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Autor Thema: Heizkostenverteilung bei unterschiedlichen Systemen  (Gelesen 3723 mal)

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Offline sokiblau

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Heizkostenverteilung bei unterschiedlichen Systemen
« am: 03. Juni 2009, 19:58:37 »
Situation:

3-Fam. Haus: Mieter im EG und 1.OG, dort ident. Grundrisse, ident. Konvektorenaufstellung
Vermieter im 2.OG (inkl. DG) insgesamt ziemlich genau dieselbe Grundfläche wie in den darunterliegenden Geschossen aber beheizt über Fußbodenheizung + Konvektoren.

Für EG und 1.OG je 1 Heizkreis, für 2.OG 2 Heizkreise.

Ab jetzt soll verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wie sind dann die Kosten aufzuschlüsseln? - Der Vermieter besteht auf dem Recht, den Schlüssel 50:50 (Verbrauch/Wohnfläche) anzuwenden. In der Heizkostenverordnung darf er frei wählen, - wenn er niemanden dabei benachteiligt.
Ich bin der Meinung, daß er das tut, denn mit seiner Anlage kann er wesentlich mehr Wärme \"abzapfen\", das \"Mehr\" würde aber dann bei 50:50 selbstverständlich zum Teil an die Mitbewohner \"weitergereicht\". Ich bin der Meinung, der \"Energieanteil\" müsste höher als 50% sein.

Was sagt die Praxis zu diesem Beispiel?

Offline Bors

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Heizkostenverteilung bei unterschiedlichen Systemen
« Antwort #1 am: 03. Juni 2009, 21:29:46 »
Ich würde versuchen Wärmemengenzähler einbauen zu lassen. Alles andere ist viel zu ungenau und individuelle Gewohnheiten fließen dann überhaupt nicht mit in die Abrechnung ein. Einfach mal z. B. unter http://www.allmess.de schauen.

Gruß

Bors

Offline Sukram

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Heizkostenverteilung bei unterschiedlichen Systemen
« Antwort #2 am: 04. Juni 2009, 11:49:35 »
Zitat
Original von sokiblau
In der Heizkostenverordnung darf er frei wählen, - wenn er niemanden dabei benachteiligt.
Ich bin der Meinung, daß er das tut, denn mit seiner Anlage kann er wesentlich mehr Wärme \"abzapfen\", das \"Mehr\" würde aber dann bei 50:50 selbstverständlich zum Teil an die Mitbewohner \"weitergereicht\". Ich bin der Meinung, der \"Energieanteil\" müsste höher als 50% sein.



Tja- dann sorg\' eben dafür, dass die HKV geändert wird.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline corsair

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Heizkostenverteilung bei unterschiedlichen Systemen
« Antwort #3 am: 04. Juni 2009, 12:24:37 »
Schon allein die Tatsache, dass eine FB-Heizung mit im Spiel ist, erfordert den Einsatz von Wärmemengenzählern.
Dies bedeutet aber nicht, dass man um einen verbrauchsunabhängigen Anteil (\"nach m²\") herum kommt, denn die HKVo gilt natürlich weiterhin.
(Ist übrigens ein ziemlich genaues Erfassungsverfahren, aber ziemlich teuer ! im Vergleich zu Heizkostenverteilern)

Der verbrauchsunabhängige Anteil soll u.a.
- z.B. unterschiedliche Lagen der Wohnungen eines Hauses etwas \"ausgleichen\". z.B. \"Nord-Lage\", \"DG-Wohnung\" (evtl. in diesem Fall ungedämmt  8) 8)) etc.,
- aber auch den Vermieter kostenmäßig mit ins Boot holen, wenn mal mehrere Whg. leerstehen (und von allen anderen Bewohnern praktisch mitgeheizt werden).
- Ungenauigkeiten von Erfassungssystemen (z.B. \"Verdunstungs-Röhrchen\") ausgleichen.

Je neuer (und damit besser gedämmt) ein Haus ist, desto geringer kann man den verbrauchsunabhängigen Anteil ansetzen, desto größer ist dann der Anreiz zum Energie sparen (einer der Hauptgründe der Heizkostenverordnung)

Insgesamt würde ich auch eine Aufteilung 30/70 als die beste Variante sehen.

Zitat
Tja- dann sorg\' eben dafür, dass die HKV geändert wird.

Da sehe ich wenig Chancen... ist gerade (nach Jahrzehnten) erst geschehen...

Offline Merit

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Heizkostenverteilung bei unterschiedlichen Systemen
« Antwort #4 am: 05. Juni 2009, 13:50:33 »
Wir haben in verschiedenen Objekten Wärmemengenzähler/Einzel-Heizkörper-Messgeräte im Einsatz.
Dass Wärmemengenzähler grundsätzlich die teurere Erfassungsart sind, kann ich so pauschal nicht bestätigen.
Je nach Anzahl der auszustattenden Heizkörper kann die Verbrauchserfassung über Wärmemengenzähler durchaus auch günstiger sein.
Zudem ist Ablesung/Abrechnungserstellung mit Wärmemengenzählern wesentlich weniger aufwändig - und so durchaus auch ohne Abrechnungsfirma zu bewerkstelligen.
Außerdem kann der Nutzer mit Wärmemengenzähler einfacher seinen Verbrauch im Auge behalten (auch bei digitalen Einzelmessgeräten wäre da der Ablesewert immer noch mit dem entsprechenden Bewertungsfaktor zu multiplizieren um Schlüsse auf Verbrauch zu ermöglichen).
> Man sieht schon, welche Erfassungsgeräte ich favorisiere  ;)

Zitat
sokiblau: Der Vermieter besteht auf dem Recht, den Schlüssel 50:50 (Verbrauch/Wohnfläche) anzuwenden.
Seit Änderung der HeizkostenVo ab 01.01.09 gilt übrigens die \"freie Wahl\" nicht mehr generell.
http://www.bmvbs.de/Klima_-Umwelt-Energie/Bauen-Wohnen-,3008.1060816/Heizkostenverordnung-Die-wicht.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html#BJNR002610981BJNE000703377

Hier ist z.B. ein Prüfschema (Seite 3)

 

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