Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON Bayern
moppel:
Hallo,
die E.ON Bayern hat letztes Jahr die FGL übernommen. Deren Preiserhöhung habe ich mit dem Musterschreiben widersprochen und zahle seitdem den alten Preis zzgl. 1% Aufschlag.
Nun kündigt die E.ON Bayern zum 01.08. eine Preiserhöhung an - und zwar eine sehr sehr satte:
FGL Preiserhöhung 01.10.2004 von 3,30 auf 3,60 ct
E.ON Preiserhöhung 01.08.2005 auf sage und schreibe 4,13 ct
Interessant finde ich folgende Formulierung:
\"Die Höhe Ihrer Abschlagszahlung bleicht zunächst unverändert. Auch bei gleich bleibendem Verbrauchsverhalten wird es hierbei zu einer Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung kommen.\"
Wundert mich ja nicht bei dieser Erhöhung!
Meine Frage nun:
Wenn ich nun wiederum mit dem Musterbrief Widerspruch einlege, soll ich dann einbringen, daß ich bereits im Oktober widersprochen habe?
Danke für eventuelle Antworten.
Viele Grüße
Moppel
Cremer:
@moppel,
bei jeder Erhöhung umgehend mit dem Musterbrief gebetsmühlenhaft im volen Wortlaut und umfassend widersprechen.
RR-E-ft:
@moppel
E.ON Bayern ist eine Tochter der Münchner E.ON Energie AG.
Deren Vorstandsvorsitzender verkündete erst am 16.06.2005, es gäbe keine weiteren Strompreiserhöhungen.
http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=10245
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,360807,00.html
Das verwundert nicht, sind doch aktuell 13 Mrd EUR in der Kasse.
Ein Mann - ein Wort?
Siehe auch hier:
Vereinheitlichung der Stromprodukte
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
moppel:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@moppel,
bei jeder Erhöhung umgehend mit dem Musterbrief gebetsmühlenhaft im volen Wortlaut und umfassend widersprechen.
--- Ende Zitat ---
Hallo Cremer,
gibt es einen aktuelleren Musterbrief als den vom Dezember 2004? Und wie schreibe ich das am besten mit der Nachzahlung (daß ich da nur den alten Preis bezahlen werde)?
Danke!
moppel
Cremer:
@moppel,
Musterbrief finden hier auf den Seiten im Energieforum, der ist momentan gültig.
Legen Sie Widerspruch ein gegen die Erhöhung zum 1.8.2005. Erwähnen sie, dass sie bereits zum oktober 2004 Widerspruch eingelegt haben und damit nur die Preise vom September 2004 akzeptieren werden.
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