten sollten Sie ruhig abwarten !!!

Gruß
bolli

Offline T. Schlagowski

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Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 13:53:15 »
In unserem aktuellen Newsletter 10 vom 18.6.2009 ist eigentlich alles dazu gesagt, was im Moment von Bedeutung ist.

Noch nicht im Verteiler?

Dann einfach hier klicken und Newsletter entsprechend anfordern:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/

Beste Grüße

Thomas Schlagowski

Offline faun

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Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
« Antwort #3 am: 26. Juni 2009, 12:55:41 »
Habe heute ebenfalls, vom Amtsgericht Schleswig, die Mitteilung erhalten, das das verfahren an mein amtsgericht abgegeben wurde, mal sehen was da kommt.

@T.Schlagowski

Habe zu diesen Thema in den Newslettern zum 18.06. gesucht, aber nichts gefunden, könnten sie dies nochmal einstellen,danke.

Offline T. Schlagowski

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Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
« Antwort #4 am: 01. Juli 2009, 12:18:57 »
@ faun

Die Newsletter der BdE-Landesgruppe Hamburg werden nicht im Forum eingestellt, sondern können von jedem Interessierten kostenfrei abonniert werden; kurze e-Mail an t.schlagowski(at)t-online.de mit dem Stichwort \"Newsletter\" genügt.

Thomas Schlagowski

 

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