Energiepreis-Protest > EWE
Nachricht vom AG Uelzen
Stefano:
So ist es.
Stefano:
Nun wird es also ernst. Ich kann nun zahlen und alles ist vorbei. So hatte ich es jedenfalls mal vor, als ich mit den Zahlungsverweigerungen begann, weiter wollte ich nicht gehen. Aber eigentlich will ich jetzt auch nicht mehr aufgeben.
Wenn nur das finanzielle Risiko nicht wäre. Bei dem hiesigen Amtsgericht bin ich aus zweimaliger eigener Erfahrung eher pessimistisch das der \"kleine Mann\" fair behandelt wird.
Da ich einen Anwalt, selbst wenn ich gewinnen würde, selbst bezahlen muss, ist das ganze bestenfalls ein Nullsummenspiel für mich. Ab der zweiten Instanz kann ich nur noch verlieren.
Allein, ohne Anwalt, brauche ich es wohl gar nicht erst versuchen. Rechtschutzversicherung habe ich nicht und für den Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher ist es seit Jahren für mich zu spät.
Mal schauen, erst mal eine Nacht drüber schlafen. Vielleicht melden sich ja noch weitere beklagte EWE-Opfer hier, \"Emsländer\" scheint ja noch von anderen zu wissen.
Was mich wundert ist, das auf der homepage der Energie-Initiative Oldenburg noch nichts von der Klagewelle zu lesen ist...
RR-E-ft:
--- Zitat ---Allein, ohne Anwalt, brauche ich es wohl gar nicht erst versuchen. Rechtschutzversicherung habe ich nicht und für den Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher ist es seit Jahren für mich zu spät.
--- Ende Zitat ---
Wenn ein Widerspruchskunde weder über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, noch sich rechtzeitig am Prozesskostenfond des Vereins beteiligt hat, ist dies grundsätzlich seine Sache.
Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bedürftig und hat die Rechtsverteidigung zudem Aussicht auf Erfolg, besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die beantragt werden kann.
--- Zitat ---Da ich einen Anwalt, selbst wenn ich gewinnen würde, selbst bezahlen muss, ist das ganze bestenfalls ein Nullsummenspiel für mich. Ab der zweiten Instanz kann ich nur noch verlieren.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt so nicht.
Im Falle des Obsiegens erwirbt eine Prozesspartei gegen die andere einen Kostenerstattunganspruch. Zu erstatten sind dabei die (entstandenen und bezahlten) gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes nach dem RVG. Für die beklagte Partei entstehen Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Kostenerstattung RA- Kosten des Klägers) nur im Falle des Unterliegens. Nur in diesem Falle bleibt sie auch - bei Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren- auf eigenen Rechtsanwaltskosten sitzen. Die klagende Partei muss hingegen neben den eigenen Anwaltskosten auch die Gerichtskosten vorschießen, die sie nur im Falle und im Umfang eines Obsiegens erstattet bekommt, bzw. einen titulierten Anspruch auf Kostenerstattung im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens erlangen kann, dessen Durchsetzbarkeit (Vollstreckungserfolg) schließlich in ihrer Risikosphäre verbleibt.
EWE Erdgas Classic ist keine Grundversorgung, mithin Sondervertrag. Ein einseitiges Preisänderungsrecht besteht im konkreten Fall deshalb nur, wenn eine entsprechende Klausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde (§ 305 II BGB) und die wirksam einbezogene Preisänderungsklausel zudem ihrerseits der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält. Nur wenn Letzteres der Fall ist, soll die einseitige Preisänderung laut VIII.Zivilsenat des BGH einer Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unterliegen, sonst unwirksam sein (VIII ZR 225/07, VIII ZR 56/08]. Aktuelle EWE AGB
reblaus:
@Stefano
Sie müssen prüfen, ob Sie einen schriftlichen Sondervertrag abgeschlossen haben. Wenn in diesem Sondervertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel aufgenommen wurde, haben Sie hervorragende Aussichten den Rechtsstreit zu gewinnen. Sollten Sie einen solchen Vertrag haben, sollten Sie die Preisänderungsklausel hier veröffentlichen. Dann kann man Ihre Chancen besser einschätzen.
Die Frage ob allein der gewählte Tarif bereits Auskunft darüber gibt, ob ein Sondervertrag vorliegt, ist in der Rechtssprechung noch sehr umstritten. Was in bei Ihnen da herauskäme kann niemand prognostizieren.
Sollten Sie jedoch in der Grundversorgung beliefert werden, und der Streitwert zudem gering sein, rate ich Ihnen dringend davon ab, den Prozess zu führen. Das Kosten-Risiko-Verhältnis ist dann völlig unverhältnismäßig. Die bereits entstandenen Gerichtskosten müssen Sie in diesem Falle aber bezahlen.
Die aktuellen AGB der EWE könnten einer Inhaltskontrolle standhalten.
Stefano:
--- Zitat ---Original von reblaus
@Stefano
Sie müssen prüfen, ob Sie einen schriftlichen Sondervertrag abgeschlossen haben...
--- Ende Zitat ---
Falls Sie damit meinen, ob ich etwas unterschrieben habe: Nein.
Die Vorgänger hier haben bei ihrer Abmeldung mich als Nachfolger angegeben. Daraufhin bekam ich eine Vertragsbestätigung. Als Grundlage des Vertragsverhältnisses wurde die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Gas (AVBGasV) angegeführt.
--- Zitat ---Original von reblaus
Sollten Sie jedoch in der Grundversorgung beliefert werden, und der Streitwert zudem gering sein, rate ich Ihnen dringend davon ab, den Prozess zu führen. Das Kosten-Risiko-Verhältnis ist dann völlig unverhältnismäßig.
--- Ende Zitat ---
In den Abrechnungen steht \"classic\". Der Streitwert beträgt \"nur\" wenige hundert Euro. Hätte nicht gedacht, dass die Klage einreichen für einen Betrag den die gar nicht merken. Aber es geht ja nicht nur um das Geld, es ist ja auch sehr zeitintensiv und nervenaufreibend.
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