@Fireblade72
Es ist nicht ersichtlich, was Sie an der Schlussrechnung überhaupt stört. Die Rechnung ist gewiss nicht
saftiger, nur weil Sie von ihrer Frau getrennt leben und ausgezogen sind.
Original von Fireblade72
Was kommt auf mich jetzt zu und wie soll ich mich verhalten 
Womöglich eine einsame Zeit, in der Sie sich anständig verhalten sollten.

Zu beachten ist jedoch, dass der Energielieferungsvertrag (ob Sondervertrag oder Grundversorgung) zuvor mit beiden Ehegatten als Vertragspartner abschlossen worden sein
kann, wenn der vertraglich vereinbarte Energiebezug von Anfang an dem ehelichen Haushalt diente, § 1357 BGB.
Waren beide Ehegatten Vertragspartner geworden, kann nicht einer von beiden den Vertrag allein wirksam kündigen. Die Kündigung muss durch beide Vertragspartner des EVU einheitlich erfolgen. Waren beide Ehegatten Vertragspartner geworden, liegt aber keine einheitliche Kündigung dieses Vertrages vor, so besteht er ungekündigt weiter fort - mit beiden Vertragspartnern auf Kundenseite. Sind zwei Personen zugleich Vertragspartener des EVU, sind sie Gesamtgläubiger in Bezug auf den vertraglichen Lieferanspruch und Gesamtschuldner in Bezug auf die vertraglichen Abrechnungsforderungen.
Sollten Sie - auch - Vertragspartner dees Vertrages gewesen sein (wofür schon die Abrechnung an Sie spricht) haben Sie also ggf. ein Problem, wenn Sie selbst den Vertrag nicht wirksam gekündigt haben und ausgezogen sind. Auch wenn man gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, nach Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, schuldet man weiter die Mietzahlungen als Gesamtschuldner bis der Mietvertrag wirksam gekündigt wird.
Sollte neben der Trennung eine Scheidung im Raume stehen, müssen Sie sich wohl sowieso an einen Rechtsanwalt wenden, mit dem auch solche \"Folgesachen\" zu besprechen sind.
Ob der bisherige Vertrag nun ein Sondervertrag war und ggf. unwirksame Preisänderungen umfasst, ist wieder eine völlig andere Frage.
Wenn Sie sich im konkreten Einzelfall rechtlich beraten lassen wollen, müssen Sie sich dafür einen Anwalt suchen.