Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg

AG : Nichtausübung Kündigungsrecht konkludente Zustimmung?

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Datko:
Ich habe zum folgenden Urteil im Forum mit der Suchfunktion keine Diskussion gefunden:
AG Regensburg, Urteil vom 19.11.2008, 10 C 2592/08
Siehe:
http://www.jurion.de/login/login_mobile.jsp?goToUrl=../urteil_mobil/321033.html&docid=1-321033

\"ist eine Nichtausübung des Kündigungsrechts als konkludente Zustimmung zu der Preiserhöhung zu verstehen. Weder die Preise eines Gasversorgungsunternehmens (hier: lokales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen im Raum Regensburg) noch die Preiserhöhungen sind gemäß § 315 Abs. 3 BGB daraufhin zu überprüfen, ob sie der Billigkeit entsprechen, da diese Norm weder direkt noch in Analogie Anwendung findet.\"

Black:
Das ist bereits das 2. Urteil des AG Regensburg mit einer derartigen Rechtsauffassung.

Das 1. Urteil vom 15.09.2008, 10 C 1336/08 ist hier im Forum erwähnt

AG Regensburg, Urt. v. 15.09.2008 - 10 C 1336/08 Billigkeitskontrolle abgelehnt

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