Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Ankündigung über Unterbrechung von Strom und Gas

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Blau Bär:
@ Lilli

Rechtsschutzversicherung ist immer gut!!! (Nur für diesen aktuellen Fall wird sie wohl nichts mehr helfen. Stichwort: Wartefrist nach Vertragsabschluß i. d. R. 3 Monate lt. Versicherungsbedingungen)

Bitte hier nocheinmal genau! lesen:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/
Quelle Bund der Energieverbraucher

--- Zitat ---…
Wenn der Versorger die Sperrandrohung nicht zurücknimmt, dann sollte man eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohte Versorgungssperre beim Amtsgericht beantragen. Ein Beispiel für eine solche Verfügung ist beigefügt. Dafür sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Bisher sind solche Verfügungen stets erlassen worden. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind dabei stets dem Versorger auferlegt worden. Weigert sich das Amtsgericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, dann legen Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Gericht ein.


--- Ende Zitat ---


Andere Versorger werden genau so – immer wieder - überproportional erhöhen.
So schröpft E.ON Avacon Gaskunden

Mit konsequentem Widerspruch bei jeder Erhöhung (Achtung immer genau aufpassen und verfolgen) kann man die Gaspreis/Strompreis \"einfrieren\", bis da irgendwann einmal etwas „endgültig“ entschieden ist.


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Viele Grüße
Blau Bär

Lili:
@Blau Bär,

vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Unsere Rechtschutzversicherung haben wir schon jahrelang und zum Glück noch nie gebraucht.Wir haben vorher bei der Versicherung angefragt, ob sie die Zahlungen übernehmen.Unsere Versicherung übernimmt die Kosten,darüber haben wir eine schriftliche Zusage.
Wir haben bis jetzt noch nichts weiter unternommen.Warten noch einmal ab ob sich die Idioten von EON beim RA melden.Wenn es nicht so sein sollte dann werden wir eine einstweilige Verfügung beantragen.
Unser RA wollte so hatte er sich das gedacht mit der EON über eine Teilung unserer Strom und Gaskosten verhandeln.Wir wollen wenn der Spuk vorbei ist den Anbieter wechseln.Aber ich persönlich glaube nicht das die EON sich auf eine Teilung einlässt.

Liebe Grüße von Kerstin

DieAdmin:
@Lili,

ich (der RA den ich beauftragt hab) würde trotzdem das mit der einstweiligen Verfügung parallel machen, denn die Sperrmöglichkeit liegt noch in der Luft.

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