Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wechseln?  (Gelesen 2879 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline flotex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 37
  • Karma: +0/-0
Wechseln?
« am: 20. Mai 2009, 16:15:59 »
Hallo!

Nachdem ich mal wieder die Jahresabrechnung der EON Gas gekürzt habe, habe ich gesehen, das es inzwischen einen neuen Gasanbieter gibt (ich werde den Namen mal nicht nennen, will hier keine Reklame machen).
Dieser Gasanbieter bietet mir einen Preis, der exakt den von mir gekürztem Betrag verlangt (3,9 Cent/kwh). Gekürzt habe ich, wie immer, so wie von der VZ Hamburg empfohlen.
Mit anderen Worten: Wechsele ich jetzt den Anbieter zahle ich genau das, was ich zahlen sollte (laut VZ). Im Moment laufen jedes Jahr ca. 600 Euro auf, die EON inzwischen per Mahnbescheid einklagen will (die Geschichte kennen wir ja alle : :D).
Sollte es zu einem Vergleich kommen (irgendwann mal), wäre dieser Betrag wahrscheinlich in jedem Fall höher. Damit ließe sich also ziemlich viel (er-)sparen.
Was nun? Würde mir ein Wechsel negativ ausgelegt werden (in einem eventuellen Prozeß)? Genauso könnte mir doch auch gesagt werden: Warum haben Sie nicht einfach gewechselt?

Gruß an Alle vom grübelnden flotex

Offline T. Schlagowski

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 66
  • Karma: +0/-0
Wechseln?
« Antwort #1 am: 25. Mai 2009, 13:49:27 »
Die Entscheidung, vorzeitig den Gasanbieter zu wechseln, muss letztlich jeder mit sich allein ausmachen, die kann einem keiner abnehmen.

Ich persönlich würde nicht so kurz vor Schluss aufgeben, findet doch in wenigen Monaten die nächste Verhandlung gegen E.on Hanse vor dem Hamburger Landgericht statt (wir berichteten in unserem Newsletter darüber).

Zumal Ihnen E.on Hanse, wenn Sie jetzt wechseln, erst recht eine \"saftige\" Abschlussrechnung präsentieren wird, mit der sie versuchen werden, konsequent all ihre Forderungen einzutreiben, vielleicht auch nicht mehr gerechtfertigte Ansprüche wie Mahn-/Bankgebühren aus Rücklastschriften und die inzwischen verjährten Forderungen aus 2005*). Weigern Sie sich dann, zu zahlen, wird man Ihnen wieder  \"sehr, sehr liebe\" Briefe senden. Das \"Maßnahmenpaket\" kennen wir ja nun inzwischen. Auch wenn das am Ende alles wirkungslos verpufft, trifft es Sie persönlich erst einmal ganz allein mit voller Wucht.

Warum dann nicht das Urteil abwarten, dann wird es (hoffentlich) eine klare Regelung und gemeinsame Umsetzung geben, da sitzen wir doch alle im gleichen Boot?

T. Schlagowski

*wenn Sie zum letzten Jahreswechsel keinen gerichtl. Mahnbescheid erhalten haben.

Offline flotex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 37
  • Karma: +0/-0
Wechseln?
« Antwort #2 am: 25. Mai 2009, 21:17:46 »
Danke für die Antwort. Ich werde weiter Stammkunde bei meinen Freunden, der EON bleiben. Bis das das Gericht uns scheidet  :D
So ist mir, ehrlich gesagt auch viel wohler. Es wäre letztlich ein Einknicken gewesen.

Gruss von flotex

(Den Mahnbescheid habe ich übrigens auch - und verjährte Forderungen aus 2005)

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Wechseln?
« Antwort #3 am: 26. Mai 2009, 09:14:57 »
Und außerdem akzeptiert man mit dem Wechsel auch die neuen Preise und Bedingungen, nach denen ein Widerspruch mit Kürzung meistens nicht mehr möglich ist!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz