Energiepreis-Protest > EWE
Nachricht vom AG Uelzen
jroettges:
--- Zitat ---Gunnar schrieb:
.... Nun bin ich am Zuge. Mal eben schnell ´n Anwalt suchen und ab ...
Schau´n wir mal was da bei rauskommt, auf jedenfall geht es jetzt doch, wie viele anderen aus dem Oldenburger Raum auch, vor´s Gericht.
--- Ende Zitat ---
Es gibt mit den Oldenbürger GEGEN Gaspreiserhöhung im Oldenburger Raum eine rührige und gut informierte Intiative die sich hier zu dem Thema geäußert hat.
Gunnar:
moin, moin,
genau, den \"Oldenbürger-Text\" hab ich mir auch gleich ausgedruckt. Ist natürlich nur blöd wenn die Rechtschutzversicherung (allein deswegen schon geht man ja diesen langen \"Streit\"weg) die Kosten nur bis zur ersten Instanz übernimmt.
Laut dem Bericht würde man ja genau diese Instanz überspringen und gleich bei der zweiten durchstarten. Ob meine RS-Vers. da mitspielt, muss ich erstmal anfragen (nur die Zeit bleibt mir nicht mehr), denn das jetzt zuständige AG hat mit ´ne Frist von zwei Wochen gegeben, wobei schon ein paar Tage vergangen sind und ich jetzt erst gehört habe das \"mein\" RA diesen Rechtstreit mit der EWE doch nicht mitmacht.
Ergo ich muss einen neuen RA auftreiben und schon wird die vom AG gegebene Frist immer kürzer!!
(Aber wer nicht kämpft, hat schon vorher verloren).
Gruß
Gunnar
Emsländer:
--- Zitat ---Original von Gunnar
also bei mir ist es nun soweit. Uelzen hatte ja das Verfahren an das zuständige AG weitergeleitet und die haben sich jetzt ebenfalls gemeldet (leider schneller als ich gedacht habe). Nun bin ich am Zuge. Mal eben schnell ´n Anwalt suchen und ab ...
--- Ende Zitat ---
@Gunnar
Mir ist das nicht klar! Hat die EWE die Klage begründet oder hat das Gericht seine Zuständigkeit erklärt?
Denn..
Legt der Verbraucher Widerspruch ein, reicht das Mahngericht den Fall an das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers weiter. Es fordert den Versorger dazu auf, innerhalb einer Frist seinen Anspruch zu begründen. Viele Mahnbescheide enden an dieser Stelle, weil der Versorger auf eine Klage verzichtet. Verfolgt er die Angelegenheit jedoch weiter, dann erhält der Verbraucher über das Gericht eine Klageschrift, in der der Versorger seinen Anspruch begründet. Der Verbraucher muss jetzt innerhalb von zwei Wochen dem Gericht mitteilen, dass er sich gegen die Klage verteidigt.
Wo befinden Sie sich? In der Findungsphase (der Prüfung der Zuständigkeit durch das Gericht?) oder liegt eine Klagebegründung des Versorgers vor?
Ansonsten nicht nervös werden...
Gunnar:
Hey,
der aktuelle Stand ist der letztere: Es liegt eine Klagebegründung vor auf die ich jetzt (innerhalb von 2 Wochen) reagieren muss. Pechlicherweise hat die EWE eben nicht den \"Schwanz\" eingezogen und es auf das Mahnverfahren belassen. (Hab ich innerlich natürlich drauf gehofft).
Gruß
Gunnar
bolli:
@Gunnar
--- Zitat ---Original von Gunnar
... Ist natürlich nur blöd wenn die Rechtschutzversicherung (allein deswegen schon geht man ja diesen langen \"Streit\"weg) die Kosten nur bis zur ersten Instanz übernimmt.
Laut dem Bericht würde man ja genau diese Instanz überspringen und gleich bei der zweiten durchstarten. Ob meine RS-Vers. da mitspielt, muss ich erstmal anfragen...
--- Ende Zitat ---
Wenn mich nicht alles täuscht, übernimmt die RS die Kosten trotzdem. Mit der \"ersten Instanz\" ist nämlich nicht zwingend das AG gemeint sondern die erste Instanz, bei der man in dem individuellen Fall einsteigt. Wenn\'s, wie hier, eben das LG statt des AG ist, dann sollten die LG-Kosten als \"erster Instanz\" erstattet werden. Lediglich wenn\'s dann eine Stufe weiter in die Berufung geht, braucht man ne neue Zusage.
Gruß
bolli
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