Die Entscheidung, vorzeitig den Gasanbieter zu wechseln, muss letztlich jeder mit sich allein ausmachen, die kann einem keiner abnehmen.
Ich persönlich würde nicht so kurz vor Schluss aufgeben, findet doch in wenigen Monaten die nächste Verhandlung gegen E.on Hanse vor dem Hamburger Landgericht statt (wir berichteten in unserem Newsletter darüber).
Zumal Ihnen E.on Hanse, wenn Sie jetzt wechseln, erst recht eine \"saftige\" Abschlussrechnung präsentieren wird, mit der sie versuchen werden, konsequent all ihre Forderungen einzutreiben, vielleicht auch nicht mehr gerechtfertigte Ansprüche wie Mahn-/Bankgebühren aus Rücklastschriften und die inzwischen verjährten Forderungen aus 2005*). Weigern Sie sich dann, zu zahlen, wird man Ihnen wieder \"sehr, sehr liebe\" Briefe senden. Das \"Maßnahmenpaket\" kennen wir ja nun inzwischen. Auch wenn das am Ende alles wirkungslos verpufft, trifft es Sie persönlich erst einmal ganz allein mit voller Wucht.
Warum dann nicht das Urteil abwarten, dann wird es (hoffentlich) eine klare Regelung und gemeinsame Umsetzung geben, da sitzen wir doch alle im gleichen Boot?
T. Schlagowski
*wenn Sie zum letzten Jahreswechsel keinen gerichtl. Mahnbescheid erhalten haben.