Energiepreis-Protest > EWE
Nachricht vom AG Uelzen
bolli:
--- Zitat ---Original von Stefano
Hätte nicht gedacht, dass die Klage einreichen für einen Betrag den die gar nicht merken.
--- Ende Zitat ---
Na, Sie sind aber putzig. Wechseln Sie mal die Betrachtungsseite und versetzen Sie sich in die Lage des EVU. Da geht\'s nicht um 1 x 900, - EUR sondern die Rechnung lautet meinetwegen 100.000 * 900,- EUR oder je nachdem, wieviel Kunden die haben. Wenn der erste mal sein Geld zurück bekommt, ist doch das Tor für ALLE offen, da wird keiner mehr zuviel bezahlen wollen. Da bleibt denen gar nichts anderes übrig als zu klagen, sonst geht da reichlich Geld \'flöten\'.
--- Zitat ---Original von Stefano
Aber es geht ja nicht nur um das Geld, es ist ja auch sehr zeitintensiv und nervenaufreibend.
--- Ende Zitat ---
Bei uns gibt\'s da zweit Sprüche:
1. Nichts umsonst, nur der Tod, aber der kostet das Leben und
2. No Risk, no fun.
Wenn Sie nichts einsetzen wollen, können Sie auch nichts gewinnen (zumindest in der Regel nicht). Und absolute Sicherheit gibt es nicht, schon garnicht in unserem Rechtssystem.
Daher müssen Sie persönlich abwägen, was Ihnen die Geschichte wert ist.
Cremer:
@Stefano,
wenn Sie keine Vertragsunterlagen haben, so sollren Sie sich bei der EWE alle Vertragsunterlagen geben/schicken lassen.
- Besondere Vertragsbedingungen zum \"Erdgas classic\", sofern es solche gibt
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dann kann man weiter sehen. Ich gehe davon aus, dass wirksame Preissteigerungen in den bisherigen Sonderverträgen nicht wirksam einbezogen sind.
Vielleicht kann hier auch ein mitleser der ebenfalls kunde bei EWE ist, helfen.
Wenn kein Sondervertrag vorliegt, so ist es einem Mitglied unser BIFEP am AG KH gegen die SW KH ergangen (er konnte keinen Vertrag vorweisen), da hatte man dann letztlich einen Vergleich geschlossen, das Mitglied erhält ab 2002 bis heute neue Jahresrechnungen und dioe Beträge werden erstattet.
Also Kopf hoch, noch ist nichts entschieden
Stefano:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft...
--- Zitat ---Da ich einen Anwalt, selbst wenn ich gewinnen würde, selbst bezahlen muss, ist das ganze bestenfalls ein Nullsummenspiel für mich. Ab der zweiten Instanz kann ich nur noch verlieren.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt so nicht.
...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---[...]Weil die Streitwerte oft gering sind (siehe unten) können Anwälte oft nicht so viel Zeit in die Verfahren investieren, wie eigentlich notwendig wäre. Deshalb verlangen viele Anwälte eine Honorarvereinbarung. [...] Das Prozesskostenrisiko erhöht sich dadurch einerseits, andererseits aber auch die Siegeschancen. Auf den höheren Anwaltskosten bleibt der Verbraucher jedoch sitzen, selbst wenn er siegt. Der Versorger muss dafür nicht aufkommen, und auch die Rechtsschutzversicherung deckt sie nicht. [...]
--- Ende Zitat ---
Quelle, Fettschrift von mir.[/SIZE]
Also müsste EWE (vorausgesetzt sie verlieren) meine Anwaltskosten nur nach der Gebührenverordnung tragen und die Mehrkosten die der RA erhebt ich?
jroettges:
@Stefano
Ist es so, dass Ihr Vertrag aus der Zeit stammt, in der die EWE diese Verträge noch als \"Tarif S1\" bezeichnete?
Auch die war kein Vertrag der Grundversorgung. Das ist durch die Urteile des LG Hannover und des OLG Oldenburg eindeutig bewiesen.
Die EWE hat in ihren Publikationen diese Tarife auch stets mit \"außerhalb der Grundversorgung\" bezeichnet und nur die \"kleine\" Konzessionsabgabe an die Gemeinden bezahlt.
Die EWE bot und bietet aktuell neben \"Erdgas Classic\" die Tarife \"Grundversorgung I bzw. II\" an.
Die Natur der Verträge kann also kaum noch als strittig angesehen werden.
Cremer:
@Stefano,
ich glaube nicht, dass sie da im falle eines Obsiegens kosten tragen müssen. RA-Kosten fallen aber ggf. an, wenn sie einen RA von weit entfernt holen sollten.
Holen Sie sich doch erst mal die AGB\'s und die Besonderen Bedingungen, wie in meinem Thread geschrieben, und dann sehen sie weiter.
Die AGB\'s, im Internet abrufbar, sind Stand 1.2.2008. Pos. 4 behandelt die Preisänderung.
Die Ergönzenden Bedingungen geben keine Preisänderung her. (so wie jetzt auch die neuen Besonderen Bedingungen der SW KH),. sind auch Stand Mai 2008.
Deshalb:
die alten AGB\'s beschaffen.
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